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Thema: Radlager defekt, keine Garantie (10684-mal gelesen)
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Antw.: Radlager defekt, keine Garantie

Antwort Nr. 30
Wo hast Du das her?

Der TÜV prüft m.E. in DE nur ob die Brenmswirkung ausreichend ist und ob die Scheiben selbst einen groben Mangel, insbesonderen Risse aufweisen. Wobei man nur prüft, was man sieht. Räder demontiert man bei der TÜV-Prüfung nicht. Insofern sind Stahlfelgen von Vorteil.