Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 15 – 17. Januar 2017, 16:31 @LordofLoona Es gibt keine Dämmungsverordnung!Es gibt Vorschriften zum Energieverbrauch von Gebäuden und in dem Zusammenhang auch Vorschriften über die Dämmeigenschaften von Bauteilen.Niemand zwingt dich mit einer zusätzlichen X cm dicken Styroporschicht dein Haus einzupacken. Wie der Dämmwert eines Bauteils erreicht wird ist dir freigestellt. Du darfst auch eine monolithische Wand ohne zusätzliche Dämmschicht bauen und kannst trotzdem die geforderten Werte erreichen.In der Gesamtbetrachtung eines Gebäudes darfst du sogar Dämmung mit erneuerbarer Energie ersetzen um den Gebäudewert zu erreichen. Quote Selected 2 Likes
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 16 – 17. Januar 2017, 18:14 EnEV2014! Quote Selected
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 17 – 17. Januar 2017, 21:07 Die Sache mit den Ladeanschlüssen in Tief/Gemeinschaftsgaragen ist gar nicht so schwierig, wenn es ausreichend Marktlösungen eines intelligenten Lastmanagements (hinter dem Hausanschluss) gäbe.Auf einer Anbieterseite wird das anhand der Lastbalken recht übersichtlich dargestellt : Lastmanagement: Mehrere Elektroautos ökonomisch ladenAußerdem wird dort auch der Netzausbau gegengerechnet - nur um mal "Hausnummern" anzugeben.Es muss nicht immer gleich ein neuer HA gesetzt werden, der ja auch zusätzliches Geld kostet. Den Fehler, der mit den EEG Anlagen auf dem Land gemacht werden musste, weil es volatile Einspeiser sind, muss bei der E-Mobilität unbedingt vermieden werden, weil es niemandem ökonomisch dient in den Städten die Netze noch weiter auszubauen. Bezahlen müssten das nämlich wieder alle Endkunden. Quote Selected Zuletzt geändert: 17. Januar 2017, 21:17 von Mittelblock
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 18 – 10. April 2017, 10:37 E-Auto für Mieter? Es bleibt (erst mal) schwierig:Wohneigentumsgesetz: Die Zukunft des E-Autos scheitert schon in der Tiefgarag... Quote Selected
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 19 – 10. April 2017, 12:18 Zitat von: Mittelblock – am 17. Januar 2017, 21:07Die Sache mit den Ladeanschlüssen in Tief/Gemeinschaftsgaragen ist gar nicht so schwierig, wenn es ausreichend Marktlösungen eines intelligenten Lastmanagements (hinter dem Hausanschluss) gäbe.Danke für den Link. Das klappt dann aber wohl nur bei richtigen Ladestationen, z.B. Typ 2, bei denen die Ladestation dem Auto mitteilen kann mit wieviel Ampere geladen werden darf?Ich kenne es so, dass man in privaten Tiefgaragen eher normale 230V Steckdosen installiert, weil dies wesentlich günstiger ist. Hier wird dann ein Lastenmanagement schwierig, da es hier keine Signalisierung von der 230V Steckdose zum E-Auto gibt.man kann es natürlich so machen, dass nur so viele 230V-Steckdosen eingeschaltet sind wie die maximale Last der Anschlüsse es verträgt. Das umzusetzen ist nicht schwer (Messung Last, schaltbare Anschlüsse im Verteiler bzw. an den Steckdosen). Ist dann nur nicht so toll, wenn der Mieter morgens losfahren will und dann merkt, dass das Auto nicht geladen hat, weil der Nachbar seinen Ampera-e (den nehme ich als Beispiel weil der einen Akku mit großer Kapazität hat) die ganze Nacht lang geladen hat.Aber das kann man evtl. auch mit Kontingenten lösen. Beispiel: Wenn ein Auto 5 Stunden geladen hat, wird die Steckdose für 5 Stunden abgeschaltet, wenn weitere Verbraucher die übrigen Steckdosen brauchen.Meine Vermutung ist, dass solche Lösungen zwar für Bastler günstig umzusetzen sind, aber kommerzielle Lösungen sehr teuer werden, weil es nur wenige Kunden gibt und die Entwicklung ja auch Geld kostet. Quote Selected Zuletzt geändert: 10. April 2017, 12:20 von Yaris- und 225xe-Fahrer
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 20 – 10. April 2017, 12:29 Kennt jemand günstige Abrechnungssysteme für Ladelösungen in Tiefgaragen mittels 230V-Steckdosen?Ich habe bei meiner Firma angefragt, ob man 230V-Anschlüsse bereitstellt. Generell hätte man damit keine Probleme. Typ2-Ladestationen sind allerdings zu teuer und würden auch bedeutet, dass man Parkplätze fest den E-Autos zuordnet, was auf Grund der schlechten Parkplatzsituation Unmut bei Benzinerfahrern auslösen würde.Eine Lösung ist einfach mehrere 230V-Steckdosen bereitzustellen, was kostengünstig ist. Aber kostenfrei Strom abzugeben ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den Benzinerfahrern. Fällt also vermutlich weg. Abrechnungssysteme z.B. auf Basis von RFID sind aber extrem teuer, wenn man diese überhaupt findet.Kennt jemand überhaupt solche Lösungen? Selbst basteln fällt in der Firma aus. Quote Selected
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 21 – 10. April 2017, 14:20 Es gibt schon Firmen (ausser den EVUs), die Energie abrechnen. In Rechenzentren steht man ja vor dem selben Problem. Da werden i.d.R. Zähler für die jeweiligen Stromkreise installiert und über S0 oder Modbus ausgelesen. In dem Bereich gibt es auch Anbieter von Komplettlösungen. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn man bei einer Firmenlösung mit einer Pauschale günstiger fährt. Die Kosten für so eine Lösung und auch der Betrieb könnten gleich mal teurer sein als die gelieferten kWh. Quote Selected
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 22 – 10. April 2017, 15:58 Mir geht es darum, welche kostengünstigen Lösungen es gibt, die man vorschlagen kann. Ich vermute mal, dass es noch keine kostengünstigen fertigen Lösungen gibt, weil zu wenige E-Auto fahren. Und es fahren zu wenige E-Auto, weil es zu wenige Ladepunkte gibt. Da beißt sich mal wieder die Katze in den Schwanz.Die Lösung mit Energiezähler pro Stromkreis klappt ohne Erfassung des Anwenders leider nicht, da niemand in der Firmen einen garantierten Parkplatz hat (außer Geschäftsführer bzw. Vorstand, aber der hat auch einen Dienstwagen).Die Lösung die Gesamtkosten mit einer der Pauschale auf alle Mitarbeiter mit E-Auto umzulegen funktioniert so auch nicht, weil dann die Mitarbeiter nah an der Firma die subventionieren die weiter weg wohnen. Das führt genauso zu Unfrieden wie die Lösung den Mitarbeitern den Strom zu schenken.Es sieht so aus, als ob wir noch einen weiten Weg in die E-Mobilität haben. Quote Selected
Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten? Antwort Nr. 23 – 10. April 2017, 17:05 Kostengünstig ist es, den Mitarbeitern den Strom zu schenken. Soweit ich informiert bin, ist das in Deutschland steuerrechtlich auch zulässig, d.h. kein geldwerter Vorteil. Kostengünstig wäre es auch, vom Mitarbeiter eine kleine Pauschale zu nehmen. Alles andere kommt mir sehr deutsch vor. Wenn eine Firma E-Mobilität fördern will, schenkt sie natürlich dem MA den Strom. Die Firmen, die das hier (Schweiz) machen, geben dem MA den Strom gratis ab. Für den Stellplatz zahlt der MA auch keine Miete. Und wenn die Firma dem MA schon einen Stellplatz mit einem Mietwert von CHF 200/Monat überlässt, dann reichts für die CHF 20/Monat für den Strom auch. Als nächstes könnte man ja noch anfangen bei Stinkern die Öl tropfen, die Stellplatz-Reinigung dem Mitarbeiter extra in Rechnung zu stellen. Was könnte man da alles für Sensorik ausgeben und verbauen. Achso, die TG wird einmal pro Quartal gereinigt und die Firma übernimmt die Kosten ... Quote Selected 1 Likes