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Thema: Welche Wallbox wird offiziell gefördert? (41268-mal gelesen) - Abgeleitet von Mein e-Golf
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Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 15
Den Stecket von dem Type 2 Kabel kann man am Ge Charger mit dem TFID Chiip dauerhaft locken.
Aber warum soll ich auf 900 € verzichten? Die Alternative wäre der mitgelieferte Ladeziegel. Ich bin Rentner und da sitzt mein Geld bei mir nicht so  locker. Den Goe Charger kann man auch durch eine Option mit einer PV-Anlage zu Überschußstrohm Laden verwenden. Er eignet sich auch für die Zoe, ohne dort einen großen Schaden anzurichten.

Gerd


 

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 16
Über die - in meinen Augen - sinnlosen Vorgaben der KfW-Förderung habe ich mich ja an anderer Stelle schon ausgelassen. Jedem, der sich darauf einlässt, selbst eine max. 11 kW Station vom Netzbetreiber steuern zu lassen, muss sich darüber im Klaren sein, dass sein Auto dann möglicherweise nicht voll geladen ist, wenn er es erwartet, weil der Betreiber einfach mal den Saft abgedreht hat. Das mag (noch) unwahrscheinlich sein, aber mit einer nicht-steuerbaren Lösung besteht dieses Risiko erst gar nicht.
Wie will denn der Netzbetreiber die Wallbox steuern? Bis dahin ist noch ein weiter Weg. Erst einmal muss beim Kunden ein Smartmeter installiert sein. Dann muss die Wallbox das Protokoll des Smartmeters verstehen. Das geht derzeit nicht: Wallboxen kommunizieren nicht mit Smart-Meter-Gateways | photovoltaik

Ist auch nicht absehbar, dass das irgendwann einmal mit einer jetzt gekauften Wallbox funktioniert. Die geforderte Updatefähigkeit bedeutet ja nicht, dass sich die Wallboxhersteller dazu verpflichtet haben, viele Jahre später kostenfrei ein Update bereitzustellen, dass diese mit dem Smartmeter kommunizieren können. Und ob die Wallbox dann CLS oder LMN können  muss, ist nicht klar: Meldung | stadt+werk - Kommunale Klimaschutz- und Energiepolitik
Wenn die Wallbox kein CLS native kann, müsste man sich ein CLS-Gateway beschaffen, was ich sicherlich nicht machen würde....

Als Rheinländer sage ich dazu: Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein herunter fließen.

Insofern würde ich persönlich die kostenlose Wallbox mitnehmen, die zudem von mir gesteuert werden kann.  Muss mal schauen, ob ich nächstes Jahr Lust habe mir eine fast kostenfreie 11KW-Wallbox für den zweiten Stellplatz zu beschaffen. Muss dabei aber erst mal mit meinem Tiefbauer sprechen, was er für das Hochnehmen, Einarbeiten des Erdkabelsund Verlegen des Plasters haben will (ein schmaler Streifen).

Erst einmal muss ich mich für ein BEV entscheiden. Zur Zeit schwanke ich wieder etwas, ob ich statt den Yaris Hybrid nicht den 225xe gegen ein familientaugliches und langstreckentaugliches BEV wie z.B. dem ID.4 ersetzen soll. Der ID.4 kostet erstaunlicherweise kaum mehr als ein ID.3 . Mal sehen, wann ich mir einen ID.4 ansehen und zur Probe fahren kann.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 17
Wie will denn der Netzbetreiber die Wallbox steuern? Bis dahin ist noch ein weiter Weg. Erst einmal muss beim Kunden ein Smartmeter installiert sein.
So wie die Betreiber auch heute schon PV-Anlagen steuern koennen?

Gerd, sorry, dass dein e-Golf-Thema so von Wallboxpostings verwaessert wird.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 18
Wie will denn der Netzbetreiber die Wallbox steuern?
Deswegen die Frage in meinem Posting:
Zitat
aber was ich mich gerade frage: Hat der Netzbetreiber dann tatsächlich Zugriff auf die Ladestation, weil die das entsprechende Protokoll implementiert, oder benötigt er dafür immer noch einen zusätzlichen unterbrechbaren Smartmeter?
Wenn der Netzbetreiber keinen Zugriff auf die Ladestation hat, weil die das einfach nicht unterstützt, geht das nur über einen unterbrechbaren Stromzähler. Wenn man sich den dann nicht einbauen lässt, ist‘s vermutlich Essig mit der Förderung...
Zitat
Gerd, sorry, dass dein e-Golf-Thema so von Wallboxpostings verwaessert wird.
Ja, vielleicht kann Jorin das auslagern?

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 19
Der Go-e Charger hat eine Schnittstelle für den Strohmanbieter und ist über das Internet steuerbar. Aber nach einem Kahr Nutzungsdauer fällt die Wallbox nicht mehr unter die Förderbedingungen. Dann kann und darf man sie verkaufen und die Steuerung abschalten.

Gerd

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 20
Ja, vielleicht kann Jorin das auslagern?

Danke für den Hinweis, das nächste Mal aber bitte mit @-Zeichen, damit ich das auch sicher mitbekomme.  ;)

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 21
Der Go-e Charger hat eine Schnittstelle für den Strohmanbieter und ist über das Internet steuerbar. Aber nach einem Kahr
Woher hast Du denn diese Info? Als Steuerung für Stromanbieter sind generell Schnittstellen zu Smartmetern vorgesehen über CLS oder MNL. Wie soll der Stromanbieter sonst auf Deine Wallbox kommen? Gemäß der Datenblätter kann ich das beim Go-E-Charger nicht feststellen.

Auszüge aus dem Datenblatt:
Zitat
• Strompreisbörsenanbindung mit intelligentem Lademanagement
Das ist die Anbindung der Box selbst an Strompreisbörsen, aber nicht an eine Steuerung der Stromanbieter. Da wird von der Box geschaut, wann der Preis besonders günstig ist. Das ist die Anbindung an die aWATTar Strompreisbörse. Ob man billig oder teuer lädt bzw. ob man diesen Anbieter überhaupt wählt, ist die eigene Entscheidung.
Zitat
• Modbus TCP (ab Firmware Version 0.40) u. a. zur netzdienlichen Leistungsregelung durch den
Stromnetzbetreiber
So wie ich das verstehe, können die zugelassenen Smartmeter kein Modbus TCP zur Steuerung einer Wallbox (siehe BSI - Zertifikatsnachweise nach § 24 Messstellenbetriebsgesetz). Da bräuchte man zusätzlich ein CLS-Gateway. Siehe auch Wallboxen kommunizieren nicht mit Smart-Meter-Gateways | photovoltaik
Zitat
• Updatefähig für spätere Funktionen (Smart-Home, etc.)
Wenn dann Updates kommen.....

Wir also alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Die Probleme für die Stromanbieter liegen im Detail.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 22
Deswegen die Frage in meinem Posting:Wenn der Netzbetreiber keinen Zugriff auf die Ladestation hat, weil die das einfach nicht unterstützt, geht das nur über einen unterbrechbaren Stromzähler. Wenn man sich den dann nicht einbauen lässt, ist‘s vermutlich Essig mit der Förderung...Ja, vielleicht kann Jorin das auslagern?
Kann ich aus dem Merkblatt der KFW nicht erkennen. Siehe https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004534_M_440_Ladestationen_Elektroautos.PDF
Wer holt sich extra für die Wallbox schon einen eigenen Stromanschluss, ausser es gibt dann günstigeren Strom. Letzterer hat dann aber schon immer in den Vertragsbedingungen, dass der Anbieter dem Anschluss in besonderen Situationen kappen kann. Dazu braucht man dann keine besondere Wallbox.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 23
Anscheinend liegt die Entscheidung beim Netzbetreiber, ob er eine Steuerung nach §14a (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen) vornehmen will oder nicht, und wie diese aussehen soll. Manchen scheints bei 11kW egal zu sein (z.B. NetzeBW), andere wollen Rundfunksteuerempfänger und wieder andere ein Smart Meter Gateway. Die Umsetzung an den jeweiligen Wallboxen wird interessant, scheinen die Modelle auf der Förderliste keinen einheitlichen Standard in der Richtung zu unterstützen...

Desweiteren kann der Netzbetreiber ab 6000kWh Jahresabnahme einen SMGW fordern. Spätestens dann dürfte sich ein zweiter Zähler nach §14a mit vergünstigten Netzentgelten lohnen (außer der Zählerschrank würde größere Umbaumaßnahmen erfordern).


Nachdem inzwischen etliche Vermutungen und Halbwahrheiten zur Förderung kursieren, hatte ich heute ein Gespräch mit der KfW-Hotline bzgl. Typ 2 Kabel und Eigenleistung - vielleicht hilfts ja jemand weiter:

Ist bei Ladestationen ohne festes Typ 2 Kabel ein separates Ladekabel förderfähig?
→ Ja, ein entsprechendes Ladekabel gehöre in diesem Falle mit zum Förderumfang

Was sind die Anforderungen für die Installation in Eigenleistung?
→ Fachkraft müsse nicht in entsprechendem Betrieb tätig sein, es genüge eine kurze Eigenerklärung (ausgeführte Arbeiten) und Qualifikationsnachweis (z.B. Kopie Meisterbrief). Anrechenbar seien in diesem Falle natürlich nur die Materialkosten.

Muss die ausführende Person gleich dem Antragssteller sein?
→ Ich seie Antragssteller und es spiele keine Rolle von wem diese Eigenleistung vollbracht werde, ich könne diese also auch von einem Familienmitglied erledigen lassen.

Grüße,

Fabian



Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 24
Schön ist auch, das die Anzahl der Ladestation unabhängig vom Fahrzeug gefördert werden. Also eine links und eine rechts in der Garage und eine davor. Für jede gibt es 900€.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 25
Zumal der geförderte Zustand nur ein Jahr beibehalten werden muss - ich bin mal gespannt obs in einem Jahr dann plötzlich eine Schwemme von Wallboxen auf dem Gebrauchtmarkt gibt :-X


Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 26
Ich hab auch noch mal eine Seite entdeckt, bei der man alles wichtige zur 900 € Förderung für Wallboxen nachlesen kann 900 € Förderung

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 27
Ich frag mich gerade, wer die voellig aus der Luft gegriffene Zahl von 900 EUR Mindestkosten hatte, welchen Sinn diese ergeben soll. Offenbar wird das dazu fuehren, dass der Kunde bei evtl. 850 EUR den Elektriker bittet, noch 50 oder besser 51 EUR teurer zu machen, was der Elektriker nur schwer ablehnen wird. Welches Interesse hat der Staat, den Preis hoch zu treiben?

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 28
Wahrscheinlich der Gleiche, der jedem Haushalt beliebig viele Ladepunkte fördert. Schnellschussbeschlüsse um das Henne/Ei Problem zu lösen.
@hybrid interessanter Standpunkt.

Antw.: Welche Wallbox wird offiziell gefördert?

Antwort Nr. 29
Ich frag mich gerade, wer die voellig aus der Luft gegriffene Zahl von 900 EUR Mindestkosten hatte, welchen Sinn diese ergeben soll.
Irgendwo muss man halt die Grenze setzen. 500 EUR wäre den meisten zu wenig. Bei 1.000 EUR würde man die "magische" Grenze überschreiten, bei man Angst bekommt, dass der Mob schreit, dass man den BEV-Fahrern das Geld nur so hinterher schmeisst. Die Darstellung, dass der Stromanbieter je nach Last die Wallbox abschalten könnte, führt zudem dazu, dass der Nicht-BEV-Fahrer den BEV-Fahrer trotz Subvention mitleidig anschaut: Der arme BEV-Fahrer kommt morgens dann nicht mehr zur Arbeit.

Warum gibt es derzeit 6.000 EUR Förderung von der KfW? Warum nicht 9.000 EUR oder 5.000 EUR?

Insofern finde ich die Vorgabe mit der Steuerung geschickt, auch wenn in der Praxis es nicht eintreten wird...... Und diese Vorgabe hält sogar viele davon ab die Subvention anzunehmen, wie man im Forum liest.

900 EUR finde ich ok. Für 500 EUR gibt es schon ordentliche Wallboxen. Die 400 EUR für den Elektriker kommen auch schnell zusammen. In der Regel vermute ich, dass die meisten mehr als die 900 EUR zahlen, da der Stromverteiler in den seltensten Fällen direkt in der Nähe der Wallbox ist.

Mich freut es, wenn ich mir nächstes Jahr ein BEV kaufe. Da zahle ich 900 EUR weniger für die Wallbox inkl. Installation. Bei der Summe aus Wallbox,  Tiefbauer, der das Kabel vom Haus zum Stellplatz legt und dem Elektriker, der das abnehmen muss, werde ich vermutlich mehr als 900 EUR zahlen. Immerhin spare ich dann 900 EUR. Und ich darf mir sogar eine 22KW Wallbox kaufen und muss nur darauf achten, dass der Elektriker die DIP-Switches auf 11KW stellt und dies schriftlich bestätigt.

Wem die 900 EUR zu wenig sind, eine Möglichkeit: Man holt sich gleich 2 Wallboxen a 500 EUR. Dann bleiben für Elektriker inkl. ziehen der Kabel 800 EUR übrig. Vom der KfW gibt es dann 1.800 EUR. Wer Platz hat, holt sich gleich 3 Wallboxen. Dann kassiert man 2.700 EUR......

Und keiner wird neidisch, weil ja der Netzanbieter (in  meinem Fall Westnetz) meine Boxen abschalten kann. Auch wenn dieser noch nicht weiss wie das technisch gehen soll. Und der auch keinen Ärger mit dem Stromanbieter haben will, der dann weniger verdient, weil ich mangels Strom nicht zur Arbeit fahren kann....