Miniunfall beim Rangieren 24. April 2012, 08:38 Guten Morgen liebe Piloten,bin gestern auf dem Parkplatz meines Arbeitgebers beim Rangieren leicht an die Stoßstange eines parkenden Wagens angestoßen Glücklicherweise hat mein Auris so gut wie nichts abbekommen - lediglich ein paar kaum zu sehende Kratzer - bin überrascht was so ein Lack alles aushalten kann.Das andere Auto hat (so weit ich das beurteilen konnte) keine Eindellung, aber ein Stück Lack ist wohl abgerieben worden. Allerdings sind an dem Wagen auch mehrere ältere, vergleichbare Lackschäden vorhanden.Gesehen hat den Unfall vermutlich niemand - habe sofort eine Nachricht am Auto hinterlassen und außerdem den Vorfall beim Arbeitgeber gemeldet.Inzwischen hat sich der betroffene Kollege (den ich aber nicht kenne) über Mail bei mir gemeldet - er möchte morgen (also heute) alles mit mir besprechen.Natürlich werde ich den verursachten Schaden selbst bezahlen - dennoch brauche ich Euren Rat:Wie soll ich mich verhalten bzw. auf was muss ich achten ?Ist es in Ordnung, sich "unter der Hand" auf eine einmalige Summe zu einigen, also ohne Kostenvoranschlag, etc. ?Danke im Voraus für Eure Antworten,VG dirbyh. Quote Selected Zuletzt geändert: 24. April 2012, 08:42 von dirbyh
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 1 – 24. April 2012, 08:49 Unter Kollegen sollte das gehen. Nimm zur Vorsicht aber einen Zeugen mit und notiere mit ihm dann Ort, Datum und anwesende Personen. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 2 – 24. April 2012, 09:01 Was ist das für ein Parkplatz? Verschlossen oder für Jedermann befahrbar?Eine Einigung sollte bei Lapidarunfällen immer gehen. Leider ist dies nicht mehr die Regel. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 3 – 24. April 2012, 11:31 @aubroehr:Der Parkplatz ist mit einer Schranke gesichert und somit nur den (freien) Mitarbeitern mit Schlüssel zugänglich.@Jorin:Danke für die Rückmeldung und gute Besserung! Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 4 – 24. April 2012, 12:59 Unter der Hand würde ich heutzutage nicht mal mit Freunden irgendwelche Vereinbarungen treffen.Mach was Schriftliches in doppelter Ausführung, wo ihr beide den/die Scha/äden dokumentiert und dies dann gegenseitig unterschreibt, dass ihr euch an dem und dem Datum über den und den Sachverhalt einig geworden seid und keine weiteren Forderungen erfolgen - und die Idee mit dem Zeugen würde ich auch umsetzen. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 5 – 24. April 2012, 13:28 Dokumentation in Form von Fotos ist das wichtigste, Foto + Zeugen noch besser.Die Schriftliche Variante wird kaum einer machen, da rät auch jede Versicherung / Rechtsanwalt von ab. Auch interessant zum Thema :http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/aktuelles-verkehrsrecht-schuldeingestaendnis-am-unfallort-nicht-bindend/5436760.htmlhttp://www.versicherung-in.de/20080723-2-schuldeingestaendnis-nach-unfall-keine-bedeutung-2113/ Quote Selected Zuletzt geändert: 24. April 2012, 13:29 von Sly
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 6 – 24. April 2012, 15:26 Soweit mir bekannt müssen alle Unfälle mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum der Polizei gemeldet werden - wenn die Daten nicht vor Ort ausgetauscht werden - ob das auch für den hier geschilderten Privatparkplatz gilt - weiß ich nicht...da würde ich mich mal schlau machen - nicht das du noch Stress wegen Unfallflucht bekommst. Auf jeden Fall sollte euer Vertrag über die Schadensregulierung einen Satz enthalten wie z.B. mit der Zahlung der Summe X oder Reparatur sind alle Ansprüche abgegolten, du hast ja sicher keine Lust bei jedem neuen Defekt weiter zu zahlen.VG Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 7 – 24. April 2012, 16:35 Hier in Italien gibt es ein Formblatt, dass die am Unfall Beteiligten ausfüllen. Es werden die Adressen, Versicherung der Autos, eine Skizze, Namen und Daten von Zeugen u.s.w eingetragen. Das ist ganz praktisch, dann hat man alles zusammen und vergisst nichts in der Aufregung. Bei Personenschäden muss ohnehin die Polizei eingeschaltet werden. Bei reinen Sachschäden können die Beteiligten sich einigen, dass sie nur das Formblatt bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Vielleicht gibt es ja so etwas auch in Deutschland, der Versicherungsvertreter sollte das wissen. grussOlaf Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 8 – 24. April 2012, 16:43 Vielen Dank für Eure Antworten!Habe vorhin mit dem betroffenen Kollege telefoniert: da das Auto alt ist und bereits mehrere andere Schrammen in der vorderen Stoßstange hat tendiert er dazu, den Schaden nicht reparieren zu lassen.Nächste Woche werden wir uns treffen und sein Auto nochmals zusammen anschauen bzw. Photos machen.Es läuft also alles auf eine Einigung hinaus - den Schadensersatz werde ich auf jeden Fall überweisen.Falls es je später Probleme gibt ist es beruhigend, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben.Werde nächste Woche hier wieder kurz berichten.Euch einen schönen Abend, VG dirbyh. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 9 – 24. April 2012, 16:49 Zitat von: Olaf – am 24. April 2012, 16:35Hier in Italien gibt es ein Formblatt, dass die am Unfall Beteiligten ausfüllen. Es werden die Adressen, Versicherung der Autos, eine Skizze, Namen und Daten von Zeugen u.s.w eingetragen. Das ist ganz praktisch, dann hat man alles zusammen und vergisst nichts in der Aufregung. Bei Personenschäden muss ohnehin die Polizei eingeschaltet werden. Bei reinen Sachschäden können die Beteiligten sich einigen, dass sie nur das Formblatt bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Vielleicht gibt es ja so etwas auch in Deutschland, der Versicherungsvertreter sollte das wissen. grussOlafDu meinst sicher den Europäischen Unfallbericht:http://www.versicherung-und-verkehr.de/uploads/media/Europaeischer_Unfallbericht_04.pdfHabe ich immer im Auto liegen.Gruß Gerd Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 10 – 24. April 2012, 17:24 Genau der, CID heiss der hier. Jetzt habe ich auch ein Link gefunden: http://www.polizza.it/modulo_cid.pdfDen habe ich auch immer im Auto.grussOlaf Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 11 – 24. April 2012, 19:12 @ SpacerXAuf Privatgelände gibt es keine Verkehrsunfälle wenn nicht jedermann darauf fahren kann. Somit ist alles was auf diesen nur einer bestimmten Personengruppe zugänglichen Parkplatz passiert Zivil- und nicht Verkehrsrecht.Selbst wenn hinter der Schranke ein Schild stehen würde "Auf diesem Gelände gilt die StVO" bleibt es so.Einzige Ausnahme wäre, wenn die Schranke während der Unfallzeit den ganzen Tag offen ist. Somit hat jedermann die Möglichkeit dort zu fahren und zu parken. Dann wäre es Sache der Polizei und in diesem Fall auch wirklich Fahrerflucht.Bei Bagatellschäden ist Polizei nicht nötig es sei denn der Fahrer des geschädigten Autos ist nicht greifbar. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 12 – 25. April 2012, 05:55 Zitat von: Gerdo – am 24. April 2012, 16:49Du meinst sicher den Europäischen Unfallbericht:http://www.versicherung-und-verkehr.de/uploads/media/Europaeischer_Unfallbericht_04.pdfPrima, danke! Hab ich mir gleich mal ausgedruckt und nehm in jetzt mit ins Auto. Praktisch, das Ding, wenn auch manches Textfeld etwas klein ist. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 13 – 25. April 2012, 09:18 @aubroehr,danke für das auseinander fieseln - genau dieser Punkt - Schranke ständig offen oder nicht - macht den Unterschied ! Prima wenn man einen "Auskenner" mit im Forum hat. VG Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 14 – 02. Mai 2012, 22:55 Ende gut - alles gut Nach der gemeinsamen Besichtigung des Lackschadens hat mir mein netter "Unfallgegner" nochmals bestätigt, dass er den Schaden bei dem alten Auto nicht reparieren lassen möchte. Stattdessen möchte er von mir einen Teilbetrag der Neulackierung des vorderen Stossfängers als Wiedergutmachung. Wir wurden uns also schnell einig. Heute kam seine Mail mit der Bankverbindung - aufgrund meines Verhaltens in der Sache möchte er mir nochmals einen Teil der vereinbarten Summe erlassen. Werde morgen früh die 100 Euro überweisen und bin sehr froh über dieses "happy end".VG dirbyh. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 15 – 02. Mai 2012, 23:54 Sehr interessant dieses Thema. Danke für die Anregungen. Quote Selected
Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 16 – 03. Mai 2012, 08:39 Zitat von: dirbyh – am 02. Mai 2012, 22:55Ende gut - alles gut [...]und bin sehr froh über dieses "happy end".Das liest man gerne. Freut mich, dass es so ausging. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 17 – 12. Mai 2012, 09:00 Guten Morgen liebe Gemeinde Also nicht nur Jorin hat das Pech gepachtet - momentan macht das Pech Urlaub bei mir Eine Woche nach dem "Miniunfall beim Rangieren" ist mir jemand hinten in den Auris gefahren Stand geduldig an einer ganz normalen "Vorfahrt beachten"-Stelle zum rechts Abbiegen im Nachbarsdorf und plötzlich gab es hinten einen Einschlag - der Hintermann hat ganz einfach gepennt - es war früh morgens.Habe darauf bestanden die Polizei zu holen - es ging alles ganz höflich von statten - der Herr hat sofort seine Schuld eingeräumt. Am gleichen Tag zu Toyota: der Kostenvoranschlag für die Reparatur beträgt ca. 1500 Euro - der hintere Stoßfänger und Zubehörteile müssen getauscht werden - Neulackierung, Ein- und Ausbau der Einparkhilfen, etc.Die gegnerische Versicherung wird zahlen - erwarte da eigentlich keine Probleme - es ist halt alles nervig Ein Photo der "Bruchstelle" ist angehängt.Habe nun ein paar Fragen an Euch:Bei Toyota wurde diskutiert, ob ein Gutachter wegen eventueller Wertminderung eingeschalten wird oder nicht.Soll ich einen Gutachter einschalten oder ist das übertrieben ?Wie funktioniert das mit der Wertminderung ?Weiterhin denke ich zumindest darüber nach, statt Reparatur das Geld zu nehmen. Der Schaden ist von außen kaum zu sehen und kann mit einer lokalen Minireparatur für kleines Geld unsichtbar gemacht werden. Natürlich kennt man die Beschädigung hinter dem Stossfänger nicht und somit bleibt ein Risiko. Außerdem sprechen wir von einem wenige Monate alten Wagen.Auch hierzu interessiert mich sehr Eure Meinung!Ein schönes Wochenende wünscht Euch dirbyh. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 18 – 12. Mai 2012, 11:42 Das ist doch alles Müll - äh ich meine den Stoßfänger. Früher gab es Stoßstangen welche so was abgefedert haben. Gerade Lada war dafür bekannt hinter der Stoßstange noch Stoßdämpfer zu haben.Zu Dir. In Anbetracht des Alters des Wagens würde ich nicht so Geldgeil sein um daraus Gewinn heraus zu schlagen. Lass alle beschädigten Teile durch Neuteile ersetzen. Gerade die hinter dem Kunststoff befindlichen Blechwinkel pp.. Wenn wirklich nur die Kunststoffstange und Winkel beschädigt sind gibt es keinerlei Wertminderung. Selbst bei einem größeren Schaden, wo alle Teile gegen original Neuteile von der Hersteller Fachwerkstatt getauscht werden erfolgt keine Wertminderung. Fachauskunft Dekra Gutachter.Man kann alles machen - was der gegnerischen Versicherung aufgebügelt wird. Folge kann sein, dass es zu Streitigkeiten kommt und die Zahlung sich verzögert. Die wissen auch was so ein Unfall kostet. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 19 – 12. Mai 2012, 12:11 Vielen Dank für die wertvolle Rückmeldung! Der Wagen wird nächste Woche fachgerecht repariert und dann kann man den Vorfall getrost vergessen und sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren - den Fahrspaß Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 20 – 12. Mai 2012, 12:14 Mir ist vor einen Jahr auch jemand hinten reingefahren. Schaden 3000 Euro. Stoßstange und dahinter hinüber.Die Abwicklung bei mir bis die neue Stoßstange dran war hat zwei Monate gedauert, warum naja die gegnerische Versicherung.Mein Tipp ist Alles schriftlich Die gegnerische Versicherung kann reden wie die will alles bitte auf Papier. Nur das zählt. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 21 – 12. Mai 2012, 13:21 Zitat von: aubroehr – am 12. Mai 2012, 11:42Wenn wirklich nur die Kunststoffstange und Winkel beschädigt sind gibt es keinerlei Wertminderung. Selbst bei einem größeren Schaden, wo alle Teile gegen original Neuteile von der Hersteller Fachwerkstatt getauscht werden erfolgt keine Wertminderung. Fachauskunft Dekra Gutachter.Ich würde auch die Reparatur machen lassen, wenn alles wieder mit Originalteilen erfolgt. Ich glaube, die bei einem Verkauf oft geforderte Unfallfreiheit wird sowieso überbewertet. Was ist schon dran, wenn Originalteile in einer Fachwerkstatt verwendet werden? (ich rede hier nicht von einem fast Totalschaden) Dass keine Wertminderung erfolgt bestätigt das.@Chris11Wenn du bei einem so - Entschuldigung - läppischen Schaden von 3000€ so einen Zoff hattest, dann warst du nicht bei der richtigen Werkstatt und Versicherung. So etwas geht Hand in Hand, da musst du dich um nichts kümmern, außer den Schaden natürlich melden. Alles läuft im Hintergrund ab.aubroehr schrieb:Man kann alles machen - was der gegnerischen Versicherung aufgebügelt wird.Das macht die Werkstatt sowieso. Ich war bei dem diesbezüglichen Telefongespräch dabei. Da hab ich schon gestaunt. Die kennen sich halt gut vom Tagesgeschäft her. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 22 – 12. Mai 2012, 13:25 Zitat von: Dieter40 – am 12. Mai 2012, 13:21aubroehr schrieb:Man kann alles machen - was der gegnerischen Versicherung aufgebügelt wird.Das macht die Werkstatt sowieso. Ich war bei dem diesbezüglichen Telefongespräch dabei. Da hab ich schon gestaunt. Die kennen sich halt gut vom Tagesgeschäft her. Ich meinte damit eher den Extra Gutachter wegen Wertminderung. Das sind Kosten die müssen nicht entstehen. Schlägt sich übrigens bei der nächsten SF Klasse im nächsten Jahr für alle nieder. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 23 – 12. Mai 2012, 14:41 Huhu,in solchen Fällen muß die Versicherung nicht nur den Gutachter nach Deiner Wahl, sondern sogar einen Anwalt der Deine Interessen vertritt bezahlen. Manchmal reicht schon der "Wink", diesen in Anspruch zu nehmen wenn man das Gefühl hat es läuft nicht so rund, um den Vorgang sehr zu beschleunigen. Die möchten schließlich auch Kosten sparen.Meiner Meinung nach sollte die Stoßstange auf jeden Fall zur Befundung runter!Die Abfederung der Stoßstange die jemand hier angesprochen hat gibt es nämlich noch! Genaugesagt sind in der Stoßstange Quader aus einem energieabsorbierendem Material, eine Art hartem Schaumstoff... Bei Aufprall drücken sich die Quader platt und nehmen die Crashenergie auf. Erst danach kommt es zur Verformung der Karrosseriestrukturen. Dies funktioniert inzwischen sogar ziemlich gut, also selbst bei etwas flotteren Aufprällen ist in der Regel nur das Plastik hinüber. Ein solches Auto kann man auch bedenkenlos als Unfallfrei verkaufen und damit ohne Wertverlust. Solange man durch auswechseln von (geschraubten) Teilen den Originalzustand wiederherstellen kann ist es kein Unfall. Erst wenn Schweiß und Richtarbeiten direkt an der Karosseriestruktur nötig sind, wird ein Unfallwagen draus.Jetzt aber zu den Nachteilen: Waren die Schaumblöcke einmal plattgedrückt, sind sie auszutauschen. Ist wie beim Motorradhelm nach einem Sturz. Ansonsten könnte ein nachfolgender Unfall zu erheblich stärkeren Beschädigungen am Fahrzeug führen. Und: Durch die Elastizität und das zurückploppen nach dem Unfall kann man eine genaue Schadensanalyse ohne Abbauen gar nicht treffen. Der tieferliegende Schaden kann durchaus größer sein, als der erste Blick suggeriert.Nette Grüße,Thomas. Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 24 – 27. Mai 2012, 08:12 Inzwischen hat der Freundliche den Schaden repariert - dafür war der Wagen 2 Tage in der Werkstatt. Der Freundliche hat in meinem Auftrag alles geregelt: die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, Rechnung und Bezahlung direkt an die Werkstatt. Dass ich mich um nichts kümmern mußte ist beeindruckend Nochmals danke für Eure Tipps zu dieser Sache Quote Selected
Re: Miniunfall beim Rangieren Antwort Nr. 25 – 27. Mai 2012, 12:47 Mir hatte der Freundliche damals einen Flyer in die Hand gedrückt.Da standen alle meine Rechte als Geschädigter drin.War interessant zu lesen, dass mir in keinerlei Art ein Nachteil entstehen darf.Meine Rechtsvertretung (vom Autohaus gestellt), meine Lieblingswerkstatt (keine Billigklitsche) und mein Gutachter (vom Autohaus gestellt).Ach ja - und kein Miniauto als Ersatz, sondern etwas Vergleichbares.Als die gegnerische Vertretung von mir als Unfallgeschädigten einen Unkostenbeitrag von 250 Euro haben wollte (reine Abzocke von der Versicherung des Gegners) , hat der Freundliche sofort gesagt: "So geht das nicht. Jetzt machen wir das auf die Harte Art."Also dann alles von Gutachten bis Wertverlustausgleich ohne mein Zutun vom AH gemacht. GrußHelmutP.S. nach dem Motto: "Lass das mal den Profi machen." Quote Selected