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Thema: Dashcams Yay or Nay? (21310-mal gelesen)
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Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 31

Jetzt müsste nur noch jemand "Power over WLAN or Bluetooth" entwickeln!  ;D

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 32
Mattes, besser noch 2....eine nach vorn, eine nach hinten aufnehmend.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 33
Ich dachte an 360°   :icon_quadrat:

 ;D

Habe mich mit den Dingern noch gar nicht beschäftigt. Mal sehen.


Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 35
Wie ist das? Braucht man dann einen Warnhinweis im Heckfenster:
"Bitte Vorsicht beim Überholen. Sie werden gefilmt."
Ähnlich wie:
"Dieser Schalterraum wird videoüberwacht."

Gruß
Helmut

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 36
Du wirst weiterhin nicht "anlasslos" filmen dürfen, daher wäre der Hinweis eher "sträflich"!
Der Schalterraum ist Privatgrund und es bleibt Dir nach lesen dieses Hinweises überlassen ob Du ihn betrittst oder nicht.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 37
Moin,

hier noch mal zwei Fotos meiner Montage:

[attach=1]

[attachimg=2]

Extra mit meiner alten Kamera gemacht um die Bildgröße klein zu halten.


Mit besten Grüssen


Old Rolf






 

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 38
Du wirst weiterhin nicht "anlasslos" filmen dürfen, daher wäre der Hinweis eher "sträflich"!
(...)

die Frage hier ist doch, was "anlasslos" ist? Sind Urlaubs- oder Freizeitvideos "anlasslos"? Zu letzterem würde ich nämlich die ganzen Onboard-Videos zählen, die viele für ihren privaten Gebrauch erstellen, und sei es auch nur, um den täglichen Wahnsinn auf der Straße mal für die Familienmitglieder festzuhalten, die daran nicht teilnehmen konnten; ähnlich einem Urlaubsfilm oder dem Festhalten einer Runde auf dem Nürburgring per Dash-Cam... oder, um mal @Knauser ´s Bilderstrecke seiner Haus- und Hofstrecke als Beispiel zu nehmen: diese Bilder hätte er ebenfalls einem Video entnehmen können ;)
Edit: noch ein anderes Beispiel und passend zum Forum: sind die Praxisvideos zur Demonstration der Funktionsweise des Hybrid Assistenten nebst Rundfahrt "anlasslos"? Das Hauptmerkmal bei den Videos liegt in der technischen Anzeige des HA sowie des dazugehörigen Fahrprofils, das meistens in den Videos gezeigt wird; der Verkehr drumherum ist schmückendes Beiwerk; also so ähnlich, als wenn ich auf dem Markusplatz in Venedig ein Panoramafoto schieße... damit dürfte das unter §23 des Kunsturhebergesetzes fallen § 23 KunstUrhG - Einzelnorm

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 39
Das sich da keiner festlegen will siehst Du ja auch an dem Urteil!
"Anlasslos" ist sicherlich "Zündung an = Kamera an und Zündung aus = Kamera aus"
Beim "Knauser-Beispiel" würde es sich wohl um eine Dokumentation (Anlass) handeln, bei der die anderen Verkehrsteilnehmer "Beiwerk" wären.
Wäre das nicht so, gäbe es ja auch keine Möglichkeit mehr im "öffentlichen Raum" zu fotografieren.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 40
[...]und sei es auch nur, um den täglichen Wahnsinn auf der Straße mal für[...]
Habe ich so gemacht. Für Knauser.
Um ihm mal zu Zeigen wie es aussieht wenn man in Frankfurt an einem Tag mehr Fahrzeuge auf dem Arbeitsweg sieht, als er im ganzen Jahr in Meck-Pomm... ;D (No offense!)

Dieses Video ist zwar bei YouTube hochgeladen aber nicht gelistet.
Es kann also nur von denen gesehen werden, die den Link von mir bekommen. Das ist Knauser. Sonst niemand.
Von meinem Verständniss her ist das als 'Privat' einzustufen.
Oder sehe ich das etwa falsch, wenn ich davon ausgehe, das die Verletzungen gegen das Urteil nur zutreffen wenn es ohne Kontrolle, öffentlich und/oder einem größeren, nicht näher spezifizierbaren, Personenkreis zur Verfügung gestellt wird?
Also z.B. den Link hier im Forum veröffentlichen.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 41
Für anlassloses Filmen ist es egal, ob das privat geschieht oder du es veröffentlichst. Es bleibt selbst dann verboten, wenn nur du selbst es dir ansiehst, ja sogar dann, wenn es niemand sich jemals ansieht - dass prinzipiell die Möglichkeit späteren Ansehens besteht, reicht offensichtlich zur Verletzung der Privatsphäre.
Die allgemeine Dokumentation des "Wahnsinns" auf den Straßen kann ggf. ein Anlass sein, insbes. wenn hier die allgemeine, nicht personengebundene Dokumentation klar im Vordergrund steht. Allerdings reicht die Freigabe von Aufnahmen zu Dokumentationszwecken eben auch nur exakt so weit, wie für den dokumentarischen Zweck erforderlich. Meinem Rechtsverständnis zufolge wäre es bspw. unerlaubt, eine Kamera stundenlang mitlaufen zu lassen in der Hoffnung, dass zwischendrin mal ein paar zehner Sekunden lang für den Dokumentationszweck relevante Handlungen vor die Linse geraten.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 42
Na toll.
Dann sind also alle Super8 Aufnahmen von Passfahrten in Österreich die mein Vater in den 70er mit Stativ durch die Windschutzscheibe gefilmt hat illegal.

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 43
Das wäre für mich eine "Reise-Dokumentation"! Allerdings hatte wohl Legislative und Judikative zu dieser Zeit noch andere "Sorgen" und weniger "Langeweile"!

Antw.: Dashcams Yay or Nay?

Antwort Nr. 44
es scheint wohl Bedarf an der Definition von "anlasslos" zu geben  :-D

(...) eine Kamera stundenlang mitlaufen zu lassen in der Hoffnung, dass zwischendrin mal ein paar zehner Sekunden lang für den Dokumentationszweck relevante Handlungen vor die Linse geraten.
Dokumentarfilme, zugegebenermaßen eher die aus dem Tierbereich - entstehen meist mit exakt dieser Technik ;)