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Thema: Abgasskandal Teil 2: BMW (4516-mal gelesen)
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Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 15
Dann schau Dir mal die Klagen der Leute an, die mittlerweile ihre Softwareupdates haben und bei denen mehr und mehr die AGR-Ventile ausfallen. Das wird kein Zufall sein....

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 16
Nö, die wurden sicher nie dafür ausgelegt, dass sie mal was leisten müssen ;D

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 17
Oder glaubt jemand, dass ein HSD bei Höchstgeschwindigkeit und Volllast auf der Autobahn im Closed-Loop läuft?

Nein, keineswegs, ich weiß es! Open Loop gibt es ausschließlich in Stage 1. Ok, wenn der Benziner aus ist, gibt es auch keinen Closed Loop.
Was glaubt ihr, warum ein Diesel auch bei 150km/h recht sparsam bleibt, ein Prius hingegen nicht?

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 18
Ist ja auch ein recht deutsches Problem. Wo sonst auf der Welt fährt man schneller als 120?

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 19
Doch. Eine Abschaltung ist nur aus Motorschutzgründen erlaubt. Auf die Schnelle hab ich jetzt nur diesen Link gefunden:
Tricksen mit dem "Thermofenster" - Fragwürdige Einstellungen bei Abgasfiltern

Da liegst Du leider gedanklich falsch. Nach Norm müssen die Abgaswerte nur unter den Geschwindigkeiten bzw. Beschleunigung der Prüfstandsbedingungen erfüllt werden.
Wird mit höheren Geschwindigkeiten / Beschleunigungen als auf dem Prüfstand gefordert gefahren gibt es keine normativ festgelegten Grenzwerte der Emissionen.
Das haben ja auch -bis auf VAG und FIAT- alle KFZ Hersteller meines Wissens auch so eingehalten.
Auch eine Norm ist halt nicht Perfekt. Das hat sich halt in dem Fall mal wieder deutlich gezeigt. Darum wird ja auch der etwas praxisnähere WLTP Zyklus eingeführt.

Die geschichte mit dem Thermofenster ist eine andere Sache. Das ist eine sogenannte Verbiegung der Norm wenn das thermofenster z.b. nur zwischen 15 °C und 25 °C deaktiviert ist. Verbiegung deswegen weil kein Motorschutz nach aktuellem technischem Stand nötig wäre und so ist es nicht im Sinne der Norm.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 20
Nein, keineswegs, ich weiß es! Open Loop gibt es ausschließlich in Stage 1. Ok, wenn der Benziner aus ist, gibt es auch keinen Closed Loop.
Mein Yaris HSD ist bei rund 170km/h (Vollgas) auf der Autobahn nach Mapping und nicht Lambda gefahren. Mag sein, dass Toyota das jetzt anders macht, wobei mich wundern würde, wie sie die (innermotorische) Kühlung hinbekommen wollen.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 21
Da liegst Du leider gedanklich falsch. Nach Norm müssen die Abgaswerte nur unter den Geschwindigkeiten bzw. Beschleunigung der Prüfstandsbedingungen erfüllt werden.
Wird mit höheren Geschwindigkeiten / Beschleunigungen als auf dem Prüfstand gefordert gefahren gibt es keine normativ festgelegten Grenzwerte der Emissionen.
Das ist richtig, aber gemäß EU-Gesetz muss die Abgasreinigung auch außerhalb des Prüfstandes vollumfänglich funktionieren. Nur das dehnbare Motorschutz-Schlupfloch wurde den Herstellern gelassen. Als Gesetzgeber hätte ich dann aber die Hersteller dazu verdonnert, ihre Motorschutz-Bedingungen offen zu legen, z.B. bei der Werbung mit einblenden müssen. Im Sinne von "wir können keine Motoren bauen, die eine funktionierende Abgasreinigung haben und dauerhaft funktonieren.".

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 22
genau! Und dieses "vollumfänglich" ist auch ein Super interpretierbarer Begriff.
Das ist je nach Betriebsbereich des Motors immer anderst.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 23
Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass ein Fahrzeug zu jeder Zeit (d.h. in jedem Betriebszustand) maximal soviel CO2, so-und-soviel NOx und so-und-soviel PM10, etc. emittiert, hätte er das so vorschreiben können. Offensichtlich war das so nicht gewollt.

 

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 24
Das war sicher gewollt, aber die Hersteller werden mit Extremfällen argumentiert haben, z.B. im Stau oder bei 250km/h auf der Autobahn oder beim Kaltstart bei -20°C, und somit die Gesetze weichgespült haben.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 25
Und gerade im Stau, d.h. i.d.R. in der Stadt wäre es ein guter Plan gewesen, alle Grenzwerte einzuhalten. Die Autobahn mit 250km/h betrifft ausser in Deutschland eh niemand. Und da wäre es kein Problem so lange Leistung zurück zu nehmen, bis die Abgase wieder passen. Auch hätte man mit Durchschnittswerten hantieren können, d.h. im Schnitt auf 10km muss es passen. Damit wäre auch der Kaltstart kein Thema. Lösungen gäbe es jede Menge. Der Wille war klar nicht vorhanden. Jetzt klären das die Gerichte, das ist nicht das, was ich von meiner Regierung erwarte ...

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 26
Die Regierung / die Parteien, die die Gesetze machen, sind schon immer von den Automobilkonzernen mit Spenden unterstützt worden.
Da kann auch der beste Parlamentarier nichts erkennen, wenn die Sicht von Geldscheinen verdeckt sind.  :-D
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 27
Und als Hersteller kannst Du auch im Normengremium ehrenamtlich mitmachen wenn Du ein Spezialist auf dem Gebit bist.....

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 28
Mein Yaris HSD ist bei rund 170km/h (Vollgas) auf der Autobahn nach Mapping und nicht Lambda gefahren.
Hmkay... :icon_daumendreh2:
Ich gestehe, ich habe nur bis ca. Tacho 170km/h mit dem Prius 2 getestet. Der Begrenzer setzt bei diesem Modell erst bei ca. Tacho 180 ein. Und mit dem CT200h habe ich noch nie die Höchstgeschwindigkeit getestet.
Bei Beschleunigungen von Tacho 140 auf 160, 170 konnte ich zumindest kein Auffälligkeit feststellen.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 29
@KSR1 Man muss Pmax abrufen und natürlich nicht nur ein paar Sekunden.

Typisches Autotester-Fahrprogramm halt ...