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Thema: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten  (2377-mal gelesen)
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Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten


...

Zitat
Die bisherige EU-Richtlinie, nach der der Außenrand der Leuchtfläche maximal 400 Millimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein muss,
wurde kürzlich ersatzlos *gestrichen. (*von mir fett markiert. W.)


Link: http://auto-presse.de/autonews.php?newsid=68470

Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 1
Hast du dazu auch noch eine offizielle Quelle?

Finde bei http://www.bmvbs.de nichts?

Auch das PDF ECE-R48 ist die letzte Änderung vom 10. Oktober 2006

Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 2

Hast du dazu auch noch eine offizielle Quelle?

Finde bei http://www.bmvbs.de nichts?

Auch das PDF ECE-R48 ist die letzte Änderung vom 10. Oktober 2006


Komisch, ADAC sagt aber dazu:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Technik_Zubehoer/Tagfahrleuchten/Einbau_und_Kosten/default.asp?ComponentID=204647&SourcePageID=204665

Bild dazu, da fehlt die Abmessung nach Aussen nicht umsonst?


Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 4

Das einzige was zu finden ist, wäre der Link:

http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?p_l_id=54060&uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

wo auf Seite 36 die Maße vorgegeben sind. Ich denke, dass ist momentan die Richtlinie, welche über bestandene HU entscheidet.


Soviel auch meine Infos!

Ich habe mal eine Email an Hella geschrieben woher sie diese Infos haben. Mal sehen ob da eine Antwort kommt.


Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 6
Ich gehe davon aus, dass HELLA keinen Unsinn schreibt. Nur habe ich bislang noch keine Änderung im dt. Recht gefunden. Falls nun eine Anleitung für EU Recht ist, heißt das nicht, dass es in Dtl. Gültigkeit hat. Sollte bei der HU dt. Recht angewendet wird, dort keine Änderung vorliegt, wie nur die Einbauanleitung von Hella, wars das mit der HU. Ist leider so. Dtl. hat ja Zeit EU Recht zu übernehmen. Beispiel: Im Jahr 2012 wird es eingeführt, wird das letzte halbe Jahr 2011 toleriert, davor abgelehnt.

Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 7
Also ich habe Neuigkeiten!!

Hella Deutschland hat mir die neueste ECE-R48 in english zukommen lassen. Dies war aber nur ein Entwurf. Da wurde der seitliche Abstand gekickt.

Dann habe ich bei uns im Kirschbaum die letzte Änderung vom 11. November 2009 gefunden. Da steht wörtlich ...

6.19.4.1 In Richtung der Breite:
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden
Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600mm betragen.
Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite
des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.


Es scheint also wirklich so zu sein, dass der seitliche Abstand für TFL entfallen ist.

Unter http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf findet man leider nur die Alte RL.

Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 8

Dann habe ich bei uns im Kirschbaum die letzte Änderung vom 11. November 2009 gefunden. Da steht wörtlich ...

6.19.4.1 In Richtung der Breite:
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden
Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600mm betragen.
Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite
des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.




Dieses Maß betrifft den Abstand zwischen den TFL - nix anderes.

Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 9
André, ist mir auch klar  ;)
Das ist ja auch der neue Text wo die 400 mm seitlicher Abstand nicht mehr erforderlich sind.
Da muss ja auch nicht stehen die 400 mm seitlicher Abstand sind nicht mehr erforderlich ;D

Zitat
Alt:
6.19.4.1 In Richtung der Breite:
Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am weitesten entfernte Punkt der sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600 mm betragen.
Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.


Zitat
Neu:
6.19.4.1 In Richtung der Breite:
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600mm betragen.
Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite
des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.


Re: Ratgeber: Tagfahrleuchten nachrüsten

Antwort Nr. 10
n-tv hat auch eine Meinung dazu aber gleich meine Warnung vorweg, es muß nicht unbedingt stimmen, was sie schreiben, bei der Toyota Bremsen Rückrufaktion haben sie sich statt seriösem Journalismus auch monatelang lobbyartig ausgeprägten Abschreibejournalismus geleistet. Die Rechtschreibfehler sind original so und nicht von mir hinzugefügt.

Zitat
Nachgerüstetes Tagfahrlicht Lampen oft falsch montiert
Beiu der Nachrüstung von Tagfahrlichtern wird oft wenige sachkundig vorgegangen.Das kann aber problematisch werden und im Zweifelsfall sogar den Verlust der Betriebserlaubnis herbeiführen. Einige Tipps, wie man es richtig macht.


siehe hier...

EDIT: um 10:20 hat man zumindest einen Rechtschreibfehler korrigiert /EDIT