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Thema: Steuervorteil für E-Autos ab 01.12.2016 (607-mal gelesen)
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Steuervorteil für E-Autos ab 01.12.2016

Bereits vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist ein Gesetz, das den Steuervorteil für Elektroautos ausweitet. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos wird auf zehn Jahre verlängert. Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann dies zudem künftig steuerfrei tun, auch wenn er dabei Stromkosten spart. Denn dies wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert, anders als bei anderen Vergünstigungen des Arbeitgebers, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.

 

Antw.: Steuervorteil für E-Autos ab 01.12.2016

Antwort Nr. 1
Wobei diese "Ausweitung" ja eher eine Rücknahme der letzten Kürzung ist :besserwisser: