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Fahrzeuge nach Hersteller => Weitere => Thema gestartet von: Jorin am 01. Dezember 2016, 09:04

Titel: Steuervorteil für E-Autos ab 01.12.2016
Beitrag von: Jorin am 01. Dezember 2016, 09:04
Zitat von: https://www.welt.de/finanzen/article159849346/Das-aendert-sich-fuer-Verbraucher-im-Dezember.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook
Bereits vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist ein Gesetz, das den Steuervorteil für Elektroautos ausweitet. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos wird auf zehn Jahre verlängert. Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann dies zudem künftig steuerfrei tun, auch wenn er dabei Stromkosten spart. Denn dies wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert, anders als bei anderen Vergünstigungen des Arbeitgebers, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.
Titel: Antw.: Steuervorteil für E-Autos ab 01.12.2016
Beitrag von: teilzeitstromer am 01. Dezember 2016, 10:38
Wobei diese "Ausweitung" ja eher eine Rücknahme der letzten Kürzung ist :besserwisser: