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Thema: Plugin und Ladesäulen zuparken (25477-mal gelesen)
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Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 45
Eigentlich kann man doch vorher schauen, ob die Ladesäulen aktiv sind, oder?

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 46
Sehr interessantes Video, welches genau erklärt, wer wann wo parken und/oder laden darf.
Interessant schon, aber zumindest am Anfang hat man es falsch erklärt. Die Beschilderung der Ladestationen bedeutet nicht, dass ich nur mit E-Kennzeichen dort stehen und laden darf. Das kann ich mit einem PHEV und BEV auch, wenn ich mir kein E-Kennzeichen geholt habe und dort lade. So habe ich das zumindest verstanden. Oder ist das in Hamburg anders?

P.S. Nach Google-Recherche scheint es wohl so zu sein, dass man in Hamburg zum Laden ein E-Kennzeichen braucht. Wenn also jemand von außerhalb mit einem BEV oder PHEV kommt, kein E-Kennzeichen hat und in Hamburg laden will, hat er Pech gehabt, wenn er an einer öffentlichen Ladesäule laden will.

Diese Regelung von Hamburg hört sich ziemlich blödsinnig an. Zumal man an den Ladestationen nicht laden muß, sondern auch parken kann.  Ich sehe täglich einige BEVs und PHEVs ohne E-Kennzeichen auf der Straße.

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 47
Hier gibt es genauere Informationen:

Richtig parken an Elektro-Ladesäulen | ADAC

"Das gilt für Elektroautos*
Für die Fahrer von Elektroautos gelten die Beschilderungen an der Ladesäule. Diese können eine zulässige Parkdauer oder einen Zeitraum angeben. Voraussetzung zum kostenlosen Parken an einer Ladesäule ist ein gültiges E-Kennzeichen am Fahrzeug. Verfügt das Elektrofahrzeug über kein E-Kennzeichen, können die Behörden ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld ausstellen.

Es gibt Kommunen, in denen das Parken eines Elektroautos nur in Verbindung mit dem Ladevorgang gestattet ist. Ist das Kabel nicht angeschlossen, gilt das gleiche Parkverbot wie für Verbrenner.

Ob und wie lange ein Elektroauto nach Ende des Ladevorgangs weiter an der Ladesäule parken darf, ist derzeit gesetzlich nicht geregelt.

* Sowie Plug-In Hybride, die nach dem EmoG das E-Kennzeichen erhalten."

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 48
Hi,

und was, bitte, soll man dann tun wenn das Fahrzeug nicht in D zugelassen ist???

Selten sowas total blödsinniges gelesen  :icon_zensiertnew:  :icon_eazy_kotz_graete:

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 49
Da gibt es für nichtdeutsch zugelassene Autos die blaue E-Auto-Plakette für die Scheibe hinten rechts unten, ähnlich der Feinstaubplakette, für ca. 12€, zu erwerben bei Zulassungstellen, Werkstätten mit Abgasuntersuchung (oder Tesla), TÜV, Dekra u.ä. Organisationen für technische Untersuchungen, Automobilclubs.
Die grüne Feinstaubplakette für Umweltzonen für Windschutzscheibe rechts unten für ca. 6€ braucht es oft auch noch.
Dafür braucht man die Kfz-Papiere, aus denen die Abgasbelastung (EU-Norm) hervorgeht.

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 50
"Dafür braucht man die Kfz-Papiere, aus denen die Abgasbelastung (EU-Norm) hervorgeht."

Ah, und damit kann ein Elektroauto wie z.B. ein Tesla das das aus ein nicht EU Staat kommt nicht mehr laden, denn der hat ja keine EU Papiere. Welch ein Schwachsinn!

Gerd

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 51
Hi Gerd,

COC sollte reichen - und übrigens: Naja, dann wissen die Leute aus CH, NO und (bald) UK was sie falsch gemacht haben....

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 52
Habt ihr Schoettkers Text richtig gelesen?
Da geht es um die E-Plakette für ausländische E-Autos (kaufen und hinten unten rechts reinkleben) und die Feinstaubplakette für die Verbrenner (vorne unten rechts reinkleben, Erwerb mit Beweis zur Schadstoffklasse).

Nur mal, damit keine Missverständnisse aufkommen.

Gruß
Helmut

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 53
Die Schadstoffklasse steht in den Zulassungspapieren Teil 1 (ehemals Kfz-Schein) unter 14.
Diese Bescheinigungen sind in der EU ähnlich, auch ein ausländisches Fahrzeug hat sowas.
Die Zulassungsunterlagen basieren auf dem CoC, was jeder Neuwagen hat und was man zur Zulassung braucht.

Also mit den Papieren zur entsprechenden Stelle gehen und die Plaketten kaufen.

Die genannten Preise sind von meiner Toyota-Werkstatt, die Zulassungsstelle war wohl ca. 2,- pro Plakette teurer.

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 54
Hi @bakerman23,

falls du mit:
Eigentlich kann man doch vorher schauen, ob die Ladesäulen aktiv sind, oder?
mein oben beschriebener Fall meinst: Die Tesla-Supercharger sehen wir, alles andere natürlich nicht.

Und wie geschrieben ist es an die AB-Raststätte Villoresi Est eine CHAdeMO-Säule, die nicht angezeigt wird.


Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 55
Es gibt doch irgendwo eine App, wo Defekte oder inaktive Säulen gemeldet werden. Auch mit Routenplaner und so. Komm nicht drauf.

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 56
Die Säulen gehören halt unterschiedlichen Anbietern. Wenn man einen Vertrag bei der entsprechenden Verbundes hat, ist die Prüfung des Zustandes eines Ladepunktes mit der entsprechenden App (eCharge) kein Problem. Mit meinem BEW-Vertrag kann ich den aktuellen Zustand aller Säulen des Innogy-Verbundes und der Roaming-Partner sehen, also ob der Ladepunkt frei ist oder ob gerade an diesem geladen wird. Da kann ich nicht nur den Zustand der Ladesäulen in NRW, sondern auch in Ostfriesland sehen. Auch die der Schnellladesäulen an den Autobahnen (wobei an diesen zu Laden im Rahmen des Roaming bei kleinem Akku nicht günstig ist, bei DC häufig pauschal 7,95 EUR pro Ladevorgang. Bei einem Tesla mit großem Akku wohl kein Problem ;-)). Außerhalb DE geht das aber nicht. Insofern kann ich verstehen, dass krouebi den Zustand der angegebenen Säulen nicht prüfen konnte.

Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 57
Chargr hieß die App.


Antw.: Plugin und Ladesäulen zuparken

Antwort Nr. 59
Warum? Es werden auch Fahrzeuge im Halteverbot abgeschleppt.