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Thema: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR! (2925-mal gelesen)
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UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Moins da,

wer sehr günstig an eine sehr gute UHD-Dashcam kommen möchte, sollte hier klicken.

Ich habe 2 davon, und bin sehr zufrieden.

Leider habe ich für die erste den vollen Preis von 120 EUR bezahlt, und für die zweite immerhin 80 EUR. Unter 40 EUR ist schon ein Wort - und ich erinnere daran, das man in sämtlichen Amazon-Läden einkaufen kann, auch wenn der Artikel vielleicht nicht zum selben Preis in den "nationalen" Laden angeboten wird.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 1
Ich verstehe diesen Hype irgendwie nicht. Da bei uns vor Gericht nicht zugelassen, eigentlich nutzlos.
Allerdings ergibt es lustige Videos bei YouTube.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 2
Doch, es gibt diverse Urteile, wo Dashcam-Aufnahmen herangezogen wurden. Lieber eine Aufnahme, die vielleicht nicht herangezogen wird als gar keine.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 3
Lieber @bakerman23 ,

jedem das seine - und ob nun vor Gericht (in D) zulässig oder nicht.... - es kann, im Falle eines Falles, auch von Nützen sein.

Und wenn man durch eine schöne Gegend fährt, oder irgend ein Unikat auf die Gegenfahrbahn kommt, finde ich auch Dashcams praktisch.

UHD und GPS für unter 40 EUR findet man jedenfalls nicht an jede Straßenecke.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 4
Fahre nun schon seit Jahren mit Dashcam herum, möchte sie nicht mehr missen. Zumindest hätte man immer einen Beweis in der Hand, wenn der "Gegner" seine ganz eigene Geschichte erzählt. Was erschreckend oft vorkommt.

Schon der pure Hinweis auf die Dashcam lässt die andere Seite eher bei der Wahrheit bleiben. Habe ich schon zweimal erleben dürfen. Und ein "Ist mir doch egal, wird vor Gericht eh nicht zugelassen" wirkt auf die Polizei auch nicht gerade vertrauensfördernd.

Und auch Verkehrsteilnehmer, die sich einfach daneben verhalten werden gern mal ruhiger, wenn sie die Kamera in der Windschutzscheibe entdecken. Also gar nicht so schlimm, dass meine schon älter und auch etwas größer ist. :)

Also durchaus sinnvoll, egal was die Gerichte davon halten, kann ich jedem nur empfehlen. Von nutz- und sinnlos weit entfernt.

Und wenn es nur dazu taugt hier im Forum meine neuen Scheinwerferlampen zu präsentieren. ;)

 

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 5
Der Preis hat sich geändert. Kostet nun 95 Euro.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 6
Ich warte ja schon ewig drauf mal so ein Video zu entdecken auf dem ich oder mein Auto identifiziert werden können. Mein Anwalt auch  :-)  :2c: . Das wird dann vor Gericht auch garantiert anerkannt.

Grüße Joe

Bevor das Geschrei losgeht: es gibt immer zwei Seiten.


Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 8
Ich warte ja schon ewig drauf mal so ein Video zu entdecken auf dem ich oder mein Auto identifiziert werden können. Mein Anwalt auch  :-)  :2c: . Das wird dann vor Gericht auch garantiert anerkannt.

Lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster. Wenn ich einfach so beim Stadtbummel als Tourist fotografiere oder filme und du bist aus Versehen mit drauf, hast du Pech gehabt. Das musst du akzeptieren. Es wird beim Video deines Fahrzeugs vermutlich nicht viel anders sein, auch wenn manche Nummernschilder verpixeln.

Ich bin da kein Experte, aber das mit den Touri-Fotos ist sicher. Wäre ja auch schlimm, wenn man nicht mal mehr fotografieren dürfte.  ::)

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 9
@Jorin

Das zu klären, würde ich im Einzelfall vorschlagen, ist Sache der Leute, die Recht studiert haben. Möglicherweise bewegen sich da mehr Hobbyfotografen auf dünnerem Eis als sie vermuten. Stichwort "Street".

Grüße Joe

@krouebi

Nicht halb so spannend wie das selbternannter Sittenwächter. Glaub es mir.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 10
Streetfotografie, die eine Person in den Mittelpunkt rückt, ist natürlich etwas anderes als ein Foto vom Kölner Dom mit Dutzenden zufälligen Passanten darauf. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen bitte!

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 11
Dann ist da noch der Unterschied ob ich so ein Touri-Foto einfach nur mache oder es nachher auch noch veröffentliche . . .

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 12
Ich würde vorschlagen wir lassen diese Debatte einfach ruhen. Da ich mit Fotografie zu tun habe ist mir durchaus bewusst wie schnell man die Finger drin haben kann. Abgesehen davon hatte auch schon so mancher Hobbyist richtig Scherereien, weil er sich sowas von sicher war, was andere zu akzeptieren haben und was nicht. Wie gesagt: im Einzelfall gibt es den studierten Profi zur Klärung und so mancher Apfel war dann doch eine Birne.

Grüße Joe

@teilzeitstromer

Exakt. Denn für meinen ersten Beitrag gilt: wer lesen kann ist klar im Vorteil. Unveröffentlicht erfahre ich womöglich nie davon.

Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 13
Einverstanden. Ich sehe es aber dennoch weniger schwarz als du. Ich habe zwar nicht beruflich damit zu tun, aber mich ebenfalls belesen. Und ich bleibe dabei: Den Kölner Dom darf ich auch mit zufälligen Passanten drauf weiterhin fotografieren und sogar auf meiner Webseite veröffentlichen, sofern ich die Würde der zufällig Fotografierten nicht antaste.  ;)

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Antw.: UHD-Dashcam mit GPS für unter 40 EUR!

Antwort Nr. 14
So lustig das im Zeitalter digitaler Fotografie scheinen mag: Der Gesetzgeber unterscheidet wohl tatsächlich noch zwischen dem Betrieb optisch-elektronischer Überwachungseinrichtungen (zu denen eine Dashcam wohl gezählt werden müsste) und bildmäßiger Fotografie (wozu der Einsatz einer natürlich optisch-elektronisch funktionierenden und durchaus als Überwachungsgerät einsetzbaren Digitalkamera zum Zweck des Fotografierens zu rechnen wäre). Und die Maßstäbe sind hier aus gutem Grund verschieden. Fotografiert wird nämlich bislang i.d.R. situativ, desgleichen ist situativ getriggerte Videoüberwachung (z.B. polizeiliche Videodokumenttation eines zuvor(!) erkannten Verstoßes gegen den gebotenen Sicherheitsabstand) eher zulässig als unkonditionale (bspw. versehentliches oder absichtliches Laufenlassen der polizeilichen Videoüberwachung eines Streckenabschnitts - da haben schon einige ihr Strafgeld zurück erhalten). Natürlich verwischen hier zunehmend die Grenzen, etwa wenn eine am Revers getragene Kamera alle x Sekunden ein Foto macht. Das sollte dann eher in den Bereich der Überwachung fallen. Denn die -von einer späteren Entscheidung zwischen rein privater Nutzung, Veröffentlichung, oder gerichtlicher Verwendung vollkommen unabhängige- Unterscheidung zwischen bewusst per Auslöser/Startknopf getätigten Aufnahmen und dauernder Überwachung könnte meinem persönlichem Empfinden nach fundamentaler kaum sein. Im ersteren Fall unternimmt ein zu ethischem Handeln befähigtes und rechtlich als Person belangbares Subjekt eine moralisch bewertete und im Zweifel gar strafrechtlich bewehrte explizite Handlung - und sieht ggf. hoffentlich von der Bild- bzw. Filmdokumentation ab. Durch dauerende Aufzeichnung im Allgemeinen und Dashcams im Speziellen hingegen wird die Würde von Menschen gerade in Ausnahmesituationen wie schweren Unfällen potentiell ebenso beeinträchtigt wie von handyfilmenden Gaffern.