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Thema: Miniunfall beim Rangieren (7077-mal gelesen)
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Miniunfall beim Rangieren

Guten Morgen liebe Piloten,

bin gestern auf dem Parkplatz meines Arbeitgebers beim Rangieren leicht an die Stoßstange eines parkenden Wagens angestoßen  :icon_doh:

Glücklicherweise hat mein Auris so gut wie nichts abbekommen - lediglich ein paar kaum zu sehende Kratzer - bin überrascht was so ein Lack alles aushalten kann.
Das andere Auto hat (so weit ich das beurteilen konnte) keine Eindellung, aber ein Stück Lack ist wohl abgerieben worden. Allerdings sind an dem Wagen auch mehrere ältere, vergleichbare Lackschäden vorhanden.
Gesehen hat den Unfall vermutlich niemand - habe sofort eine Nachricht am Auto hinterlassen und außerdem den Vorfall beim Arbeitgeber gemeldet.
Inzwischen hat sich der betroffene Kollege (den ich aber nicht kenne) über Mail bei mir gemeldet - er möchte morgen (also heute) alles mit mir besprechen.

Natürlich werde ich den verursachten Schaden selbst bezahlen - dennoch brauche ich Euren Rat:
Wie soll ich mich verhalten bzw. auf was muss ich achten ?
Ist es in Ordnung, sich "unter der Hand" auf eine einmalige Summe zu einigen, also ohne Kostenvoranschlag, etc. ?

Danke im Voraus für Eure Antworten,
VG dirbyh.

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 1
Unter Kollegen sollte das gehen. Nimm zur Vorsicht aber einen Zeugen mit und notiere mit ihm dann Ort, Datum und anwesende Personen.

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 2
Was ist das für ein Parkplatz? Verschlossen oder für Jedermann befahrbar?
Eine Einigung sollte bei Lapidarunfällen immer gehen. Leider ist dies nicht mehr die Regel.

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 3
@aubroehr:
Der Parkplatz ist mit einer Schranke gesichert und somit nur den (freien) Mitarbeitern mit Schlüssel zugänglich.

@Jorin:
Danke für die Rückmeldung und gute Besserung!

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 4
Unter der Hand würde ich heutzutage nicht mal mit Freunden irgendwelche Vereinbarungen treffen.
Mach was Schriftliches in doppelter Ausführung, wo ihr beide den/die Scha/äden dokumentiert und dies dann gegenseitig unterschreibt, dass ihr euch an dem und dem Datum über den und den Sachverhalt einig geworden seid und keine weiteren Forderungen erfolgen - und die Idee mit dem Zeugen würde ich auch umsetzen.

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 5
Dokumentation in Form von Fotos ist das wichtigste, Foto + Zeugen noch besser.
Die Schriftliche Variante wird kaum einer machen, da rät auch jede Versicherung / Rechtsanwalt von ab.

Auch interessant zum Thema :

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/aktuelles-verkehrsrecht-schuldeingestaendnis-am-unfallort-nicht-bindend/5436760.html

http://www.versicherung-in.de/20080723-2-schuldeingestaendnis-nach-unfall-keine-bedeutung-2113/




Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 6
Soweit mir bekannt müssen alle Unfälle mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum der Polizei gemeldet werden - wenn die Daten nicht vor Ort ausgetauscht werden - ob das auch für den hier geschilderten Privatparkplatz gilt - weiß ich nicht...da würde ich mich mal schlau machen - nicht das du noch Stress wegen Unfallflucht bekommst.

Auf jeden Fall sollte euer Vertrag über die Schadensregulierung einen Satz enthalten wie z.B. mit der Zahlung der Summe X oder Reparatur sind alle Ansprüche abgegolten, du hast ja sicher keine Lust bei jedem neuen Defekt weiter zu zahlen.

VG

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 7
Hier in Italien gibt es ein Formblatt, dass die am Unfall Beteiligten ausfüllen. Es werden die Adressen, Versicherung der Autos, eine Skizze, Namen und Daten von Zeugen u.s.w eingetragen. Das ist ganz praktisch, dann hat man alles zusammen und vergisst nichts in der Aufregung.
Bei Personenschäden muss ohnehin die Polizei eingeschaltet werden. Bei reinen Sachschäden können die Beteiligten sich einigen, dass sie nur das Formblatt bei der jeweiligen Versicherung einreichen.

Vielleicht gibt es ja so etwas auch in Deutschland, der Versicherungsvertreter sollte das wissen.

gruss

Olaf

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 8
Vielen Dank für Eure Antworten!

Habe vorhin mit dem betroffenen Kollege telefoniert: da das Auto alt ist und bereits mehrere andere Schrammen in der vorderen Stoßstange hat tendiert er dazu, den Schaden nicht reparieren zu lassen.
Nächste Woche werden wir uns treffen und sein Auto nochmals zusammen anschauen bzw. Photos machen.
Es läuft also alles auf eine Einigung hinaus - den Schadensersatz werde ich auf jeden Fall überweisen.
Falls es je später Probleme gibt ist es beruhigend, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

Werde nächste Woche hier wieder kurz berichten.
Euch einen schönen Abend,
VG dirbyh.

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 9

Hier in Italien gibt es ein Formblatt, dass die am Unfall Beteiligten ausfüllen. Es werden die Adressen, Versicherung der Autos, eine Skizze, Namen und Daten von Zeugen u.s.w eingetragen. Das ist ganz praktisch, dann hat man alles zusammen und vergisst nichts in der Aufregung.
Bei Personenschäden muss ohnehin die Polizei eingeschaltet werden. Bei reinen Sachschäden können die Beteiligten sich einigen, dass sie nur das Formblatt bei der jeweiligen Versicherung einreichen.

Vielleicht gibt es ja so etwas auch in Deutschland, der Versicherungsvertreter sollte das wissen.

gruss

Olaf


Du meinst sicher den Europäischen Unfallbericht:
http://www.versicherung-und-verkehr.de/uploads/media/Europaeischer_Unfallbericht_04.pdf

Habe ich immer im Auto liegen.

Gruß Gerd

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 10
Genau der, CID heiss der hier. Jetzt habe ich auch ein Link gefunden: http://www.polizza.it/modulo_cid.pdf
Den habe ich auch immer im Auto.

gruss

Olaf

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 11
@ SpacerX
Auf Privatgelände gibt es keine Verkehrsunfälle wenn nicht jedermann darauf fahren kann. Somit ist alles was auf diesen nur einer bestimmten Personengruppe zugänglichen Parkplatz passiert Zivil- und nicht Verkehrsrecht.
Selbst wenn hinter der Schranke ein Schild stehen würde "Auf diesem Gelände gilt die StVO" bleibt es so.

Einzige Ausnahme wäre, wenn die Schranke während der Unfallzeit den ganzen Tag offen ist. Somit hat jedermann die Möglichkeit dort zu fahren und zu parken. Dann wäre es Sache der Polizei und in diesem Fall auch wirklich Fahrerflucht.

Bei Bagatellschäden ist Polizei nicht nötig es sei denn der Fahrer des geschädigten Autos ist nicht greifbar.


Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 13
@aubroehr,

danke für das auseinander fieseln - genau dieser Punkt - Schranke ständig offen oder nicht - macht den Unterschied !
Prima wenn man einen "Auskenner" ;) mit im Forum hat.   

VG

Re: Miniunfall beim Rangieren

Antwort Nr. 14
Ende gut - alles gut  :-)

Nach der gemeinsamen Besichtigung des Lackschadens hat mir mein netter "Unfallgegner" nochmals bestätigt, dass er den Schaden bei dem alten Auto nicht reparieren lassen möchte. Stattdessen möchte er von mir einen Teilbetrag der Neulackierung des vorderen Stossfängers als Wiedergutmachung. Wir wurden uns also schnell einig. Heute kam seine Mail mit der Bankverbindung - aufgrund meines Verhaltens in der Sache möchte er mir nochmals einen Teil der vereinbarten Summe erlassen. Werde morgen früh die 100 Euro überweisen und bin sehr froh über dieses "happy end".

VG dirbyh.