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Thema: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht? (8550-mal gelesen)
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Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 15
Vielleicht kannst Du die ABE direkt auf der Herstellerseite der Felge (soweit bekannt) downloaden?
Sonst einfach ATU die Arbeit machen lassen. :-P

Ist die Stahlfelge optisch ähnlich wie die Original-Toyota? Alternativ könntest Du Dir dann auch einfach die ABE der Toyota-Stahlfelge hier im Thread ausdrucken. Dann hast Du zumindest schon was in der Hand, bis die Original-ABE bei Dir ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Polizist bei einer Kontrolle eines Prius 2 mit Winterreifen auf Stahlfelgen noch genauer kontrolliert. Unzulässig wäre es aber offensichtlich trotzdem.  ::)
Lieber halblegal, als mit Sommerreifen.  :-[


Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 17

Huhu,

ich habe gestern explizit bei Toyota gefragt, und klar die Auskunft erhalten Stahlfelgen müssen eingetragen werden.  :icon_no_sad:




Tja und das ist explizit FALSCH

Ich will jetzt nicht stänkern, aber dann macht doch was Ihr wollt. Es wurde nach der Rechtslage gefragt. Die habe ich erklärt. Über die Unwissenheit von Toyota brauchen wir nicht diskutieren - und wenn wäre es ein anderer Thread.

Laufend wird wegen Kinderkacke erwähnt was wohl der TÜV dazu sagt. Wenn Ihr mir nicht glaubt dann fahrt doch zu ihm und fragt nach.
Sorry das musste jetzt raus.

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 18
Nicht aufregen, André, sondern einfach meine Frage beantworten.   ;)


Prima, André! Das Teilegutachten ausdrucken und mitführen, das reicht?

Sorry, bin manchmal etwas begriffsstutzig.  :-[

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 19
Für die Stahlfelgen 16" im Winter benötigt man nur eine ABE, die bei mir im Handschuhfach liegt. (lt. Recherche meines Reifenhändlers) Ich glaube nicht, dass ich damit jemals Probleme bekomme.

Gruß Gerd

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 20
 ;) hab auch mal ca. 2h gesucht und folgendes dazu gefunden:

§19 Absatz 2 StVZO sagt aus:
des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Also ABE von ATU besorgen und ab ins Handschuhfach bei verlangen in Polizeikontrollen vorweisen. Dann ist alles gut.
Gruß Lutz

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 21

Die mit dem dicken Wulst in der Mitte? Wo man denkt, wegen dem passt da nie ne Abdeckung drauf?


Ja, genau die meine ich.

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 22
Ja, die hab ich auch. Selten hässlichere Stahlfelgen gesehen.  ;D

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 23

Ja, die hab ich auch. Selten hässlichere Stahlfelgen gesehen.  ;D


:-D

Mit den Original-Radkappen wirds nicht viel besser.  ;D

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 24

Der PII hat kein Ersatzrad. Er hat ein Notrad. Dieses unterliegt anderen Bestimmungen, welche auf diesem vermerkt sind. Daher für ein Notrad Zulassungsfrei.


Danke.  Ja, so kann man's hinbiegen. :-D 
Gruß
Dieter

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 25
@Jorin

Tschuldigung - überlesen :-[

Das Teilegutachten nur ausdrucken reicht nicht. Es ist bestandteil der ABE, welche mit der Fahrgestellnummer Deines Autos versehen ist.

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 26
Ah, okay. Also ab zu ATU und denen auf die Finger klopfen? Ohje, die haben sich letztes Mal schon so intelligent angestellt, als es darum ging, ein Rücklichtbirnchen für den Yaris auszuhändigen (Zitat: "Ohne Fahrzeugschein geht das nicht!"). Ich werde berichten, ob es mir gelingt, denen begreiflich zu machen, dass ich ohne ABE für die Felgen diese gar nicht fahren darf. Ich ahne jetzt schon, dass mein Anliegen dort auf taube Ohren stossen wird.


Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 28

Tja und das ist explizit FALSCH

Ich will jetzt nicht stänkern, aber dann macht doch was Ihr wollt. Es wurde nach der Rechtslage gefragt. Die habe ich erklärt.


In der ABE die hier verlinkt wurde steht ausdrücklich: "Nach erfolgter Umrüstung erlischt die BE für das FZ nicht, wenn das FZ unverzüglich zur Abnahme [...] einem [...] Prüfing. vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein-oder Anbau der beschriebenen Umrüstung [...] schriftlich bestätigt."

Dementsprechend ist es meiner Meinung nach nicht angebracht, wie du dich hier äußerst (...Kinderkacke...) und die Rechtslage nach wie vor nicht klar.
Könntest du mit deinem allein aus beruflichen Gründen vermutlich vorhanden Sachverstand nicht einfach eine klare Aussage treffen? ==> "Wenn ihr das Teilegutachten mitführt, ist alles OK" oder "Das Teilegutachten in Verbindung mit dem Mustergutachten recht aus" oder ähnliches.

Mir ist nämlich trotz deiner Aussagen eben dieses noch nicht klar. Das DEKRA Gutachten aus dem link bestätigt nämlich nicht den ordnungsgemäßen Einbau an MEINEM Fahrzeug und ich bin mir nicht sicher, wie deine Kollegen darauf reagieren...

LG

losbodo

EDIT: ah, jetzt ja. Und Wo bekomme ich jetzt die ABE her? Vom Toyotahändler, der mir das Auto mit den WR verkauft hat? Wer trägt meine Fgst.Nr. dort ein? Prüf-ing? Autohaus?

Danke ;-)

Re: ABE oder nicht? Eintragung oder nicht?

Antwort Nr. 29

Dafür gibt es Filialleiter oder übergeordnete Chefs welch dafür ein offenes Ohr haben.


in meinem Fall hat mir der Geschäftsführer die gebrauchten Reifen ohne ABE und entsprechende Radmuttern verkauft... Von der Kundenorientierung meines FTH bin ich immer wieder begeistert... :mst: :mst: :mst:

OT on: ...Das jetzt 4 Monate nach Kauf des Autos mit 2 Jahren Garantie die Batterie (12V) platt ist und die neue 250 € kosten soll macht es nicht besser... Naja, geh ich halt wo anders hin...; OT off