Neues Vorhaben - Schalthebel raus 04. April 2011, 07:33 Ich bin auf folgenden Artikel gestoßen:http://en.item.rakuten.com/auto-craft/apr_ess_0001/Seitdem komm ich einfach nicht von dem Gedanken los, den Einkaufsbeutelhalter dagegen einzutauschen.Mal sehen - aber ich gehe davon aus, bis Lüneburg ist das Thema durch Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 1 – 04. April 2011, 08:29 @aubroehr,abgesehen davon, das das Teil für "Rechtslenker" ist sieht das schon gut aus. Aber ich bin mir nicht sicher ob man bei einem solchen "Schaltknaufwechsel" nicht Stress mit dem TÜV bekommt - eine ABE hat das Teil sicher nicht.VGFrank Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 2 – 04. April 2011, 11:51 Schönes Gimmick André, hoffentlich hast Du es bis Lüneburgmontiert. MfGLars Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 3 – 04. April 2011, 15:24 Zitat von: SpacerX – am 04. April 2011, 08:29@aubroehr,abgesehen davon, das das Teil für "Rechtslenker" ist sieht das schon gut aus. Aber ich bin mir nicht sicher ob man bei einem solchen "Schaltknaufwechsel" nicht Stress mit dem TÜV bekommt - eine ABE hat das Teil sicher nicht.VGFrankHm, wenn ich jetzt an früher denke, wo wir die Schaltknaufe vom Golf gegen diesen typischen Golfball getauscht haben. Da hat der TÜV auch nichts gesagt. Aber ich glaube, dass ist nicht dasselbe, oder... Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 4 – 04. April 2011, 15:51 Wenn ich mir meine Frau so ansehe habe ich die Zustimmung. Das war wohl erstmal wichtiger wie der TÜV.Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass der TÜV etwas dagegen haben könnte. Den Schaltknauf im Prius ist doch eh nur Traditionsbedingt dort. Ob ich nun mittels Knauf oder Taster den elektrischen Impuls gebe welche Fahrstufe eingelegt wird ist doch eigentlich egal. Die Schaltstufen sind genauso angebracht wie es sich meines Erachtens nach gehört. Eine Unstimmigkeit von rechts- zu links Lenker erkenne ich nicht, da das Teil nunmal rund ist. Aber ich weiß, das hat nichts zu sagen. Falls es wirklich Probleme geben sollte - ist der Wechsel in 15 Minuten erledigt . Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 5 – 04. April 2011, 16:15 Warum sollte der TÜV was dagegen haben? Früher gab es das schoneinmal. Bei alten Amischlitten aus den 50er, die hatten auch eineTastenautomatik.MfgLars Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 6 – 04. April 2011, 16:28 Ein Problem kann es mit der Produkte Haftung geben, wenn irgend aus einem Grund eine der Tasten wärend der Fahrt eine Fehlfunktion ausführt und etwas passiert, dann wird es schwierig Toyota dafür haftbar zu machen.Walter Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 7 – 04. April 2011, 16:43 Also ich wäre mir da nicht so sicher, dass der TÜV nichts dagegen hat. Letzlich ist es ein elektrisches Bauteil, welches den Originalzustand verändert. Damit wäre zu erfragen, ob die ABE des Autos damit erlischt...und in der Folge der Versicherungsschutz etc.ppDenn letztlich ist eine LED statt Glühlampe im Standlicht/Blinker auch nichts anderes als ein Bauteil, welches nicht fü den deutschen Markt geschaffen wurde. Es funktioniert ist aber verboten, weil die Zulassung fehlt.Ausserdem würde ich nicht ausschliessen, dass damit ein Garantieverlust des Fahrzeugs eintritt, da es diesbezüglich ebenfalls eine Veränderung darstellt.GrußLutz Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 8 – 04. April 2011, 16:54 Hallöchen,Der Fiat 500 Abarthhat auch Knöpfe. Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 9 – 04. April 2011, 17:09 @WalterVergiss bitte nicht, dass der vorhandene Schalthebel auch nur ein Taster ist.@tegelanerMit dem Glühobst im Außenbereich hast du recht. Im Innenbereich kannst Du verbauen wie Du lustig bist. Des weiteren erlischt nicht die BE wegen falschem Glühobst. Gockel einfach mal nach "Erlöschen der BE" Stand 2010. So einfach wie viele denken geht das nicht. Nur dann wenn eine Gefährdung anderer (Blenden als Beispiel) oder sich selbst vorliegt. Alles andere ist erstmal maximal ein Mängelschein.Garantieverlust - nehme ich nun gar nicht an. Dann wär meine ja nach Radiowechsel schon weg. Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 10 – 04. April 2011, 18:18 Zitat von: aubroehr – am 04. April 2011, 17:09Im Innenbereich kannst Du verbauen wie Du lustig bist. Des weiteren erlischt nicht die BE wegen falschem Glühobst. Gockel einfach mal nach "Erlöschen der BE" Stand 2010. So einfach wie viele denken geht das nicht. Nur dann wenn eine Gefährdung anderer (Blenden als Beispiel) oder sich selbst vorliegt. Alles andere ist erstmal maximal ein Mängelschein.Was ist der "Innenbereich"? Angenommen, ich setze einen Tuningchip in die Motorsteuerung ein. Das ist auch innen. Da blendet nix und das Auto fährt erstmal wie immer. Oder ein anderes Lenkrad ohne Airbag z.B. Trotzdem erlischt die BE und im Zweifel auch die Garantie, wenn der Motor vielleicht doch Langzeitschäden erleidet (beim Chip) . Es sei, denn Du lässt es eintragen, was ja grundsätzlich möglich ist. Dann darsft Du damit rumfahren. Wenn es trotzdem zu einem Motorschaden kommt und der Hersteller erkennt, dass das Steuergerät modifiziert wurde, wirst Du Dir wohl einen Anwalt nehmen müssen um zu beweisen, dass nicht der Chip Schuld war sondern was anderes...Was ist, wenn der Getriebewahlschalter plätzlich spinnt und während der Fahrt umschaltet, ohne das Du das wolltest. Und nun erschreckst Du Dich und verziehst das Lenkrad, baust einen Unfall. Dein fahrzeug wird beschlagnahmt...soll ich weiterschreiben? OK ist vielleicht ein unwahrscheinliches Szenario. Das dachten die Japaner bis vor drei Wochen bei ihren AKWs auch... Zitat von: aubroehr – am 04. April 2011, 17:09Garantieverlust - nehme ich nun gar nicht an. Dann wär meine ja nach Radiowechsel schon weg. OK, das Radio ist hier sicher ausgenommen. Rest siehe oben. Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 11 – 05. April 2011, 07:06 @tegelaner Ich bezog mich auf Deine Aussage: ZitatDenn letztlich ist eine LED statt Glühlampe im Standlicht/Blinker auch nichts anderes als ein Bauteil, welches nicht fü den deutschen Markt geschaffen wurde. Es funktioniert ist aber verboten, weil die Zulassung fehlt.auf welche ich antwortete: ZitatMit dem Glühobst im Außenbereich hast du recht. Im Innenbereich kannst Du verbauen wie Du lustig bist. Des weiteren erlischt nicht die BE wegen falschem Glühobst.Also hier nur Beleuchtung.Von Chiptuning, Lenkrad, Pedale pp. war nie die Rede. ZitatWas ist, wenn der Getriebewahlschalter plätzlich spinnt und während der Fahrt umschaltet, ohne das Du das wolltest. Der originale ist doch nichts anderes. Ein Taster. Du bewegst den Knauf in eine Position, dort wird der Kontakt geschlossen, den Rest macht ein "Computer". Bei dem Vorhaben im Adlersystem Fahrstufe einkreisen - drücken - den Rest macht ebenfalls der "Computer" Was soll nun bei dem einen Schalter kaputt gehen was bei dem anderen nicht kaputt geht. Ok - was wenn sich eine Fliege auf den Knopf setzt. Was passiert mit dem Schalter wenn man bei 120h/km den Rückwärtsgang einlegt? Nichts! Außer piepsen wirklich nichts. Weder beim Originalen - noch bei dem Neuen. Warum? Der Computer denkt mit.Zur Betriebserlaubnis:Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, grundsätzlich bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StVZO a. F. galt das aber nur, solange nicht Teile des Fahrzeugs verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben war oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte. Diese Regelung ist durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 1993 (BGBl. 1, S. 2106) neu gefaßt worden. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO m. F. bestimmt nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1. die in der Betrieberlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.).Gericht: Oberlandesgericht KölnAktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -Garantie: Ich werde mich erkundigen wenn das Teil drin ist.Übrigens hab ich mal ganz sanft bei meinem Schrauber angefragt od die es nicht beschaffen können. Mal sehen was da geht. Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 12 – 05. April 2011, 07:35 ZitatVergiss bitte nicht, dass der vorhandene Schalthebel auch nur ein Taster ist.Selbstverständlich ist es auch nur ein Taster, aber es ist kein Original Teil von Toyota und somit greift hier die Produktehaftung nicht mehr wenn irgend ein Problem auftaucht.Walter Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 13 – 05. April 2011, 07:44 Zitat von: Walter – am 05. April 2011, 07:35ZitatVergiss bitte nicht, dass der vorhandene Schalthebel auch nur ein Taster ist.Selbstverständlich ist es auch nur ein Taster, aber es ist kein Original Teil von Toyota und somit greift hier die Produktehaftung nicht mehr wenn irgend ein Problem auftaucht.Walter Produktehaftung ist klar. In dem Fall auf Schalthebel. Jedoch nicht auf das gesamte Fahrzeug. Wie schon erwähnt, Garantie kläre ich ab. Quote Selected
Re: Neues Vorhaben - Schalthebel raus Antwort Nr. 14 – 05. April 2011, 12:11 ZitatVergiss bitte nicht, dass der vorhandene Schalthebel auch nur ein Taster ist.http://priuschat.com/forums/gen-iii-2010-prius-accessories-modifications/91991-electronic-switch-shifter-backlight-installed-pics-7.htmlIn dem Artikel ist aber vom Hall-Sensoren die Rede - ich vermute mal da sicher keine ABE mitgeliefert wird - läuft das auf den Kauf von mindestens 2 Geräten hinaus, 1x TÜV für die Tests der Einzelabnahme und der 2. für den Einbau.Spannend wäre auch noch die Frage ob der Elektronische Schaltknüppel demontierbar ist und sich die Schaltelemente spiegeln lassen für Links gelenkte Fahrzeuge - das müsste man dann vor der Begutachtung mit beiden machen.VG Frank Quote Selected