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Thema: Mist, Unfall gehabt! (38169-mal gelesen)
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Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 60
Dashcam kann ich empfehlen. Hatte erst neulich einen dreisten Fahrer angezeigt. Musste nicht mal als Zeuge vor Gericht, die Aufnahme hat gereicht.

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 61
Echt? Ich dachte damit tun sich die Gerichte immer noch schwer.

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 62
@N1301 eine Anzeige nicht mit einer Klage verwechseln. Die Gerichte haben damit nichts zu tun.

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 63
Dashcam ist technisch und rechtlich interessant. Gibt es dabei irgendwelche Einschränkungen, was ihr damit "drehen" und wie lange ihr Videomaterial aufheben dürft? Was ist erlaubt und was nicht? Können das die Dashcams in der Praxis umsetzen?

@hungryeinstein Wie hast du das in der Praxis genau gemacht?

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 64
I'm not a lawyer: du darfst anlassbezogen Videos drehen, sie aber nicht veröffentlichen. Auf den üblichen Dashcams werden Videos in wenige-Minuten-langen Schnippseln gedreht und abgespeichert. Wenn die SD-Karte voll ist, werden die ältesten Dateien wieder überschrieben.


Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 66
@Knauser Was wolltet ihr denn anzeigen? Und was habt ihr euch von einer Anzeige versprochen?

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 67
@bgl-tom Eine ständig mitlaufende Dashcam nimmt aber eben gerade nicht anlassbezogen auf.  Sie ist im öffentlichen Raum deshalb m.W. unzulässig. Du dürftest mit ihr deinen Fahrzeuginnenraum überwachen, allerdings nur sofern du verhinderst, dass sie nebenher irgendwo aus dem Fenster schaut.


Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 69
@TM Auch der von dir angegebene Link lässt eigentlich keine Zweifel an der Widerrechtlichkeit ständig mitlaufender Dashcam-Aufnahmen aufkommen. In allen dort genannten Fällen, in denen Dashcam-Aufnahmen überhaupt als Beweismittel zugelassen worden sind, sind diese anlassbezogen i.d.S. erzeugt worden, dass die Dashcam nur kurzzeitig eingeschaltet wurde. Ein ständiges Laufenlassen ist noch nicht einmal der Polizei erlaubt, obwohl sie in dieser Hinsicht natürlich deutlich mehr Befugnisse als der Bürger hat. In meiner Gegend mussten bspw. die Verfahren gegen zahlreiche -teils massive- Abstandssünder auf der A28 niedergelegt werden, weil die Polizei ihre Videoüberwachung auf einer Autobahnbrücke bei Hude dauerhaft und nicht nur anlassbezogen laufen ließ.

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 70
Es gibt Dashcams, die ständig mitlaufen und per Knopfdruck bzw. bei einer Crash-Erkennung (Gyro-Sensoren) die letzten 15 oder 30 Minuten als gespeichert behalten. Mitlaufen darf/muss sie, es darf aber nur anlassbezogen gespeichert werden.

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 71
Damit ist man wohl in einer Grauzone. Ob eine pauschale Speicherung der letzten 30 Minuten als anlassbezogen zu betrachten ist, werden die Gerichte wohl unterschiedlich beurteilen.


Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 73
Bislang habe ich noch nicht sooo viele Autos mit Dashcams gesehen. Sollten sie sich stark vermehren, würde es bald auch eindeutige gesetzliche Regelungen geben. Mal abwarten, was sich so entwickelt.

 :icon_fred_ironie: Jeder bekäme sein eigenes Streetview. Man könnte im Vorbeifahren flüchtende Bankräuber filmen und zum Helden werden. Oder bei Langeweile zeigte man einfach schnell Leute an, die die Verkehrsregeln missachten. Da fühlte man sich nach einem sch.... Tag gleich besser. Wie ein Hilfssheriff...

Ironie aus.

Wie gut ist eigentlich die Qualität dieser Dashcams bei Nachtfahrten? Man könnte ja einen neuen spannenden Thread aufmachen...

Antw.: Mist, Unfall gehabt!

Antwort Nr. 74
@maxi fehlenden Sicherheitsabstand, Nötigung durch drängeln, unseren schönen Yaris P1 zum Totalschaden gefahren  :motz: