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Fahrzeuge nach Hersteller => Weitere => Thema gestartet von: kiwi1702 am 02. Juli 2014, 14:03

Titel: Beschilderung für Ladesäulen hat Rechtsgültigkeit
Beitrag von: kiwi1702 am 02. Juli 2014, 14:03
Zitat
Auf einem laut Beschilderung allein für Elektroautos vorgesehenen Parkplatz dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor abgestellt werden. Das gilt auch, wenn das Straßenverkehrsrecht die entsprechenden Schilder nicht kennt, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat.


http://www.motor-talk.de/news/wo-e-autos-dran-steht-duerfen-auch-nur-e-autos-parken-t4982784.html (http://www.motor-talk.de/news/wo-e-autos-dran-steht-duerfen-auch-nur-e-autos-parken-t4982784.html)