Unfallschaden reparieren oder nicht? 26. Januar 2018, 19:17 Ich hatte diesen Montag ja einen unverschuldeten Unfall. Der Sachverständige schätzt den Schaden auf ca. 2.300 EUR brutto ein.Aktuell hat die Werkstatt den Scheinwerfer mit gebrochener Halterung erst einmal notdürftig fixiert. Von außen sind nun nur ein paar Kratzer, Dellen und ein kleiner Riß an der Unterkante des Stoßfängers zu sehen.Weiß jemand, ob ich mir den Gutachtenpreis von der gegnerischen (Haftpflicht-) Versicherung auszahlen lassen kann, um voerst nur die unbedingt notwendigen Dinge reparieren zu lassen, z.B. Scheinwerfer? Ich finde es halt etwas doof, nur weil da ein paar kleine Schadstellen sind, gleich alles austauschen und auf den Müll hauen zu müssen. Ich will's nicht verschreien, aber vielleicht wird in einiger Zukunft ja nochmal ein Schaden dran sein. Ich wäre allerdings auch blöd, das Geld nicht anzunehmen. Quote Selected Zuletzt geändert: 26. Januar 2018, 19:25 von bgl-tom
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 1 – 26. Januar 2018, 19:48 Ja, kannst Du. Allerdings gibt's dann keine USt, die gibt's nur gegen Nachweis, das auch tatsächlich was bezahlt wurde. Quote Selected 1 Likes
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 2 – 26. Januar 2018, 19:54 wenn das Auto geleast oder finanziert ist kann es sein, dass die Bank Vorrang auf die Zahlung hat. Einfach mal die Vertragsbedingungen lesen Quote Selected
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 3 – 26. Januar 2018, 20:04 Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt und das Auto wurde cash gezahlt - kost' ja nicht die Welt. Quote Selected
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 4 – 26. Januar 2018, 20:57 Wenn der Halter vorsteuerabzugsberechtigt ist, gibt's eh in keinem Fall USt. Quote Selected 1 Likes
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 5 – 26. Januar 2018, 22:13 Ein Punkt musst Du auch noch beachten.Du bekommst den ermittelten Betrag des Gutachters ausgezahlt. Wenn noch etwas defekt ist was der Gutachter übersehen hat hast Du Pech.Wird das Auto repariert und während der Reparatur stellt sich heraus das der Schaden größer ist als vom Gutachter ermittelt, dann zahlt die Versicherung in der Regel den Mehrpreis.z.B.: Meinen Hagelschaden am Bus habe ich mir auch auszahlen lassen. Er fährt genauso gut mit wie ohne Beulen.In dem Zug hat mir der Gutachter auch den obigen Sachverhalt erklärt. Quote Selected 2 Likes
Antw.: Unfallschaden reparieren oder nicht? Antwort Nr. 6 – 26. Januar 2018, 22:34 Mir ist 2012 auch einer in meinen damals 5 Monate neuen Auris hinten rein gefahren. Diese Überlegungen hatte ich auch (man hat von außen wirklich wenig von dem Schaden sehen können). Habe mich aber für eine Reparatur entschieden aus folgenden Gründen: - Mein fast neues Auto jahrelang mit nicht repariertem Schaden fahren, das wollte ich nicht.- Die Dämpfungselemente waren sicher beschädigt durch den subjektiv heftigen Aufschlag. Das heißt beim nächsten Mal wäre dieser Schutz nicht mehr vorhanden.- Das Geld habe ich nicht gebraucht. Quote Selected 1 Likes