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Thema: Bevorstehende Rückrufaktion?! (11522-mal gelesen)
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Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 75
also ich würd es machen lassen und den Behälter tauschen lassen. Flüssigkeit wird gewechselt und gut ist .
Bei der Insp. kostet das denke ich nicht wirklich viel mehr, aber kostenlos ist natürlich besser -geiz ist geil-  ;D

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 76
OT:
Bei dem 8 Jahre alten Yaris (Normalbenziner) meiner Eltern gab es "Probleme mit dem BC" und zunächst einen teuren Kostenvoranschlag von ca. 1000E. Letztlich hat der FTH aber einen Antrag an Toyota DE gestellt und die haben tatsächlich alle Kosten auf Kulanz übernommen! Das hat mich schon beeindruckt :-) 

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 77
Es ging mir jetzt nicht ausschließlich um die paar gesparten Euro. Allein die Idee zweimal innerhalb von 6 Monaten die Bremsflüssigkeit zu wechseln finde ich absurd, verschwenderisch und überflüssig.
Ich habe jetzt nen Termin für nächste Woche gemacht und werde das Thema mal ansprechen.

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 78
Gibt es eigentlich Fristen, innerhalb derer man den Rückruf kostenfrei in Anspruch nehmen kann oder muss?

Ich würde mir gerne einmal den Weg in die Werkstatt sparen, meine nächste Inspektion wäre allerdings erst im Juni/Juli.

Gruß
Marco

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 79
Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Rückruf?

Rückrufaktionen werden in der Regel bei erheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit ausgelöst. Weil jeder Autofahrer für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs grundsätzlich selbst verantwortlich ist, kann sich daraus eine Pflicht zur Teilnahme am Rückruf für die betroffenen Halter ergeben.

Drohen Konsequenzen, wenn Betroffene am Rückruf nicht teilnehmen?

Bei einer ernsthaften Gefährdung verlangt das KBA vom Hersteller eine maximale Erfüllungsrate. Dabei ist den Herstellern freigestellt, wie oft sie die betroffenen Halter benachrichtigen. Bei einem vom KBA überwachten Rückruf sollte dieser im Regelfall nach spätestens 18 Monaten abgeschlossen sein, der Mangel also an allen betroffenen Fahrzeugen abgestellt sein. Halter, die auf den Rückruf nicht reagieren, werden in einer Nachfassaktion erneut angeschrieben. Bleibt dieses Schreiben innerhalb der vorgegebenen Frist erneut ohne Resonanz, kann das KBA bei den örtlichen Zulassungsbehörden die Stilllegung des Fahrzeugs veranlassen. Das war im vergangenen Jahr bei 3369 Autos notwendig.

Inwiefern man den Bremsflüssigkeitsbehälter nun als sicherheitsrelevant einstuft, muss jeder für sich selbst entscheiden.  ;)  Du bist noch 4 Monate mit dem Kfz. unterwegs, ich würde das auf jeden Fall mit dem Autohaus besprechen.

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 80
In dem Schreiben von Toyota steht ja drin, dass wenn starker Bremsflüssigkeitsverlust auf Grund eines undichten Bremssystems und
der dadurch im Display erscheinende Warnhinweis ignoriert wird, es zum Ausfall beider Bremskreisläufe kommen kann.
Also m. E. kein Grund, das nicht noch eine Zeit lang zu verschieben. Unserer ist jetzt 2 Jahre in Gebrauch, da könnte er auch noch 2-3 Monate länger so rumtuckern.
Spätestens wenn vom KBA das 2. Schreiben mit Androhung der Stilllegung des Fahrzeugs ankommt, sollte man allerdings reagieren.

LG hybbi56


Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 81
Ich habe auch ein Schreiben von Toyota zum Bremsflüssigkeitsbehälter erhalten.  Mich ärgert, dass ich im Januar bei der 2-Jahres Inspektion einen Wechsel der Bremsflüssigkeit habe durchführen lassen. Das hätte ich mir dann sparen können. So muss ich auch noch sehen, wie ich zur Arbeit komme und bin einen vollen Tag ohne Auto (grausame Welt -))))). Es gäbe laut Händler zur Zeit zahlreiche Rückrufe bei Toyota....Nun ja, das ist ja nichts Neues!

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 82
gestern kurz meinen FTH angerufen, wie es aussieht mit Rückruf-Austausch + Sommerräder aufziehen:
"hmmm.. bringen sie Ihr Auto nächsten Mittwoch früh morgens vorbei und am Abend können Sie es wieder abholen. Für die Zeit geben wir Ihnen dann natürlich einen Leihwagen..(Anm.: der ist immer kostenlos)"
Ich glaub, das nennt man ganz einfach 'Service'.  ;D
Manuela

PS: der nächste KD ist erst im November fällig.

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 83
@Jorin
Danke für den Auszug.
Bei einer ernsthaften Gefährdung ist eine Frist von 18 Monaten ja eigentlich schon fahrlässig lange.

Einen Defekt an der Bremsanlage halte ich auf jeden Fall für sicherheitsrelevant, allerdings wird der "Rückruf-Mangel" laut dem Brief vom KBA, wie ja auch hybbi56 schon schrieb, erst kritisch, wenn noch ein anderer Defekt dazu kommt und man dann Warnleuchten missachtet. Da tendiere ich schon eher zur Optimierung von Ausfall- und Wartezeiten.

Ein Anruf beim Freundlichen kann aber vielleicht trotzdem nicht schaden... vielleicht hat der noch ein paar andere Argument/Optionen.

Gruß
Marco

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 84
Hallo !
Ich habe heute von meinem Toyota-Händler die Einladung zur Kontrolle des Ausgleichsbehälters der Bremsflüssigkeit meines Yaris Hybrid erhalten. "Auf Grund der Bauform könnte bei einem Ausfall des vorderen Bremskreises auch der hintere Bremskreis funktionslos werden. Kostenlose Arbeit"
Liebe Grüße von Rudi !  

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 85
Ach doch schon heute.

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 86
Ich komme gerade von meinem FTH zurück. Bremsbehälter erneuert und ich habe den Eindruck, dass die Bremsen nun etwas bissiger sind, sobald mechanisch gebremst wird.

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 87
"...den Eindruck, dass die Bremsen nun etwas bissiger sind, sobald mechanisch gebremst wird."

Also hat mich mein Bremsfuß doch nicht getäuscht :)

Antw.: Bevorstehende Rückrufaktion?!

Antwort Nr. 88
Das dürfte bei jedem Wechsel der Bremsflüssigkeit so sein ;-)