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Thema: Elektronische Parkscheiben zugelassen? (22069-mal gelesen)
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Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Moin moin,

habe mir gestern mal diese elektronische Parkscheibe gekauft weil ich es satt habe, nachdem das Auto aus ist es doch wieder an zu machen um nach der Uhrzeit zu sehen  ;D. "altes Klischee" kennt wahrscheinlich jeder  ;).

Parkabzocke? Test elektronische Parkscheibe von Needit » Motoreport

Jetzt aber mal die Hauptfrage, ist diese Parkscheibe Zulässig? habe viel darüber gelesen das es nur diese 2 Parkscheiben gibt die eine KBA zulassung ect. haben. Auch viele Diskussionen die diese wiederlegen.. habt ihr eine und was sind eure Erfahrungen?

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 1
Warum den nur elektronisch? Mit etwas Übung schaftst Du es auch vorher auf die Uhr zu sehen und dann Deine Parkscheibe einzustellen.  ;)

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 2
Es soll zugelassene geben. Hätte ich erst neulich im ELV Katalog.

Seit hier jeder Discounter knallhart Geld fordert, sobald man keine Parkscheibe gelegt hat, will ich so ein Ding nämlich auch haben.

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 3
gibt es bei Amazon für ~23€, sind wohl die die zugelassen sind..

https://community.adac.de/frage-ansehen/wer-hat-erfahrung-mit-der-elektronischen-parkscheibe-von-conrad-oder-gibt-es-probleme

von ADAC beantwortete Frage:

"

Anfang 2005 hat der Gesetzgeber elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung erlaubt. Seitdem darf auch die elektronische Parkscheibe verwendet werden.

Die elektronische Parkscheibe muss folgende Kriterien erfüllen:

    Typengenehmigung muss erteilt sein,

    nach dem Abstellen des Fahrzeugmotors darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein, 

    auf der Vorderseite trägt sie eine Abbildung des Verkehrszeichens 314,

    über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“,

    im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm und

    sie muss von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein.

 
Die elektronische Parkscheibe stellt sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeugs folgt. Danach wird ihre Einstellung nicht geändert, so dass die Vorrichtung gegen jegliche Änderung der Ankunftszeit gesichert ist. Damit unterscheidet sich dieses legale Geräte von den im Straßenverkehr verbotenen sogenannten „mitlaufenden Parkscheiben“.
"

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 4
dann bin ich mal gespannt, wenn der erste hier eine Verwarnung bekommt trotz der elektronischen Parkscheibe. Ich möchte darauf wetten, dass nicht bekannt ist, das so ein Teil auch zulässig sein kann.

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 5
Richtig, genau DAS ist oft das Problem. Bis manche Infos bei allen Ordnungshütern angekommen sind, kann schon einige Zeit vergehen.

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 6
Dann sind aber schon 13 JAHRE vergangen wo der Beamte das letzte mal die § gewälzt hat... diese sind nämlich seit 2005 schon längst geregelt... siehe oben..

Parken mit Parkscheibe - Halten & Parken 2018

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 7
Dann sind aber schon 13 JAHRE vergangen wo der Beamte das letzte mal die § gewälzt hat... diese sind nämlich seit 2005 schon längst geregelt... siehe oben..

Parken mit Parkscheibe - Halten & Parken 2018
das heisst in DE doch gar nix! du hättest auf jeden Fall erstmal das Theater an der Backe. und ob die privaten!! Kontrolleure da so fit sind, oder die Firma dahinter??

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 8
die Frage ist, wer in der Beweispflicht ist, wenn ich ordnungsgemäß parke und die Ankunftszeit anzeige. Der MA von Polizei/Ordnungsamt/priv. Sicherheitsdienst oder ich?
Wenn man dann nämlich immer das Geschiss hat, bringt das nämlich gar nichts...

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 9
und wenn man dann ins benachbarte Ausland fährt, wie sieht es da aus? wäre ja auch interessant...

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 10
Steht zwar etwas anders da aber hat immernoch seine Zulässigkeit:

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Elektronische-Parkscheibe-statt-Strafzettel/Habe-nachgefragt-Hier-die-Antwort-des-BMVI/thread-3753468/#posting_21048912

Glaub mir den Spaß tu ich mir sehr gerne an wenn es soweit sein sollte.. zeigt dann nur wieder wie unfähig manche Organisation ist ihre Mitarbeiter mal vernünftig auf Vortbildungen zu schicken ;). Wenn der "Privat" Beamte dann auch noch ein Foto von der Frontscheibe hat und dort zu erkennen ist das die Parkscheibe funktionierend dort klebt.. hat er sowieso verloren.. das ganze gab es schonmal.

Digitale Parkscheibe schützt vor Knöllchen nicht

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 11
und wenn man dann ins benachbarte Ausland fährt, wie sieht es da aus? wäre ja auch interessant...

Du wirst lachen... in der EU sind sogar unsere Deutschen Parkscheiben nicht ÜBERALL ANERKANNT sondern diese VORDERN dann eine Elektronische Parkscheibe. Muss jetzt los.. werde heute Abend dann nochmal die Links dazu posten.

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 12
Für Dänemark interessant.

Parkscheibe grenzüberschreitend

Steht übrigens auch etwas interessantes drinnen für Deutschland.

"In Deutschland ist nur diese Form der Parkscheibe zulässig. Elektronische Parkscheiben sind nur mit einer Prüfnummer gültig und ausländische gar nicht."

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 13
die Frage ist, wer in der Beweispflicht ist, wenn ich ordnungsgemäß parke und die Ankunftszeit anzeige. Der MA von Polizei/Ordnungsamt/priv. Sicherheitsdienst oder ich?
Wenn man dann nämlich immer das Geschiss hat, bringt das nämlich gar nichts...

Beweispflicht hin oder her. Erstmal habe ich Arbeit an der Backe.

Antw.: Elektronische Parkscheiben zugelassen?

Antwort Nr. 14
folgende Möglichkeiten gibt es:
1. zahlen --> macht man natürlich nicht
2a. nicht zahlen, kein Widerspruch --> dann kommt ziemlich sicher ne weitere Aufforderung
2b. nicht zahlen, Widerspruch --> dann kommt evtl. ne Rückfrage

Ein einfacher Widerspruch, evtl. mit Verweis auf die verwendete automatische Parkscheibe (und bei wiederholten Strafzetteln mit Aktenzeichen) sollte relativ einfach gehen. Je nachdem, ob man Beweispflicht hat oder nicht geht dann aber evtl. erst die Arbeit los (Einsicht der Fotos, Anhörung, Vorstellung der Parkscheibe, blabla).
Daher die Frage, man ist ja definitiv im Recht und das Ordnungsamt muss ja eigentlich sauber nachweisen, warum sie mir was vorwerfen. Bevor man nicht "verurteilt" ist, muss man auch nichts zahlen...