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Thema: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden (4654-mal gelesen)
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Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Ein 29-Jähriger aus Holzwickede im Ruhrgebiet hielt beim Fahren das Handy in der Hand. Nicht zum Telefonieren, sondern nur als Navi. Eine Polizeistreife verhängte 40 Euro Geldbuße, es kam zum Prozess.

Das OLG entschied auf verbotene „Benutzung“. Nach dem Willen des Gesetzgebers müsse der Fahrzeugführer beide Hände beim Fahren freihaben. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt.

Ausnahme: Nur, wenn das Navi in einer Halterung steckt, darf man es als Navigationsgerät benutzen. Trotzdem bleibt ein schlechter Beigeschmack, denn die Bedienung des Smartphones in einer festen Halterung ist zwar nicht generell verboten, kann aber dennoch teuer werden (grob fahrlässige Handlung). Im Härtefall muss der Fahrer den vollen Schaden auf seine Kappe nehmen.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 1
Wenigstens darf man noch sein fest installiertes Navi- oder Radiosystem bedienen und was ist mit den mobilen Navigationsgeräten die an der Scheibe hängen? Gelten die auch als Smartphone?

Das mit dem Handyverbot ist aber eh einer der größten Witze. Was lenkt noch alles ab:

- telefonieren im Allgemeinen
- bedienen des fest installierten Navis oder des Radios oder der Bordsysteme im Allgemeinen
- quatschen mit dem Beifahrer
- Rauchen
- nach der runtergefallenen Zigarette suchen
- Essen und Trinken
- und alles was ich vergessen habe

In dieser Aufzählung fallen mir auch so das ein oder andere ein, wo ich nicht beide Hände frei habe, wie bspw. Rauchen.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 2
ich finde das Handyverbot vollkommen ok und 40 € sind viel zu wenig.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 3
Naja, der Strafenkatalog ist eh ein Paradies für Rowdys, Möchtegernraser, etc. pp. Aber wie ich schon sagte, das ist nur Aktionismus und nicht zu Ende gedacht, bzw. nicht konsequent genug.

 

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 4
Ist doch völliger quatsch.

Grade mit einem Automatikwagen, hat man doch immer eine Hand frei. ;)

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 5
Na ist doch alles kein Problem heutzutage. Ich kaufe mir einfach so ein voll vernetztes Auto, tippe, drücke, schiebe wie ein Wilder während der Fahrt, niete alles um, was nicht rechtzeitig ausweichen kann...und das ist dann soweit legal.

Find ich gut die neuen Multimediakarren. :D

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 6
Grade mit einem Automatikwagen, hat man doch immer eine Hand frei. ;)

Den ultimativen Punkt habe ich doch glatt vergessen, somit machen sich alle Schaltwagenfahrer strafbar, weil sie ja beim Schalten nicht mehr beide Hände frei haben. o.O :D
Für Schaltwagenfahrer wird dann wie beim "begleitenden Fahren 17-jähriger" eine Person die schaltet in den Papieren eingetragen. 8)

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 7
Dann sollte die Armlehne am Fahrersitz auch verboten werden.
Selbige annimiert mich ständig dazu meinen rechten Arm auf ihr abzulegen.  ;D

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 8
Dann sollte die Armlehne am Fahrersitz auch verboten werden.
Selbige annimiert mich ständig dazu meinen rechten Arm auf ihr abzulegen.  ;D
Aus diesem Grund hat mein Yaris auch keine Mittelarmlehne! Falls Du aber den rechten Arm auf die Lehne der Fahrertür (links) legst wird es echt kriminell! Oder meinst Du den linken Arm? ;-)

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 9
Man sollte beim fahren das Handy wirlich aus der Hand lassen, denn dieses ist schon ein sehr komplexes Gerät das bedient werden will.

Meiner Meinung nach muss man sich beim Fahren auf die Straße, die eigene Geschwindigkeit und die anderen Fahrteilnehmer konzentrieren.
Als große Ablenkung sehe ich deswegen:
- Analogtachos zwischen dem Lenkrad. Entweder Augen auf die Straße und man weiss nicht wie schnell man ist, oder Augen auf den Tacho und man sieht nicht wohin man fährt
- Schaltvorgänge mittels Rührgetriebe, da man sich der Position der Schaltkulisse und der eigenen Drehzahl bewusst sein muss.

In meinem Fahrzeug habe ich derartige Missstände vollumfänglich beseitigt, bzw. gar nicht erst entstehen lassen.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 10
Bei deiner Antwort frage ich mich, wie die Menschheit die letzten 50 Jahre hinter dem Steuer eigentlich überlebt hat.  :-/

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 11
Bei deiner Antwort frage ich mich, wie die Menschheit die letzten 50 Jahre hinter dem Steuer eigentlich überlebt hat.  :-/

Ist doch klar, mit blindem Gottvertrauen  ;)

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 12
Analogtachos hinter dem Lenkrad: Eingeschränkt eventuell eine kleine Ablenkung. Jedoch beträgt mein Sehfeld nicht nur 10 Grad. Ich kann somit Fahrbahn und Tacho erfassen, wenn auch unterschiedlich fokussiert. Zum Reagieren hat es immer gereicht.
Außerdem schaue ich da auch nicht ständig drauf, die Geschwindigkeit kann ich auch so recht genau erfassen.

Vorher hatte ich einen Digitaltacho nahe der Frontscheibe. Da verschwand der Verkehr auch in der Unschärfe, wenn ich auf den Tacho geguckt habe. Ich habe für mich beim analogen Tacho keine Nachteile feststellen können.

Ein Schaltgetriebe schließe ich als Ablenkung komplett aus. Ob im Auto oder fast noch anspruchsvoller auf dem Motorrad. Diese Vorgänge sind nach einer Weile dermaßen automatisiert, dass sie absolut im Hintergrund ablaufen.

Wenn ich regelmäßig mit dem Schaltwagen meiner Frau fahre spüre ich keinerlei Mehrbelastung im Konzentrationsbereich. Höchstens spüre ich nach langen Strecken mal meim Kupplungsbein.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 13
Das mit dem Schaltgetriebe war jetzt aber, zumindest von meiner Seite aus, überspitzt - aber das darf ich mal voraussetzen, dass das auch als solches angesehen wird. Es ging ja mehr darum, das man nicht nur durch das halten eines Smartphones abgelenkt ist, das ist m.M.n. das geringste Problem. Nur aus Aktionismus oder weiß der Henker hat man das halt herausgepickt und unter Strafe gestellt.

Genauso fahren ohne Gurt. Also mal ehrlich, ich bin doch schon im eigenen Interesse daran interessiert mich anzuschnallen, dazu brauche ich nicht noch Mama (die Polizei), die mir noch einen Denkzettel verpasst wenn ich es nicht tue. Falls wenn nicht und was passiert, kann man dann doch nur sagen: selber Schuld. Wie heißt es so schön: Wir sind alle Volljährig, aber unmündig - wenn es nach der Politik geht.

Antw.: Smartphone darf nicht als Navi in der Hand gehalten werden

Antwort Nr. 14
Hallo,

ich wäre auch sehr dafür, die Strafen fürs Handy drastisch zu erhöhen (nicht die Geldbuße, wer mit nem 500€ Handy sich selbst im Auto wichtig machen muss, den kratzen auch keine 200€ Strafe dafür, ich wäre für 4 Wochen Fußgängerschaft und 40€).

Das Problem am Handy ist nicht so sehr das Telefonieren (wobei ich das selbst mit Freispreche als ablenkend empfinde), es ist die Unsitte, nebenher SMS, Whats App und Co zu bedienen und zu lesen es fehlt nur noch, dass beim Fahren auch noch Moorhuhn o.ä. gespielt wird. Ewig lange Texte, da ist das Fahren wirklich Nebensache, auch wenn man die Fahrbewegungen betrachtet, die entsprechende temporäre Beifahrer vollführen.