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Thema: P III Garantie für Hybridbauteile (2737-mal gelesen)
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P III Garantie für Hybridbauteile

Bei den PF wurde schon ausführlich darüber geklagt, dass die Garantie für die Hybridteile gegenüber dem P II gekürzt worden sei. Ich habe mir nun mal das " Prius Kundendienst & Garantie "-Heft näher angesehen und eine überraschende Feststellung gemacht:

1) Auf Seite 7 heißt es unter ": Die Garantieleistungen ....... auf einen Blick" in einer grafischen Darstellung 5 Jahre und 100000 km.

2.) Auf Seite 8 unter " 3. Die Garantien für Ihren Toyota Prius im Einzelnen " wiederum 5 Jahre und 100000 km. Ferner werden die betroffenen Teile aufgezählt. Dann wird auf Seite 9 unten in Fettdruck darauf hingewiesen, dass sich die genauen Garantiebedingungen auf den folgenden Seiten finden.

3.) Auf Seite 10 unter der Überschrift " 4. Die Toyota-Garantiebedingungen für den Prius " in Ziffer 4.1.:
    
Für Hybridbauteile ( s. Seite 8,3.1. ) beginnt die Garantie mit dem Tage der amtlichen Erstzulassung bzw. der Auslieferung und endet bei  einer Fahrleistung von 160 000 km, frühestens jedoch 12 Monate und spätestens 96 Monate nach ihrem Beginn.

Die Garantiebedingungen sind also widersprüchlich. Nach der für AGB geltenden Unklarheitenregelung ( § 305 BGB ) muss der Verwender dies gegen sich gelten lassen.

Auch wenn das noch lange für mich hin ist und ich hoffe, auch nach fünf Jahren keine Garantie zu benötigen, so gehe ich doch davon aus, dass die Hybrid-Garantie für meinen Wagen 8 Jahre beträgt.

Ihr solltet Euer Garantieheft auch mal prüfen. Wahrscheinlich ist Toyota auch schon mal darüber gestolpert und hat " nachgebessert ".

Jürgen


Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 1

....
Für Hybridbauteile ( s. Seite 8,3.1. ) beginnt die Garantie mit dem Tage der amtlichen Erstzulassung bzw. der Auslieferung und endet bei  einer Fahrleistung von 160 000 km, frühestens jedoch 12 Monate und spätestens 96 Monate nach ihrem Beginn.

Die Garantiebedingungen sind also widersprüchlich. Nach der für AGB geltenden Unklarheitenregelung ( § 305 BGB ) muss der Verwender dies gegen sich gelten lassen.

Auch wenn das noch lange für mich hin ist und ich hoffe, auch nach fünf Jahren keine Garantie zu benötigen, so gehe ich doch davon aus, dass die Hybrid-Garantie für meinen Wagen 8 Jahre beträgt.

Ihr solltet Euer Garantieheft auch mal prüfen. Wahrscheinlich ist Toyota auch schon mal darüber gestolpert und hat " nachgebessert ".


Hallo Jürgen

Nun das wäre ein Einwand wo rechtlich abgeklärt werden müsste. Natürlich erst, wenn teure Reparaturen anstehen würden.
Könnte sich da Toyota evt. auf einen Druckfehler berufen?

In der Schweiz gibt es auf den P3 weiterhin 8 Jahre / 160'000km Garantie auf Hybridkomponenten.
Hier sagt sich Toyota Schweiz scheinbar; Wir sind überzeugt von unserem Produkt und dem Kunden gefällt es 8 Jahre Hybridgarantie zu haben. That's it  :wldn:

Marco

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 2
hallo Marco,

ich meine, Toyota kann sich nicht auf einen Druckfehler berufen, sondern muss sich gerade wegen der Unklarheitenregelung gefallen lassen, dass die für den Verbraucher günstigere Regelung gilt !

Jürgen

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 3
Diese Diskrepanz war schon im Priusfreunde-Forum aufgefallen. Vermutlich ist es im Schadesfall eine Sache für den Rechtsanwalt, die Garantieansprüche durchzusetzen. Ich persönlich denke aber positiv und gehe davon aus, dass ich diese Garantie nie in Anspruch nehmen würde (auf Holz klopf).

Grüße
Joachim

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 4
160.000 km? Die hab ich in 4 Jahren durch.... da is dann egal ob 5 oder 8 Jahre.

Servus
Jürgen

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 5

160.000 km? Die hab ich in 4 Jahren durch.... da is dann egal ob 5 oder 8 Jahre.

Jürgen, das freut mich für dich. Ich schaffe leider gerade mal 10'000 km im Jahr.
Extra sinnlos herumfahren will ich ja auch nicht. Dafür hält meiner vielleicht länger  ;D

Marco

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 6
Garantie ist doch eine freiwillige Leistung. Ist sowas einklagbar?

Re: P III Garantie für Hybridbauteile

Antwort Nr. 7
solange es eine zugesicherte Eigenschaft und Bestandteil des Vertrages bzw. der Vertragsbedingungen ist - ja klar.

Grüße
/Jürgen

p.s. ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag (Erwerbsregeln der Ferengi #17)