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Thema: Tesla-Fahrer machen sich strafbar (6887-mal gelesen)
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Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 1
Tesla-Fahrer machen sich strafbar: Deutsches Gericht verunsichert Elektroauto...

So ein Urteil sollte Schule machen, damit nicht nur bei Tesla diese Bedienung über Touchscreens wieder zurückgefahren wird.
im Prinzip ja, aber ich frage mich da, wieso Tesla dann in D die Zulassung des KBA erhalten hatte. Sowohl die Touchscreen-Benutzung bei Tesla als auch das Verbot der Nutzung solcher "Geräte" sind doch nicht neu.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 2
Beim id3 ist das auch nicht viel anders. Um den Abstandstempomat einzustellen muss ich auch erst in Untermenüs.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 3
Interessant an der ganzen Sache ist meiner Meinung nach, dass der Verunfallte scheints ein Model S hatte - und dieses hat den Blinkerhebel vom gleichen Zulieferer wie Mercedes - incl. Einstellung des Scheibenwischerintervalls...

Grüße,

Fabian

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 4
ich finde es generell Käse, wenn man ein Auto nicht mehr analog bedienen kann. Dadurch wächst das Gefahrenpotential massiv an, auch unter den Aspekten
- Älterwerden der Fahrerschaft und
- Handy-, Bildschirm- Internetsucht bei vielen jüngeren Menschen

inzwischen höre ich nur noch Radio --1-2 Sender, leicht erreichbar-- oder CD im Auto. Oder ich starte vor dem Losfahren Spotify auf dem Smartfon, fertig. alles andere ist mir viel zu aufmerksamkeitsintensiv

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 5
Meiner Ansicht nach kann absolut nichts die drei typischen Schaltknaufe ersetzen. Art der Luftsteuerung, Intensität und Temperatur. Alles andere ist doch Spielerei.

Wobei ich das Konzept beim Prius mit den Lenkradtasten auch nicht verkehrt finde.

Warum die allerdings gerade bei Tesla so abgehen, begreife ich nicht. Ich finde die ganzen Untermenüs in anderen Konzepten lenken ebenso gut vom Verkehrsgeschehen ab. Deshalb war es ja früher auch so, dass man während der Fahrt manche Sachen nicht bedienen konnte, bis der Wagen stillstand.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 6
...ich frage mich da, wieso Tesla dann in D die Zulassung des KBA erhalten hatte.
 
Eben soll sich doch die Justiz mit dem KBA streiten und nicht mit dem armen Fahrer der ein in Deutschland zugelassenes Auto bedient hat.

Grüße an den Amtsrichter von Schilda!

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 7


Warum die allerdings gerade bei Tesla so abgehen, begreife ich nicht. Ich finde die ganzen Untermenüs in anderen Konzepten lenken ebenso gut vom Verkehrsgeschehen ab. Deshalb war es ja früher auch so, dass man während der Fahrt manche Sachen nicht bedienen konnte, bis der Wagen stillstand.

Funktioniert doch hier auch bestens. Wirklich diskutiert werden doch nur die Themen, die Tesla in den Dreck ziehen.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 8
Ich finde die Gerichtsentscheidung wegweisend. Wenn noch eine andere hinzukommt, koennten manche Hersteller geginnen umzudenken. Mazda hat es IMHO im 3er richtig gemacht - der Touchscreen war nur im Stand bedienbar. Beim Fahren sollte man gefaelligst den sehr gut bedienbaren Drehregler zwischen Fahrer und Beifahrer nutzen. War zwar immer noch schlechter als konkrete Tasten, aber ich akzeptiere, dass im Auto groessere aesthetische Ansprueche herrschen als im Flugzeugcockpit.


Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 10
[...]aber ich akzeptiere, dass im Auto groessere aesthetische Ansprueche herrschen als im Flugzeugcockpit.

Das wär mein Traum. Ich steh voll auf diese Funktionalität.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 11
Meiner Ansicht nach kann absolut nichts die drei typischen Schaltknaufe ersetzen. Art der Luftsteuerung, Intensität und Temperatur. Alles andere ist doch Spielerei.....
das ist in Teilen selbst bei unserer 11Jahre alten Kist schon so, dass Klimaanlage und Luftrichtung teilweise via Touchscreen gesteuert werden. Allerdings stellt man die ja auch nicht so wirklich oft um

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 12
im Prinzip ja, aber ich frage mich da, wieso Tesla dann in D die Zulassung des KBA erhalten hatte. Sowohl die Touchscreen-Benutzung bei Tesla als auch das Verbot der Nutzung solcher "Geräte" sind doch nicht neu.
So wie ich die früheren Berichte verstehe hat Tesla das Model 3 nicht in DE bei der KBA zugelassen, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsland (wenn ich mich recht erinnere war es NL?). Damit ist es dann auch automatisch in anderen europäischen Mitgliedsstaaten zugelassen.
Beim id3 ist das auch nicht viel anders. Um den Abstandstempomat einzustellen muss ich auch erst in Untermenüs.
Wo hast Du das her? Zum Einschalten-/Ausschalten gibt es eine Taste auf dem Lenkrad. Und mit +/- kann man die Geschwindigkeit verändern. Sieht man in den Testvideos.
Der ID.3 hat wesentlich mehr Tasten als ein Model 3. Und das Handschuhfach kann man auch ohne TouchScreen bedienen.
Mich stört nur, dass es keinen klassischen Lautstärkeregler mehr gibt. Macht man über Tasten mit +/- bzw über Touch-Slider auf den tasten Lenkrad oder vor dem Touch--Screen. Leider ist das auch bei anderen Autos der Fall. Hat mich auch beim Toyota CH-R gestört.

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 13
...Der ID.3 hat wesentlich mehr Tasten als ein Model 3. Und das Handschuhfach kann man auch ohne TouchScreen bedienen.
Mich stört nur, dass es keinen klassischen Lautstärkeregler mehr gibt. Macht man über Tasten mit +/- bzw über Touch-Slider auf den tasten Lenkrad oder vor dem Touch--Screen. Leider ist das auch bei anderen Autos der Fall. Hat mich auch beim Toyota CH-R gestört.
ich hab noch beide Möglichkeiten, sprich manuellen Regler und auch Tasten im Lenkrad...wobei ich letzteres genau so oft nutze wie den Regler

Antw.: Tesla-Fahrer machen sich strafbar

Antwort Nr. 14
Warum hier jetzt allerdings die Frage der Zulassung durch das KBA oder andere europäische Zulassungsbehörden gestellt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Der Einbau von nur im Stand zu bedienenden Funktionen in ein Auto stellt doch keinen Grund dar, die Typzulassung zu verweigern - jede/r von uns hat solche Funktionen im Auto, bspw. das Navi, das ja immer darauf hinweist. Die Zulassung wäre nur zu verweigern, wenn die entsprechende Funktionalität für den Betrieb des Autos nötig wäre. Das gilt wohl kaum für die Einstellung der Intervallwischfrequenz. Schließlich gibt es immer noch Neuwagen mit fester oder gar ohne jegliche Intervallwischfunktion. Die Möglichkeit, die Wischfrequenz einzustellen, ist kein Zulassungskriterium.