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Thema: Steckdosenpflicht für Neubauten? (5285-mal gelesen)
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Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 1
Der Teufel steckt im Detail. Wenn es quasi 'nur' einen Ladeplatz gibt, darf der nicht zugleich Parkplatz sein. Dass das funktioniert muss ein Schnelllader installiert werden. D.h. auch, dass man zum Laden das Auto abstellt und dann in 30min-90min wieder umparken muss. Und das ganze am besten noch mit den Nachbarn abgestimmt. Mich erinnert das an die Waschpläne mit der Gemeinschaftswaschmaschine im Waschraum. Gibt's irgendwie nicht mehr. Einfach eine CEE32 (oder 16)  rot an jeden Stellplatz und jeder kann Parken und Laden am selben Platz. Bei einem Neubau sollte das die Baukosten nur unwesentlich ändern. Und auch dann muss man immer noch schauen, wie man mit der Hausabsicherung hin kommt.

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Antwort Nr. 2
Bei uns in der Stadt ist es so, das bei Neubauten pro Wohneinheit mindestens 2 Parkplätze vorhanden sein müssen. Das ist in manchen Gegenden schon schwierig. Wenn jetzt noch ein separater Ladeplatz dazukommen soll, wird wohl so mancher Investor zurückschrecken.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 3
Einfach eine CEE32 (oder 16)  rot an jeden Stellplatz und jeder kann Parken und Laden am selben Platz. Bei einem Neubau sollte das die Baukosten nur unwesentlich ändern.
Erzähl das den Netzanbietern. Zweifamilienhäuser werde seitens der Energieversorger nur mit 32A angebunden und kalkuliert. Hab schon Probleme wenn ich daheim mal ein Verstärkerrack an Lastwiderständen teste und der Herd läuft...

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 4
Die TABs die ich kenne sehen für Anschlüsse 63A als Minimum vor.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 5
@Cillian: Du hättest meinen letzten Satz: "Und auch dann muss man immer noch schauen, wie man mit der Hausabsicherung hin kommt." gerne auch noch zitieren dürfen.


Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 7
@TM den habe ich in der Tat überlesen, tut mir Leid :-X
Wir haben unser Haus neu gebaut, ist für 2 Wohnpartien. Haben einen mit 32A abgesicherten Hausanschlusspunkt bekommen. In der alten Wohnung (4-Parteien Haus) gab es einen 63A Hausanschlusspunkt.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 8
Kann mich @Lutz nur anschließen - ein interessanter Vorschlag. Ich bin gespannt, was aus ihm wird.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 9
Also man kann sich auch beim Neubau einen großen Anschluss legen lassen. Also ich hab bei unserem Netzbetreiber 100 A geordert für ein Einfamilienhaus..

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 10
Erzähl das den Netzanbietern. Zweifamilienhäuser werde seitens der Energieversorger nur mit 32A angebunden und kalkuliert. Hab schon Probleme wenn ich daheim mal ein Verstärkerrack an Lastwiderständen teste und der Herd läuft...
Unser 2006 gebautes Einfamilienhaus ist mit 63A abgesichert. Also wenn das der Anschluss für ein "Haus" ist, dann stehen vermutlich je 32A für jeden in einem Zweifamilienhaus zur Verfügung.

Als ich bei meiner neuen Eigentumswohnung gleich von Anfang an ein Starkstromkabel zum Stellplatz legen ließ, wurde ich zwar überrascht angeschaut, aber nach einigem Nachdenken wurde anerkannt, dass das keine so doofe Idee ist, denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst (im Mehrfamilienhaus). Kann also gut sein, dass der Stellplatz mit Ladeanschluss in 10 Jahren mal sehr begehrt sein wird.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 11
 ;D Ah! Wird das der Fred, in dem ihr erkennt, wie blödsinnig manche eurer Gesetze sind?
Dämmungsverordnung! Ich kenn ein Haus, dass mit 24cm Außendämmung gedämmt wurde.  Doof ist nur, dass der Taupunkt der Dämmung in der Wand liegt!

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 12
Was hat die Aussendämmung mit einer Steckdosenpflicht zu tun? Das ist Off-Topic.

Um einen Taupunkt bei 24cm Aussendämmung in die Innenwand zu bekommen, muss man schon sehr kreativ sein ;-)
Mach dazu am besten einen neuen Thread auf.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 13
Ich kenn ein Haus, dass mit 24cm Außendämmung gedämmt wurde.  Doof ist nur, dass der Taupunkt der Dämmung in der Wand liegt!
Unser Haus ist mit 7cm Innendämmung Holzweichfaser und 14cm Außendämmung Holzpressfaser (so heißt das denke ich) gedämmt, wenn man aber Ahnung davon hat ist das schon sinnvoll. Meinem Vater als Architekten spreche ich zumindest die Ahnung zu.
Allerdings sollte man immer Nutzschicht und Dämmschicht voneinander trennen, dann interessieren auch die Taupunkte nicht mehr.
Die Verlegung der Diffussionsfolien ist eine Kunst für sich.
Jedenfalls hat die Maßnahme gereicht, dass der 7kW Gaszuheizer und die 20qm Solarfläche auf dem Dach das Haus und das Warmwasser bequem warmhalten können, wobei das Erdgeschoss noch nichtmal gedämmt ist.
Übrigens produziert die Solarfläche selbst bei -12°C und Sonnenschein noch ausreichend warmes Wasser, dass der Gaszuheizer erst nachts um 3 anspringt.


edit: eigentlich hatte ich das als Extra-Thema gestartet um kein Thread-Hijacking zu betreiben ;-)

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 14
Was hat die Aussendämmung mit einer Steckdosenpflicht zu tun? Das ist Off-Topic.

Um einen Taupunkt bei 24cm Aussendämmung in die Innenwand zu bekommen, muss man schon sehr kreativ sein ;-)
Mach dazu am besten einen neuen Thread auf.
Das geht andersrum! Steckdosenpflicht ist OT! Dämmungsverordnung hingegen ist eine reale Rechtsnorm! ;D

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 15
@LordofLoona
Es gibt keine Dämmungsverordnung!
Es gibt Vorschriften zum Energieverbrauch von Gebäuden und in dem Zusammenhang auch Vorschriften über die Dämmeigenschaften von Bauteilen.
Niemand zwingt dich mit einer zusätzlichen X cm dicken Styroporschicht dein Haus einzupacken. Wie der Dämmwert eines Bauteils erreicht wird ist dir freigestellt. Du darfst auch eine monolithische Wand ohne zusätzliche Dämmschicht bauen und kannst trotzdem die geforderten Werte erreichen.
In der Gesamtbetrachtung eines Gebäudes darfst du sogar Dämmung mit erneuerbarer Energie ersetzen um den Gebäudewert zu erreichen.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 16
EnEV2014!

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 17
Die Sache mit den Ladeanschlüssen in Tief/Gemeinschaftsgaragen ist gar nicht so schwierig, wenn es ausreichend Marktlösungen eines intelligenten Lastmanagements (hinter dem Hausanschluss) gäbe.
Auf einer Anbieterseite wird das anhand der Lastbalken recht übersichtlich dargestellt : Lastmanagement: Mehrere Elektroautos ökonomisch laden
Außerdem wird dort auch der Netzausbau gegengerechnet - nur um mal "Hausnummern" anzugeben.

Es muss nicht immer gleich ein neuer HA gesetzt werden, der ja auch zusätzliches Geld kostet. Den Fehler, der mit den EEG Anlagen auf dem Land gemacht werden musste, weil es volatile Einspeiser sind, muss bei der E-Mobilität unbedingt vermieden werden, weil es niemandem ökonomisch dient in den Städten die Netze noch weiter auszubauen. :besserwisser:
Bezahlen müssten das nämlich wieder alle Endkunden.


Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 19
Die Sache mit den Ladeanschlüssen in Tief/Gemeinschaftsgaragen ist gar nicht so schwierig, wenn es ausreichend Marktlösungen eines intelligenten Lastmanagements (hinter dem Hausanschluss) gäbe.
Danke für den Link. Das klappt dann aber wohl nur bei richtigen Ladestationen, z.B. Typ 2, bei denen die Ladestation dem Auto mitteilen kann mit wieviel Ampere geladen werden darf?

Ich kenne es so, dass man in privaten Tiefgaragen eher normale 230V Steckdosen installiert, weil dies wesentlich günstiger ist. Hier wird dann ein Lastenmanagement schwierig, da es hier keine Signalisierung von der 230V Steckdose zum E-Auto gibt.
man kann es natürlich so machen, dass nur so viele 230V-Steckdosen eingeschaltet sind wie die maximale Last der Anschlüsse es verträgt. Das umzusetzen ist nicht schwer (Messung Last, schaltbare Anschlüsse im Verteiler bzw. an den Steckdosen).

Ist dann nur nicht so toll, wenn der Mieter morgens losfahren will und dann merkt, dass das Auto nicht geladen hat, weil der Nachbar seinen Ampera-e (den nehme ich als Beispiel weil der einen Akku mit großer Kapazität hat) die ganze Nacht lang geladen hat.

Aber das kann man evtl. auch mit Kontingenten lösen. Beispiel: Wenn ein Auto 5 Stunden geladen hat, wird die Steckdose für 5 Stunden abgeschaltet, wenn weitere Verbraucher die übrigen Steckdosen brauchen.

Meine Vermutung ist, dass solche Lösungen zwar für Bastler günstig umzusetzen sind, aber kommerzielle Lösungen sehr teuer werden, weil es nur wenige Kunden gibt und die Entwicklung ja auch Geld kostet.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 20
Kennt jemand günstige Abrechnungssysteme für Ladelösungen in Tiefgaragen mittels 230V-Steckdosen?

Ich habe bei meiner Firma angefragt, ob man 230V-Anschlüsse bereitstellt. Generell hätte man damit keine Probleme. Typ2-Ladestationen sind allerdings zu teuer und würden auch bedeutet, dass man Parkplätze fest den E-Autos zuordnet, was auf Grund der schlechten Parkplatzsituation Unmut bei Benzinerfahrern auslösen würde.

Eine Lösung ist einfach mehrere 230V-Steckdosen bereitzustellen, was kostengünstig ist. Aber kostenfrei Strom abzugeben ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den Benzinerfahrern. Fällt also vermutlich weg. Abrechnungssysteme z.B. auf Basis von RFID sind aber extrem teuer, wenn man diese überhaupt findet.

Kennt jemand überhaupt solche Lösungen? Selbst basteln fällt in der Firma aus.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 21
Es gibt schon Firmen (ausser den EVUs), die Energie abrechnen. In Rechenzentren steht man ja vor dem selben Problem. Da werden i.d.R. Zähler für die jeweiligen Stromkreise installiert und über S0 oder Modbus ausgelesen. In dem Bereich gibt es auch Anbieter von Komplettlösungen. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn man bei einer Firmenlösung mit einer Pauschale günstiger fährt. Die Kosten für so eine Lösung und auch der Betrieb könnten gleich mal teurer sein als die gelieferten kWh.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 22
Mir geht es darum, welche kostengünstigen Lösungen es gibt, die man vorschlagen kann.

Ich vermute mal, dass es noch keine kostengünstigen fertigen Lösungen gibt, weil zu wenige E-Auto fahren. Und es fahren zu wenige E-Auto, weil es zu wenige Ladepunkte gibt. Da beißt sich mal wieder die Katze in den Schwanz.

Die Lösung mit Energiezähler pro Stromkreis klappt ohne Erfassung des Anwenders leider nicht, da niemand in der Firmen einen garantierten Parkplatz hat (außer Geschäftsführer bzw. Vorstand, aber der hat auch einen Dienstwagen).

Die Lösung die Gesamtkosten mit einer der Pauschale auf alle Mitarbeiter mit E-Auto umzulegen funktioniert so auch nicht, weil dann die Mitarbeiter nah an der Firma die subventionieren die weiter weg wohnen. Das führt genauso zu Unfrieden wie die Lösung den Mitarbeitern den Strom zu schenken.

Es sieht so aus, als ob wir noch einen weiten Weg in die E-Mobilität haben.

Antw.: Steckdosenpflicht für Neubauten?

Antwort Nr. 23
Kostengünstig ist es, den Mitarbeitern den Strom zu schenken. Soweit ich informiert bin, ist das in Deutschland steuerrechtlich auch zulässig, d.h. kein geldwerter Vorteil. Kostengünstig wäre es auch, vom Mitarbeiter eine kleine Pauschale zu nehmen. Alles andere kommt mir sehr deutsch vor. Wenn eine Firma E-Mobilität fördern will, schenkt sie natürlich dem MA den Strom. Die Firmen, die das hier (Schweiz) machen, geben dem MA den Strom gratis ab. Für den Stellplatz zahlt der MA auch keine Miete. Und wenn die Firma dem MA schon einen Stellplatz mit einem Mietwert von CHF 200/Monat überlässt, dann reichts für die CHF 20/Monat für den Strom auch.
 :icon_fred_ironie:
Als nächstes könnte man ja noch anfangen bei Stinkern die Öl tropfen, die Stellplatz-Reinigung dem Mitarbeiter extra in Rechnung zu stellen. Was könnte man da alles für Sensorik ausgeben und verbauen. Achso, die TG wird einmal pro Quartal gereinigt und die Firma übernimmt die Kosten ...