Zum Hauptinhalt springen
Thema: Aufladen ohne Garage, Carport etc. (5654-mal gelesen)
0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 30
Was soll daran schwierig sein. Die wollen einfach nicht. Genau so wie mein Arbeitgeber.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 31
So einfach ist es nicht, denn die TG ist vor ca. 15 Jahren gebaut worden. Damals hatte so eine Entwicklung doch niemand jemals erwartet.
Für die Installation einer Wallbox zB müsste ja auch eine entsprechende Stromleitung vorher gelegt werden plus Durchbohren der Betondecke bzw. -Wand. Und dann müsste diese ja auch angeschlossen werden, entweder am Stromnetz der Wohnung (an den Zähler…) oder der Vermieter kassiert ab. Ob er das dann so kann, darf oder will? Und wenn dann in Zukunft mehrere Nutzer kommen?

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 32
Wie immer kommt es natürlich auf die individuellen Umstände an. Befinden sich die Zähler in den Wohnungen, wird’s natürlich aufwändiger oder man braucht nen zusätzlichen Zähler, der dann auch monatlich kostet. Befinden sich die Zähler dagegen im Keller, dürfte das Strippenziehen in die TG nicht so schwer sein - die Entfernung sollte erheblich geringer sein und man kann kostengünstig auf Putz verlegen. Als Vermieter würde ich in die Zukunft denken und - wenn die Anforderung kommt - gleich Nägel mit Köpfen machen. Also zu jedem Stellplatz ne 11kW-taugliche Leitung vom jeweiligen Zähler aus hinlegen. Und dann für den Mieter, der es will, ne Wallbox anschließen, die zur Lastverteilung in der Lage ist. Wenn dann der nächste Mieter auch eine Wallbox will, wird die auch angeschlossen und alle Boxen bilden einen Verbund, in dem sie sich die Anschlussleistung des Gebäudes teilen, damit da nix überlastet wird. Alternativ einen extra Zähler am Gebäudeanschluss und eine dicke Leitung, die bis in die TG geht und erst von dort auf die Stellplätze verzweigen. Und dann Wallboxen mit eingebautem (Software-)Zähler. Die Abrechnung erfolgt dann anteilig nach den von den Boxen ermittelten kWh. Sollte der geeichte Zähler also 100kWh anzeigen, die Boxen aber 40 und 50kWh, bezahlt Mieter 1 100/90*40=44,4kWh, Mieter 2 100/90*50=55,5kWh. Es sollten sich also Lösungen finden lassen, und oft scheint es tatsächlich eher am Unwillen zu scheitern.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 33
@infty vielleicht sollte ich deine Antwort mal an meinen Vermieter schicken  ;D
und es ist so, das die Sicherungskästen + Zähler in den Wohnungen sind, da ist also nix mit "mal eben anschließen".
es gibt ja noch Allgemeinstrom, der Zähler ist im Hausflur im Erdgeschoss, aber auf der von der TG abgewandten Seite.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 34
es gibt ja noch Allgemeinstrom, der Zähler ist im Hausflur im Erdgeschoss, aber auf der von der TG abgewandten Seite.

Darüber möchte aber niemand seine Wallbox laufen lassen. Das wäre wie ein Zähler fürs Wasser für alle Mieter. Einer duscht 1x pro Woche, der andere 2x am Tag. Und alle zahlen das gleiche.  :-D

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 35
Bei uns hat jeder in der TG noch einen eigenen Zähler, der ausschlaggebend ist für die Umverteilung des Hausstroms auf die einzelnen Parteien. So ein Zähler in der Wallboxzuleitung ist jetzt nicht die Raketenwissenschaft. Auf so eine Idee kommt sogar jeder Elektrikergehilfe.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 36
Oder so.

Ich muss auch mal den Nachbarn fragen, was aus dem Vorhaben hier eigentlich wurde. Ich vermute wegen Elektriker-Mangel nichts.  :icon_daumendreh2:

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 37
nee, aber der Vermieter tut fast so, als sei es Raketenwissenschaft :)
in der TG ist bis auf das Licht und den Antrieb fürs Tor keinerlei Stromanschluss zu sehen. Ob das da irgendwie realisiert werden kann, wenn die Hauptleitung des Hauses 30 m weit auf der anderen Seite des Gebäudes in den Keller geht? keine Ahnung.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 38
Gibt es ne Verbindung („Korridor“) vom Keller wo der Hausanschluss ist in die TG? Dann einfach dort entlang eine richtig dicke Leitung in die TG legen und - wie schon beschrieben - dort dann über eine Unterverteilung auf die Stellplätze verteilen. Und dann Boxen mit Lastverteilung und integrierten Zählern dran hängen. Um die Kosten gering zu halten, würde ich auf geeichte Zähler in den Boxen verzichten und nur einen zusätzlichen geeichten Zähler am Anfang der dicken Leitung setzen - so das denn für die Abrechnung über die Nebenkosten so zulässig ist. Ansonsten müsste wohl oder übel in der TG jeder nochmal nen eigenen geeichten Zähler bekommen.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 39
ich glaube, der Strom für die TG kommt vom Nebenhaus. Somit dürfte eine Zuordnung zu bzw. ein Anklemmen an unsere Zähler quasi ausgeschlossen sein.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 40
Hm, es müsste ja auf alle Fälle ne Leitung mit mehr „Wumms“ inkl. neuem Zähler her. Der könnte ja auch im Nebenhaus installiert werden. Wichtig ist doch nur, auf wen der angemeldet wird (euer Vermieter) und wie der Strom und die Kosten für den Zähler auf die Mieter umgelegt werden. Und technisch dann so weiter, wie schon beschrieben.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 41
da sehe ich wieder den Satz von @bakerman23 von oben .... die wollen wohl eher nicht, als das sie nicht könnten.
ich denke auch, technisch machbar wäre das alles, aber es ist eine Frage des Geldes...und da sträuben sich viele Vermieter. Unser ist eine große Versicherung, die genug Kohle hätten.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 42
Da müsste man dann wohl den Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit geltend machen. Am besten wäre es natürlich, wenn gleich mehrere Mieter ne Wallbox haben wollen würden. Das würde sowohl den Druck erhöhen, als auch die Kostenfrage vereinfachen, da sich die Belastung verteilen ließe.

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 43
hach ja, die Rechtslage...das ist so ein Ding an sich. der Vermieter ist extrem zäh, was sowas angeht. Beispiel:
der Weg vom Gehweg zum Haus ist mit uralten Betonplatten ausgelegt. Einige davon liegen schief, so das sich Stolperfallen auftun für Leute, die schlechter zu Fuß sind. Im Haus wohnt auch eine alte Dame, die am Rollator geht. Der Vermieter wurde schriftlich auf den Mangel hingewiesen, und das mindestens 2x.  Ich habe auch auf die Haftungsfrage hingewiesen.

Rate mal, was passiert ist....Genau! NIX ist passiert

Antw.: Aufladen ohne Garage, Carport etc.

Antwort Nr. 44
Hm, im Gehwegfall: Anzeige beim Bauamt, weil der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach kommt. Obwohl, wenn das ne Versicherung ist, haben die bestimmt ne gute Haftpflicht! ;D  :icon_doh:
Es stimmt schon, es ist leider so, dass Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe sind. :icon_daumendreh2: