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Thema: Urteil: Betreiber automatischer Auto-Waschanlage haftet für Schäden (662-mal gelesen)
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Urteil: Betreiber automatischer Auto-Waschanlage haftet für Schäden

Gut zu wissen! ;)

Urteil: Betreiber automatischer Auto-Waschanlage haftet für Schäden

Wird ein Auto in einer vollautomatischen Waschanlage beschädigt, haftet grundsätzlich deren Betreiber. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 11 S 98/09), über das die Fachzeitschrift NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Heft 12/2010) berichtet. Der Betreiber müsse beweisen, dass er die Anlage regelmäßig und sorgfältig gewartet hat. Andernfalls dürfe vermutet werden, dass er für den Schaden verantwortlich sei.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters statt. Der Kläger hatte nach einem Waschvorgang in einer vollautomatischen Autowaschanlage Lackschäden an seinem Wagen moniert. Der Betreiber der Waschanlage meinte, dass er daran keine Schuld habe, da die Anlage vollautomatisch arbeite. Das Landgericht entschied aber, dass dies den Betreiber nicht von der Pflicht und dem Nachweis einer regelmäßigen Wartung der Anlage entbindet. Diesen Nachweis sei der Betreiber aber schuldig geblieben. (dpa)


Sorry, hier der Link:
http://www.heise.de/autos/artikel/Urteil-Betreiber-automatischer-Auto-Waschanlage-haftet-fuer-Schaeden-1062839.html