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Thema: Beschilderung für Ladesäulen hat Rechtsgültigkeit (693-mal gelesen)
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Beschilderung für Ladesäulen hat Rechtsgültigkeit

Zitat
Auf einem laut Beschilderung allein für Elektroautos vorgesehenen Parkplatz dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor abgestellt werden. Das gilt auch, wenn das Straßenverkehrsrecht die entsprechenden Schilder nicht kennt, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat.


http://www.motor-talk.de/news/wo-e-autos-dran-steht-duerfen-auch-nur-e-autos-parken-t4982784.html