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Thema: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“ (2770-mal gelesen)
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Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt, wenn diese im Realbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten. Zunächst betroffen sind 26 Modelle der Marken Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo. Die Umweltschutzorganisation geht davon aus, dass eine Reihe weiterer Fahrzeuge anderer Hersteller ebenfalls betroffen sind.

Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die Modelle so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, sagte der BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.

"Es ist absolut inakzeptabel, dass weiter Diesel-Neufahrzeuge verkauft werden, die gegen die gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte verstoßen. Verkehrsminister Dobrindt hätte längst handeln müssen. Der Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen hat nachgewiesen, dass der Großteil der untersuchten Euro-6-Dieselautos deutlich mehr giftige Stickoxide ausstößt als erlaubt. Es geht um den Schutz von Gesundheit und Umwelt, dieser darf nicht kurzfristigen Profitinteressen der Autokonzerne zum Opfer fallen", sagte Weiger.

Zur rechtlichen Begründung sagte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die im Auftrag des BUND die Untersagung des Verkaufs der betroffenen Pkw beim KBA beantragt hat: "Emissionsgrenzwerte sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Ist die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Stickstoffoxid nicht möglich, darf das Fahrzeug nicht verkauft werden. Dies durchzusetzen, obliegt in Deutschland dem KBA. Das KBA hat nicht nur die Möglichkeit einer Verkaufsuntersagung im Falle von Grenzwertüber­schreitungen, es ist dazu unmittelbar nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar verpflichtet. Kommt das KBA seiner Handlungspflicht nicht nach, bedeutet das die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen über die kommenden Jahrzehnte hinweg zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit."

"Der von uns an das Kraftfahrtbundesamt gerichtete Antrag auf Untersagung des Verkaufs der betroffenen Diesel-Neufahrzeuge muss schnellstmöglich bearbeitet und aus unserer Sicht dann auch vollzogen werden. Vor allem in den Städten verschärft jeder neu verkaufte Diesel-Pkw, der nicht den Regeln entspricht, die Belastung der Menschen mit Stickoxiden. Sollte das KBA unserem Antrag nicht entsprechen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen", sagte der BUND-Vorsitzende Weiger.

Siehe auch: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/mobilitaet/161109_bund_mobilitaet_kba_verkaufsstopp.pdf

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 1
Ob das auch auf Wagen zutrifft, die Politiker fahren?
Vom Ansatz her aber eine gute Idee.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 2
Laut Spiegel Online von heute am Morgen hat der ICCT (diejenigen die Dieselgate ins Rollen gebracht haben) jetzt eine Studie veröffentlicht, nach der " stoßen moderne Dieselautos mehr als doppelt soviel giftige Stickoxide (NOx) aus wie Laster oder Busse. Autos mit der neuen Euro-6-Schadstoffklasse bliesen im realen Betrieb im Schnitt etwa 500 Milligramm NOx pro Kilometer in die Atmosphäre. Bei Lastern und Bussen seien es mit 210 Milligramm weniger als die Hälfte." Nachrichten am Morgen: Die News in Echtzeit - SPIEGEL ONLINE Derartiges wurde zwar schon mehrfach postuliert, müsste -falls substanziierbar- aber doch endlich einmal zu politischen Entscheidungen führen. Denn viele Kommunen erklären bei den NOx-Werten ja leichthin den nicht leicht vermeidbaren Laster- und durchaus wünschenswerten Busverkehr zum mutmaßlichen Hauptschuldigen, um ja nicht die politisch heikle Frage von Nutzungseinschränkungen für Diesel-PKW angehen zu müssen.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 3
Ich bin zu sehr Realist, als dass ich mit einem Verbot rechne. Dieselfahrzeuge, die auf der Straße bereits fahren, werden sowieso nicht verboten. Das sind ja zuviele Wähler die einer Bundesregierung schnell gefährlich werden können...
Aber was mich sehr stört ist, daß es noch keinen Ruck in der Politik gegeben hat um andere Antriebe als den Diesel zu fördern. Die Prämie für Plug Ins und E-Autos finde ich ziemlich halbherzig. Und Diesel kostet immer noch 15-20ct pro Liter weniger als Benzin, so daß sich Diesel gerade für Vielfahrer lohnen, die dann auch viele Abgase produzieren.

Vielleicht könnte der Haubau als positives Beispiel für Förderung gelten? Hier gibt es Vorschriften die alle paar Jahre verbessert werden (Enev. Alleine die Berechnungen und Datenblätter hierfür für mein Haus füllen einen halben DIN A4 Ordner). Wenn man ein Energiesparhaus baut, dann gibt's vergünstigte Kredite von der KFW.  Genauso wenn Heizung oder Dämmung bei Altbauten verbessert werden.
Und es ist beim Neubau Pflicht erneuerbare Energien zu nutzen (über Solarpanele, Wärmepumpe etc.).
Ich glaube eine ähnliche Förderung brauchen wir auch beim Auto.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 4
Wenn man die absoluten Stickoxid-Mengen betrachtet, die ja letztendlich die Belastung ausmachen, muss man beide Faktoren bedenken:

A) den Ausstoß Stickoxide pro Kilometer. Da liegt also ca. Faktor 2 dazwischen.

B) die gefahrenen Kilometer pro Jahr. Da liegt das Nutzfahrzeug mit 500.000 km weit über den vielleicht 30.000 beim PKW. Also sicher Faktor 10

Am Ende liegen die Kommunen mit der Einschätzung zur Bedeutung des Schwerverkehrs nicht so falsch.

Ein Verbot des Diesels ist technischer Quatsch. Wenn die gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend sind, wird der Diesel genauso sauber wie ein Benziner (Stickoxide schlechter, Feinstaub und CO2 besser). Mercedes OM 654 zeigt es und andere werden folgen müssen.

Gruß

Wanderdüne

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 5
Ein Verbot des Diesels ist unsinnig, denn wie schon erwähnt: Die gibt es auch in sauber.

Das aber schmutzige Diesel, die letztlich gar keine Betriebserlaubnis mehr haben immer noch problemlos rumgurken dürfen liegt mir ordentlich quer.

 

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 6
Es kann aber nicht sein, dass ein Staat eine erteilte Betriebserlaubnis zurück zieht, weil sich die Messverfahren oder Einschätzungen ändern. Insofern haben alle Diesel, auch die ganz dreckigen, eine gültige Betriebserlaubnis. Bei den betrügerischen Dieseln von VW gibt es eine Einigung mit dem Staat über Nachbesserungen. Alle anderen Hersteller behaupten sich im Rahmen der Vorgaben zu bewegen und es gibt noch keinen weiteren Nachweis über Betrug. Auch wenn die temperaturgeführten Abschaltregelungen zum Motorschutz sehr nach zurechtgebogen klingen.

Rein gesetzlich wird da nichts passieren.

Gruß

Wanderdüne

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 7
Es kann aber nicht sein, dass ein Staat eine erteilte Betriebserlaubnis zurück zieht, weil sich die Messverfahren oder Einschätzungen ändern.

Hm?  :-/

Soweit ich weiß, verwendet VW eine Abschalttechnik für die Abgasreinigung, die im realen Verkehr aktiv wird, damit der Wagen spritziger fährt (im wahrsten Sinne des Wortes also), beim Messen der Abgase für die Zulassung aber deaktiviert bleibt, und dann sind die Abgase sauberer.

Da hat sich doch gar kein Messverfahren geändert.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 8
B) die gefahrenen Kilometer pro Jahr. Da liegt das Nutzfahrzeug mit 500.000 km weit über den vielleicht 30.000 beim PKW. Also sicher Faktor 10

Am Ende liegen die Kommunen mit der Einschätzung zur Bedeutung des Schwerverkehrs nicht so falsch.
Wenn schon Faktoren dann bitte alle für die Bilanz relevanten. Entscheidend für die Luftqualität in den Städten ist ja nicht die Jahreskilometerleistung pro Fahrzeug, sondern die relative Dichte der Fahrzeuge im städtischen Verkehrsmix. Wie viele Autos kommen innerstädtisch auf einen Laster? Sie dominieren dort auf jeden Fall - und das bei zudem höheren pro-km-Emissionen. Dies ergäbe m.E. eine ziemliche Dominanz der PKW in der städtischen NOx-Gesamtbilanz.
Die Kommunen lägen mit ihrer Einschätzung nur dann richtig, wenn die pro-km-Emissionen eines LkW/Bus um mindestens den Faktor über denen eines Autos lägen, wie umgekehrt die Dichte der Autos im innerstädtischen Verkehr höher liegt. Wenn die Autos aber sowohl die Verkehrsdichte als auch die pro-km-Emisionen dominieren, so dominieren sie m.E, notwendig auch die innerstädtische NOx-Bilanz. Die Kommunen liege hier also höchstens insofern richtig, als sie bisweilen auf AltLkW verweisen.
Ein Verbot des Diesels ist technischer Quatsch. Wenn die gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend sind, wird der Diesel genauso sauber wie ein Benziner (Stickoxide schlechter, Feinstaub und CO2 besser). Mercedes OM 654 zeigt es und andere werden folgen müssen.
Völlig deiner Meinung. Aber ein Totalverbot hat ja noch nicht einmal der BUND gefordert. Sondern nur ein Verbot des Neuverkaufs für diejenigen Diesel, die unter Realbedingungen die Grenzwerte nicht einhalten. OM 654 würde selbst der BUND akzeptieren - völlig zurecht, denn da muss die Reise hingehen solange wir auf Verbrenner nicht verzichten können/mögen.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 9
Sehe ich anders. Hier haben sich weder Messverfahren noch Einschätzungen geändert. Man könnte höchstens sagen: Niemand konnte einschätzen wie dreist Autohersteller nicht exakt genug formulierte Vorgaben ausnutzen.

Generelles Abschalten von Systemen der Abgasreinigung waren da nie vorgesehen. Für mich ein klarer Grund für das Erlöschen einer Betriebserlaubnis. Ich darf ja auch nicht einfach den Russfilter ausbauen, weil der sich ständig zusetzt und der Motor in den Notlauf geht.

ICH darf nicht mal die Kennzeichenleuchte gegen eine LED wechseln. ICH darf dann mein Auto nämlich stehenlassen. Dabei verbessere ich damit die Sicherheit sogar und werde nicht zur Gefahr für Mensch und Gesundheit.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 10
Wenn man die absoluten Stickoxid-Mengen betrachtet, die ja letztendlich die Belastung ausmachen, muss man beide Faktoren bedenken:

A) den Ausstoß Stickoxide pro Kilometer. Da liegt also ca. Faktor 2 dazwischen.

B) die gefahrenen Kilometer pro Jahr. Da liegt das Nutzfahrzeug mit 500.000 km weit über den vielleicht 30.000 beim PKW. Also sicher Faktor 10

Am Ende liegen die Kommunen mit der Einschätzung zur Bedeutung des Schwerverkehrs nicht so falsch.

Ein Verbot des Diesels ist technischer Quatsch. Wenn die gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend sind, wird der Diesel genauso sauber wie ein Benziner (Stickoxide schlechter, Feinstaub und CO2 besser). Mercedes OM 654 zeigt es und andere werden folgen müssen.

Ich finde das aber schon ein Armutszeugnis, dass ein Laster oder ein Bus sauberer als ein verhältnismäßig kleines Auto ist, und das in dem Ausmaß.

Die gesetzliche Verpflichtung hatte auch Opel erlaubt, unter 17°C die Abgasreinigung abzuschalten. ;)
Mal sehen wie sich der Markt wandelt. Theoretisch ist der Ansatz Dieselhybrid ja vielleicht auch nicht verkehrt.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 11
ICH darf nicht mal die Kennzeichenleuchte gegen eine LED wechseln. ICH darf dann mein Auto nämlich stehenlassen. Dabei verbessere ich damit die Sicherheit sogar und werde nicht zur Gefahr für Mensch und Gesundheit.
Das ist so nicht richtig. Dadurch erlischt Deine BE nicht, da dazu dann eine zu erwartende konkrete Gefährdung gehören würde. Das ist bei der Kennzeichenbeleuchtung nicht zu erwarten. So ist es dann eine Ordnungswidrigkeit, wie das falsche Parken oder die rote Ampel. Dann musst Du wieder zurückbauen.

Hier geht es ja um Folgendes: ist die Zulassung des Fahrzeugs durch das KBA aufgrund der NEFZ Emissionsmessung gültig, auch wenn das Fahrzeug in anderen Zuständen ganz andere, höhere Emissionswerte zeigt? Hier wird es dann sicher unterschiedliche Auffassungen geben, die am Ende die Gerichte werden klären dürfen. Daraus ziehlen ja etliche Klagen.

Es müssen nach 19/STVO ausdrücklich Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden, die das Abgas- und Verbrauchsverhalten verschlechtern, die dannzu einem Erlöschen der BE führen können. Hier ist dann konkret zu Fragen, welche nachträglichen Änderungen es hier gegeben hat, da die Fahrer selbst und der Hersteller an der zugelassenen Definition des Fahrzeugs ja nichts gemacht haben.

Schau'n mer mal, ich bin was das angeht als Diesel Fahrer ganz entspannt.

Gruß

Wanderdüne

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 12
Es müssen nach 19/STVO ausdrücklich Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden, die das Abgas- und Verbrauchsverhalten verschlechtern, die dannzu einem Erlöschen der BE führen können. Hier ist dann konkret zu Fragen, welche nachträglichen Änderungen es hier gegeben hat, da die Fahrer selbst und der Hersteller an der zugelassenen Definition des Fahrzeugs ja nichts gemacht haben.

Aha. Was sagst du dann dazu, dass VW (die hats nunmal erwischt) mit einer versteckten Software dafür sorgt, dass der Wagen im realen Verkehr mehr Schadstoffe ausstösst als bei der Zulassungsmessung? Ist das keine Änderung (softwareseitig), die das Abgasverhalten verschlechtert?

Der Hersteller hat bei der Zulassung geschwindelt und ein saubereres Fahrzeug vorgeführt, als es im realen Verkehr sein wird. Das war dem Hersteller voll bewusst. Vorsätzlich wurde hier betrogen, nur um die Zulassung zu erhalten, meiner Ansicht nach. Hat nun der Hersteller das Fahrzeug bei der Zulassung in einem anderen Zustand vorgeführt, als es im realen Verkehr der Fall ist? Ich denke ja.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 13
VW ist explizit ein anderer Fall. Hier ging es aber allgemein um alle Diesel, die die Werte im Betrieb überschreiten.

VW hat den Betrug zugegeben und bietet eine staatlich / KBA abgestimmte Lösung an. Insofern rechtlich alles gut.

Antw.: Bund: "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen“

Antwort Nr. 14
Okay. Punkt für dich. Ich halte dagegen, dass Techniken, die das Abgasverhalten verschlechtern (zum Beispiel bei unter 17 Grad, um Bauteile zu schonen), verboten gehören. Nichts sollte über die Gesundheit des Volkes gestellt werden!

Ist es nicht möglich, saubere Fahrzeuge für jeglichen alltäglichen Fahrzustand zu garantieren (Ausnahme sind natürlich Defekte), gehören diese Fahrzeuge neu nicht mehr auf die Straße.