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Thema: Werkstatt und mitgebrachtes Öl (2689-mal gelesen)
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Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Hallo zusammen,

wollt euch mal um eure Einschätzung fragen.  Ich bin als Vielfahrer gerade beim 135.000 km Service (also eigentlich ein normaler 15.000er) gewesen. Und nachdem ich den Pipsi des Öfteren am Limit fahre, halte mich treu an die Vorschriften und bestand von Anfang an auf das 0W-20 Öl. Nachdem mir meine Stammwerkstatt einmal ein 5W-40 eingefüllt hatte "weil sie kein 0W-20 vorrätig haben, und es eh viel zu teuer sei", hab ich seitdem mir mein Öl online bei Ravenol gekauft und immer nen 5L Kanister beim Servicebesuch mitgebracht. Hat bislang keinerlei Probleme gemacht, ausser dem bescheuertem Hinweis auf der Rechnung "Für das Öl wird keine Haftung übernommen" und einer Rechnungspostion "4l Ölentsorgung á 1,50 = 6,00€".

Bei meinem aktuellen Besuch hat mir der Serviceleiter nun mitgeteilt, daß sie zukünftig kein mitgebrachtes Öl mehr einfüllen werden, dennn sie hätten jetzt auch 0W-20 vom Fass da, und das würde nun nicht mehr wie früher 28€/ltr kosten, sondern nur noch 16€  (ich kauf bei Ravenol für um die 9€).

Ich war da erstmal baff über deren Verständnis zum Thema "Kunde und Dienstleister".  Zuerst einmal ist es mein Auto, und ich entscheide was da reingefüllt wird. Und zweitens ist die Werkstatt der Auftragnehmer, und hat das zu tun, wozu ich sie beauftrage. Und wenn ich entscheide, dass ich ein bestimmtes Öl drin haben möchte, dann bring ich das mit, wenn sie es nicht einigermassen kostengünstig beibringen können.

Achja: Genauso geht's mir auf den Keks, dass da immer wieder die Position "Klare Sicht" mit 3,20€ auf den Wartungsrechnungen auftaucht, obwohl ich das nie beauftrage (und meist auch mit vollem Waschwassertank abgebe)...

Also was tun: Werkstatt wechseln? (In einem halben Jahr steht eh der neue Leasingvertrag an, da bietet sich die Umorientierung geradezu an...)  Oder um des lieben Friedens willen in den sauren Apfel beissen und mehr zahlen?


Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 1

Achja: Genauso geht's mir auf den Keks, dass da immer wieder die Position "Klare Sicht" mit 3,20€ auf den Wartungsrechnungen auftaucht, obwohl ich das nie beauftrage (und meist auch mit vollem Waschwassertank abgebe)...


Zumindest kannst Du auf Deinem Werkstattauftrag vermerken, was nicht gemacht werden soll, z.B. Waschwasser auffüllen. Es ist unwahrscheinlich, dass entgegen Deinem Auftrag dann noch etwas ausgeführt wird. Eine Werkstatt wird sich hüten, Arbeiten zu verrichten oder etwas einzubauen, wenn der Aufwand nicht berechnet werden darf.

 

Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 2
Mit dem Öl ist es wohl so, dass wenn die Werkstatt die Sorte zur Verfügung hat musst Du das nehmen. Wie in der Kneipe. Da kannst Du auch nicht Dein Essen mitbringen.
Der Rest wurde schon beantwortet, explizit äußern was nicht gemacht werden soll und im Auftrag vermerken lassen.

Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 3

wenn die Werkstatt die Sorte zur Verfügung hat musst Du das nehmen.

Wie bzw wo wäre das denn geregelt bzw festgelegt?  Ich seh momentan nur, dass Werkstätten sich über überteuerte Schmierstoffe ein Zusatzeinkommen generieren, denn im Normalfall sind ja die Zeiteinheiten von Toyota vorgegeben, aber eben nicht die Preise für die Verbrauchsstoffe. Ich geh mal davon aus, dass Werkstätten bei fassweiser Abnahme das Öl deutlich billiger als "Hinz und Kunz" beziehen, aber mit enormen Aufschlägen dann weiterverkaufen.  Dass die "not amused" sind, wenn ich ihnen ca 50-100€ Zusatzeinkommen vorenthalte, ist mir schon klar...



Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 4
Geregelt ist da meines Wissens gar nichts.

Prinzipiell steht es der Werkstatt frei, ob sie dein Öl einfüllen oder nicht(also Auftrag annehmen oder ablehnen), eine Werkstatt die Ihren Kunden behalten möchte wird jedoch das mitgebrachte Öl, wenn auch zähneknirschend, einfüllen.

Natürlich dürfen sie dir dann die Gewährleistung etc. verweigern und Altöl Entsorgung in Rechnung stellen(soweit das im Auto vorhanden Öl nicht von Ihnen ist) und das ganze im evtl. vorhandenen Serviceheft eintragen. Da aber das mitgebrachte Öl aber eine Freigabe haben sollte(hat das Ravenol) ist das ganze relativ Wurst, man muss halt belegen können welches Öl eingefüllt wurde(Werkstatt sollte deswegen das verwendete Öl aufschreiben) und im Fall der Fälle kommt eh die Ölanalyse, da wird dann rauskommen: Am Öl lag es nicht

Die typischen "Abzockposten" wie Wischwasser muss man leider bei vielen Werkstätten explizit ablehnen auf dem Auftrag, bei besserem Service wird bei der Auftragserteilung nachgefragt, ob aufgefüllt werden soll.

Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 5

Hallo zusammen,

Achja: Genauso geht's mir auf den Keks, dass da immer wieder die Position "Klare Sicht" mit 3,20€ auf den Wartungsrechnungen auftaucht, obwohl ich das nie beauftrage (und meist auch mit vollem Waschwassertank abgebe)...

Also was tun: Werkstatt wechseln? (In einem halben Jahr steht eh der neue Leasingvertrag an, da bietet sich die Umorientierung geradezu an...)  Oder um des lieben Friedens willen in den sauren Apfel beissen und mehr zahlen?


Für mich ist das klarer Betrug. Wer weiß, wo sie dich noch übers Ohr hauen. Eine Markenwerkstatt wollte das bei mir auch machen. Ich habe mich sofort beschwert und der Posten wurde von der
Rechnung getilgt. (Wassertank war komplett mit Wasser und Reinigungsmittel gefüllt!) Zudem habe ich beim Autohersteller angerufen. Daraufhin erhielt ich 2 Wochen später von der Werkstatt einen Benzingutschein über 20 Euro.

Tschau

Gutsch
;)

Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 6
Natürlich kann man sein eigenes Öl mitbringen, die Werkstatt kann das allerdings auch ablehnen, so wie Du die Werkstattt ablehnen kannst  ;)
Daher füllen es die meisten ein, unter Haftungsausschluß versteht sich. Entsorgung berechenn die meisten dann auch.

Bei Leasing Fzg.'en ist einiges vorgeschrieben, wie es sich hier bei der Wartung bzw. Ölsorten verhält weiss ich alledings nicht genau.
Ist auch je nach Leasinggeber unterschiedlich, so wie bei Reifen, falls die Inclusive sind ...

Und, klar verdienen die Kfz. Werkstätten am Öl, so wie auch an allen Ersatzteilen, und das manchmal gar nicht so übel   :icon_blush-pfeif2:


Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 7
Huhu,

die Werkstätten sind da alle unterschiedlich.

Meine Werkstatt ist total unkompliziert, Ich bringe immer das Öl mit und die verwenden das einfach so und vermerken es auf der Rechnung.

Manche Werkstätten nehmen in diesem Fall eine geringe Altöl-Gebühr dafür das sie das alte Öl entsorgen, was Ich auch noch ok finde. Wieder andere Werkstätten machen da (leider) Probleme.

Bei meinem Toyota Händler haben die mich letzte mal sogar gefragt, ob sie Scheibenwaschwasser nachfüllen sollen und dabei ganz offen darauf hingewiesen das Dieses an der Tankstelle meist billiger ist. Ich bin da sehr zufrieden.

Nette Grüße,
Thomas.

Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 8
Die Altöl-Entsorgung steht m.E. aber auch auf der Rechnung, wenn man das Öl von der Werkstatt nimmt.
Gruß Gerd

Re: Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 9
Huhu,

also wenn auch ein Betrag dabeisteht wäre das Besch.... :-X.

Es gibt eine Altölverordnung, die ganz klar vorschreibt, wer Öl verkauft muß die entsprechende Menge Altöl kostenlos zurücknehmen. Die Werkstatt fällt unter diese Regelung, wenn sie das neue Öl verkauft hat.

Gruß,
Thomas.


Werkstatt und mitgebrachtes Öl

Antwort Nr. 11
@Gerdo
Recht haste.