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Thema: Und weg ist das E-Mobil... (4974-mal gelesen)
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Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 1
Finde ich aber in Ordnung. Wer keinen Strom tankt, hat dort nichts zu suchen. Wenn man da nicht durchgreift hat man irgendwann dauerparker, die denken es ist ihre Säule.
Notfalls muss man umparken.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 2
Aber der letzte Satz im Link: Experten sehen die unzureichende Lade-Infrastruktur für Elektroautos als einen Grund für die Zurückhaltung der Käufer an.
Hat wirklich jemand von unserer Regierung was anderes erwartet. Erst wenn ein paar Kinder tot sind werden Tempo 30 Schilder aufgestellt. Erst wenn man vor lauter Windmühlen nicht mehr aufs offene Meer blicken kann werden Stromtrassen gebaut. Erst wenn Atomkraftwerke stillgelegt werden wird darüber nachgedacht, wo man den Mist lagert und wer für die Entsorgung zuständig ist. Erst wenn jahrelang an einem vermurksten Flugplatz gebaut wird stellt man fest, dass er nicht groß genug ist (Abfertigungshallen fehlen). Also bitte, wozu Stromzapfsäulen installieren, wenn nur ein paar Stromer unterwegs sind. Wenn wir dann 2020 eine Million davon haben ist immer noch Zeit für eine Machbarkeitsstudie und ein Baufeststellungsverfahren.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 3
Finde ich aber in Ordnung. Wer keinen Strom tankt, hat dort nichts zu suchen. Wenn man da nicht durchgreift hat man irgendwann dauerparker, die denken es ist ihre Säule.
Notfalls muss man umparken.

Offensichtlich hast du den Artikel nicht richtig gelesen.

Ich gebe gern zu, auch mir fällt es schwer, mich eindeutig zu positionieren. Die rechtliche Argumentation der Anstehens hat was für sich. Man kann nicht mehrere Stunden im Winter im Auto sitzen, damit die Ladesäule frei wird. Dann ist die Elektromobilität im Land der 3,7kW/11kW/22kW-Ladesäulen gestorben. Gleichzeitig gibt es das Problem in Deutschland, das Ladesäulen vorrangig von Verbrennern zugeparkt werden (Leider gibt es auch sehr egoistische Elektrofahrer). Derzeitig kann man leider Parken und Warten nicht voneinander unterscheiden.

In den Niederlanden gibt es Schnellladestationen, die wie Tankstellen mit einer Fläche zum Anstellen angelegt sind, da kann man Parken und Warten leicht unterscheiden.

Ich bin auf jeden Fall auf das Urteil gespannt. Es wird Rechtsgeschichte schreiben.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 4
Ist doch aber traurig, dass alles was neu ist erst mal wieder die Gerichte beschäftigen muß. Müssen die wieder ausbügeln, was eigentlich im Vorfeld zu einer gründlichen Planung gehört. Man sagt zwar oft Learning by doing, aber muß man das immer wörtlich nehmen.

 

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 5
Ich frage mich auch oft, in welcher Welt unsere Politiker leben. Dass Leute sich bei begrenzten Parkflächen dort bedienen, wo es geht, hätte man mit ein bisschen Menschenverstand auch selbst drauf kommen können.

Das Spiel kennen die Leute mit Behindertenausweis schon seit Jahrzehnten.

Da stellt sich jemand drauf, geht ja schnell, wird schon keiner kommen. Das hilft demjenigen, der auf den Parkplatz angewiesen ist, leider auch nicht weiter.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 6
Das Spiel kennen die Leute mit Behindertenausweis schon seit Jahrzehnten.
Gutes Beispiel, denn nur ein Teil der Besitzer von Behindertenausweisen dürfen auch auf entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen parken, und trotzdem hat meine ehemalige Schwiegermutter wegen ihres geistig behinderten Sohnes oftmals auf einem als solchen ausgewiesenen Parkplatz parkiert. Meine Anmerkungen zur Rechtmäßigkeit hat sie immer gekonnt mit "na und" quittiert.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 7
Hinstellen und nicht anstecken, d.h. laden geht ja gar nicht. Die deutlich interessantere Frage ist doch, wie schaut's mit hinstellen, anstecken und laden und dann tagelang angesteckt und vollgeladen rumstehen aus? Aber wie schon geschrieben, ist das Langsamladen m.E. eh Käse. Die Holländer machen es vor, Parken und Laden ist zu trennen.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 8
Wo liegt das Problem. Entweder es war nach aktuellem Recht juristisch korrekt oder nicht. Der Autofahrer hat mind. 6 Semester Jura zu studieren und bei vermeintlich unklaren Situationen seinen für Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt kostenpflichtig zu konsultieren. Oder was denkt ihr, wie das Land sich nennt, in dem ihr ca 70% eures Einkommens abgeben müßt - eben.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 9
Schweden?

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 10
Solange der Kreis der Nutzer überschaubar ist, wird es eher die Ausnahme sein, dass abgeschleppt wird. Die Schnelladesäulen haben durchaus ein tragfähiges Geschäftsmodell, da nach Zeit und nicht Energie abgerechnet wird. Und wo ein Geschäftsinteresse besteht......  ist der Abschlepper sicher nicht weit. Wenn bei mir in der Straße  alljährlich die Schilder aufgestellt werden "Baumarbeiten in der Zeit von x bis y" Stelle ich mein Auto auch nicht dort ab, weil ich weiß dass es teuer wird.
Übrigens hab ich letztens gesehen, wie die Müllkutscher wegen eines verkehrswidrig abgestellten PKW, nur durch ändern (Verschieben) der Warnbarken durch das Wohngebiet fahren konnten. Komischerweise War der besagte PKW danach umzingelt von den Dingern. Hat vorn und hinten nur ein Finger zwischen gepasst. Die Männer in Orange haben echt Humor bewiesen.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 11
Ich bin auf jeden Fall auf das Urteil gespannt. Es wird Rechtsgeschichte schreiben.
Warum wird es Rechtsgeschichte schreiben?

Wenn ich es richtig verstehe, hat der Fahrer mit seinem i3 einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge blockiert, obwohl er das Auto überhaupt nicht an die Säule angeschlossen hat (weil dies nur am anderen Parkplatz ging). Damit hat er den Parkplatz bewußt für andere Elektrofahrzeuge blockiert, die diesen Anschluss hätten nutzen können.
Er wäre sicherlich mit seiner Akkuladung auch zu einem normalen Parkplatz gekommen. Sein Verhalten finde ich genauso schlimm wie Verbrenner-Fahrer, die einen  Parkplatz für andere Elektrofahrzeuge blockieren.

Insofern finde ich das Abschleppen richtig.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 12
Bevor ich hier als "Hassobjekt" erkoren werde, ich bin (siehe meinem ersten Beitrag) zwiegespalten und sehe dem Urteil gespannt entgegen. Auch ich habe kein Verständnis für das Zuparken von Ladesäulen, da ich einen BEV (Nissan Leaf) fahre. Leider wird von den Ordnungsämtern viel zu wenig getan. Aber auch die Märkte und anderen Anbieter lassen viel zu oft auf ihrem Privatgelände alles geschehen. Insoweit ist das Abschleppen ersteinmal sehr löblich.

Warum wird es Rechtsgeschichte schreiben?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Unter der Annahme, die Darstellung des Sachverhaltes ist richtig (was nicht jeder glauben muss), hast du m. E. etwas falsch verstanden. Im Gegensatz zum Beispiel zu den Niederlanden aber auch zu jeder Tankstelle für Verbrennungskraftstoffe kann ich vor einer Ladesäule in der Regel nicht warten, bis die Ladesäule frei wird. Dies mag jetzt noch eine Ausnahme sein, wird aber bei der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit des Ladenetzes zunehmend ein Problem werden. Außerdem warte ich unter Umständen auch mehrere Stunden (z. Bsp. im Winter). Was ist dann zulässig und was nicht? Deshalb wird mit diesem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben.

Um es noch einmal zu sagen, da schlagen bei mir 2 Herzen in der Brust. Nur holzschnittartige Lösungen werden dem Problem, wie es speziell in Deutschland besteht, nicht gerecht. Außerdem erhoffe ich mir, auch wenn der Kläger unterliegt, eine Abgrenzung zum Thema "Warten an der Ladesäule".

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 13
Ich hoffe, dass der i3-Fahrer vor Gericht unterliegen wird. Würde er gewinnen, würde es dazu führen, dass wenn jemand unrechtmäßig einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge  blockiert, dieser zukünftig nicht abgeschleppt wird. Es ist ja schon mal toll, wenn überhaupt jemand abgeschleppt wird.

Stellt Dir folgendes Scenario vor.
- BMW i3 Fahrer ist der Meinung, dass er mit seinem i3 auch das Anrecht erworben hat kostenfrei zu parken. Kostenfrei parken geht am Parkplatz für Elektrofahrzeuge
- Er sieht einen freien Parkplatz für Elektrofahrzeuge und parkt auf diesem, weil er der Meinung ist, dass er das darf.
- Nachdem sein Auto abgeschleppt wurde, überlegt er sich wie er aus der Sache raus kommt.
- Also erzählt er von der Story mit dem leeren Akku und, dass er keine Zeit mehr hatte zu warten.

Egal was ich mir ausdenke. Der i3-Fahrer gehört abgestraft, damit Leute, auf die das oben genannte Scenario passt nicht damit durchkommen.

Ich hoffe der Richter ist clever und fragt wie der i3-Fahrer mit leerem Akku vom Hof des Abschleppunternehmens gekommen ist. Wenn er dies geschafft hat, ohne einen Abschlepp-LKW zu nutzen, ist er auf jeden Fall schuldig, denn er hätte mit diesem nicht ganz leeren Akku auch noch zur nächsten Ladesäule fahren können.

Schlimm wäre, wenn der Fahrer vor Gericht gewinnt. Dann wird das Verhalten mit Elektrofahrzeugen Parkplätze mit Lademöglichkeit zu blockieren Mode.

Antw.: Und weg ist das E-Mobil...

Antwort Nr. 14
Mal abgesehen davon, dass ich die Hoffnung mit Dir teile, kann der Richter am Amtsgericht als Urteil sprechen, was er will. Da wir hier im Gegensatz zum anglikanischen Rechtssystem kein Richterrecht haben. Gesetzeskraft haben nur Urteile des Verfassungsgerichts.