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Thema: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes (5635-mal gelesen)
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Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 15
Hallo Allerseits.
:icon_fred_ironie:
:party:Willkommen in Europa  :party:

Ich denke das wir uns über noch mehr Spässe dieser Art keine Sorgen machen müssen.

Die Narren und Närrinnen in Brüssel werden unser Leben noch viiieeeel Bunter machen.

Hellau und Alaaf aus HH
Willy

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 16
Das steht nicht das er 8 Sitzplätze hat!

Da steht nur, dass er bis zu 8 haben kann.

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 17
Jau, ferner ist auch noch beachtenswert, finde ich, daß auf der Zulassungsbescheinigung 2 (alt: Fahrzeugbrief) nur max. 3 Vorbesitzer eingetragen werden können.

So kann es dann immer nur ein Kurzhistorie bei alten Fahrzeugen geben. ;D

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 18
@Hugo, nicht ganz. Dann gibt es einen Ergänzungsbrief. Anhand der Kilometerstände und des einzelnen personellen Zulassung Datum kannst Du auch 7 Halter rausbekommen. Da die Briefe (alle) Fahrzeug gebunden sind und beim aktuellem Halter zu verwalten sind.

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 19
Bei mir im Fahrzeugschein steht genauso wie bei Willy.
Tippfehler ist ausgeschlossen.

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 20

"...bis 8 Sitzplätze."

Hat am Ende St3ps vielleicht recht?


JAA! ^^

Müssen sich aber viele dann vertun. :)

Unter Punkt 5 steht halt "FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL." und unter Punkt S.1 steht "5". Ich weiß grad nicht ob S.1. Personenfeld ist, aber das eine hat denke mal nix mit dem anderen zu tun.

Punkt 5 könnte ich mir vorstellen das es die Kategorie des Fahrzeuges ist und bei mehr als 8 möglichen Personen zählt es vllt. als Kleinbus oder sowas. Und unter S.1. in der Annahme das es die Personenanzahl sagt, halt die max. zulässigen für diesen PKW.

Habe grad den Fahrzeugschein nicht vorliegen (nur den Scan der Vorderseite) um zu schauen was S.1. ist, sry.

 

Re: Fahrzeugschein und anderes Ungereimtes

Antwort Nr. 21
Hallo,
das ist wieder mal so einen Europäische Formulierung.
"Mehrzweckfahrzeug mit bis zu 8 Sitzplätzen"

Im Punkt "S.1" Stehen dann die genauen Sitzplätze drin.

Mittlerweile habe ich mich ein wenig 'schlauer' gelesen.

übrigens:
Die Bezeichnung 'XP13M(a)' sagt nichts über Hybrid aus sondern der Zusatz (NHP13(MH)) der dannach kommt.
Das ist auch recht spannend.

Freundlichst
Willy