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Thema: Toyota repariert freiwillig Hunderttausende Prius (13840-mal gelesen)
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Re: Toyota repariert freiwillig Hunderttausende Prius

Antwort Nr. 45
Daran hab ich nicht gedacht. Das interessiert mich auch.

Re: Toyota repariert freiwillig Hunderttausende Prius

Antwort Nr. 46
Hab jetzt grad mal etwas gestöbert, und beim KBA folgende Fragen bzw. Antworten gefunden, besonders interessant finde ich, dass bei besonders gefährlichen Mängeln sogar eine Betriebsuntersagung möglich ist (Die nicht bremsenden Toyotas gehörten offensichtlich nicht dazu :-D)

Quelle


"Ich bin zu einer Rückrufaktion angeschrieben worden. Muss ich daran teilnehmen?"

Unbedingt. Rückrufaktionen werden nur bei erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder Umwelt ausgelöst. Sie sind für den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer sollen Sie an solchen Aktionen teilnehmen.


"Mein Fahrzeug ist von einem Rückruf betroffen. Meine örtliche Zulassungsbehörde hat mir die Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angekündigt. Wie verhalte ich mich?"

Bei besonders gefährlichen Mängeln müssen alle betroffenen Fahrzeuge repariert werden. Deshalb meldet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Ende solcher Rückrufaktionen die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden.

Sie können die Betriebsuntersagung verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug sofort in einer Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und Sie dies der Zulassungsbehörde nachweisen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.



"Meine örtliche Zulassungsbehörde hat mir die Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angekündigt. Kann ich - weil ich ein Saisonkennzeichen habe – das Fahrzeug später reparieren lassen?"


Bevor eine Betriebsuntersagung angekündigt wird, hat der Hersteller bereits mehrfach die Fahrzeughalter informiert. Weil das Fahrzeug einen gefährlichen Mangel haben kann, wird die Zulassungsbehörde wahrscheinlich keine Ausnahme erlauben.