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Thema: Hir2 in LED-Technik (25748-mal gelesen)
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Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 45
Hi @R1-Rider,

meinst du diese??

- und in HIR2?

Ich schaue mal nach - die anderen Typen (H4 etc.) sind verfügbar hier, aber nach den HIR2 muß ich noch suchen....


Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 47
Was ja interessant zu wissen wäre unabhängig von Scheinwerfer Zulassung für LED. Wie sieht das beim Auris mit den Projektionslinsen aus? Mein Cousin meinte die Philips LED wären bei Linsen wohl zulässig (abhängig von Zulassungsnummer) wegen anderer Streuung wie bei normalen Scheinwerfern.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 48
Niemals- in Europa ist das Nachrüsten von LED Leuchtmitteln leider immer illegal. Zu Hause werden uns die Dinger quasi aufgezwungen, im Strassenverkehr ist das Gegenteil der Fall- verstehe einer die komischen Fuzzis im Europaparlament... :icon_no_sad:

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 49
Hi,

naja, immerhin sind ja die
komischen Fuzzis im Europaparlament... :icon_no_sad:
von den Wählern in den Mitgliedsstaaten dort hin gewählt worden.

Wie war eben die Wahlbeteiligung zum letzten EP-Wahl ??? ?

Oder, außerhalb von vernünftigen Ländern mit WahlPFLICHT, bei den Wahlen überhaupt ??? ?

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 50
Niemals- in Europa ist das Nachrüsten von LED Leuchtmitteln leider immer illegal.
Ich würde das "leider" gegen "sinnvollerweise" ersetzen.

Kann das Verbot durchaus verstehen. Wenn die Lichtquelle eine mehrfache Lichtenergie/Lichtstärke als das Leuchtmittel hat, mit dem der Scheinwerfer getestet ist, ist nicht auszuschließen, dass diese Lichtquelle blendet. Insofern finde ich einen Test/Abnahme der neuen Kombination für sinnvoll.

Ich ärgere mich täglich über die Leute, die einfach LEDs statt normale Lampen in Ihrer Kennzeichenbeleuchtung illegal nutzen. Das blendet häufig beim Hinterherfahren und nervt mich kollosal. Ich möchte nicht jemandem entgegenkommen, der eine eine besonders helle LED statt der vorgesehenen Halogenlampe hat. Ich hätte damit keine Probleme, wenn die LED die gleiche Lichtstärke hätte.

Klar nervt mich auch kollosal, dass Toyota beim Yaris und Auris ein so schlechtes Licht verbaut hat. Da sollte Toyota dringend etwas tun und LED-Scheinwerfer als Option anbieten.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 51
Die LED Lampen von Philips beispielsweise nutzen nur die gesetzlich zulässige Leuchtstärke aus.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 52
Die LED Lampen von Philips beispielsweise nutzen nur die gesetzlich zulässige Leuchtstärke aus.


Genau, so sehe ich das auch. Die Dinger sind in anderen Ländern zugelassen und auch der ADAC hat ja in seinem Test schon bestätigt, dass man damit sein Licht (= aktive Sicherheit) verbessern kann. Wenn es um die Chinakracher geht, gebe ich Yaris- und 225xe- Fahrer recht, sowas sollte verboten bleiben. Als ersten Schritt habe ich mir bei der Benzinfabrik jetzt erstmal die Tagfahrleuchtmittel in LED, sowie die Kennzeichenleuchtmittel bestellt. Ich habe bei letzteren extra vorher nachgefragt, ob das auch keine Blendgranaten sind, was mir der Verkäufer sogar am gestrigen Sonntag (hatte mehrmals mit ihm hin- und hergemailt, top Service!) bestätigt hat. Für HIR2 haben die noch nichts, da warte ich jetzt mal auf die Antwort von Philips. Habe gestern noch weiter recherchiert und jetzt heraus gefunden, dass die bei Ebay angebotenen Teile auch bevorzugt für Projektionsscheinwerfer sind. Keine Ahnung, was da der Unterschied zu der anderen Artikelnummer ist. Ich vermute, es ist nur eine andere Artikelnummer (möglicherweise länderbezogen) für dasselbe Produkt.

Viele Grüße
Olli

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 53
Dann sollte es aber auch im Interesse von Philips liegen die Zulassung vorwärts zu treiben!

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 54
Die LED Lampen von Philips beispielsweise nutzen nur die gesetzlich zulässige Leuchtstärke aus.
Woher hast Du das? Überschreiten die LEDs nicht die Leuchtstärke der Halogen-Lampen?

M.E. sind sie sind wesentlich heller als die HIR2-Halogen. Also müssten die erst mal mit den Scheinwerfern getestet werden, ob sie nicht blenden. Getestet hat Toyota die Scheinwerfer nur mit HIR2-Halogen. Felgen darf man auch nicht beliebige auf das Auto stecken. Die brauchen auch eine ABE.

Wenn die Philips-LED keine Probleme bereiten, dann sollte Toyota diese testen und eine ABE für die Kombination LED/Scheinwerfer einholen. Meine Vermutung ist aber, dass das nicht funktioniert. 

Oder Philips soll LEDs herausbringen, die nicht heller als die Halogen HIR2 sind und die gleiche Streucharakteristik wie die Halogen haben. Dann könnte Philips vermutlich eine generelle Freigabe erwirken.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 55
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Leuchtkraft in Scheinwerfern.

 

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 56
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Leuchtkraft in Scheinwerfern.
Doch, müsste bei um die 2000 Lumen liegen, ab denen eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben ist. Es gibt locker 50 Vorschriften für Schweinwerfer im KFZ

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 57
Es gibt vorgeschriebene Maximalwerte für Lumen bei Halogenlampen für Autoscheinwerfer. Und diese Werte hält Philips bei den Ultinon LED Lampen ein.

Die Werte findet man im Internet, Philips weist sie auf der Homepage aus.

Es ist momentan leider absolut unmöglich, auch nicht mit Einzelabnahme, eine Freigabe zu erhalten. Und nicht etwa, weil das Licht an sich fehlerbehaftet wäre. Das Gegenteil ist doch schon längst bewiesen.

Es liegt einzig daran, dass laut ECE Vorgabe das Licht von einem Glühfaden ausgesendet werden muss. Das Licht darf nicht von einem Halbleiter emittiert werden. Man tobt sich halt auf dem Glühfaden aus und erstickt damit jegliche Diskussion im Keim.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 58
Es liegt einzig daran, dass laut ECE Vorgabe das Licht von einem Glühfaden ausgesendet werden muss. Das Licht darf nicht von einem Halbleiter emittiert werden. Man tobt sich halt auf dem Glühfaden aus und erstickt damit jegliche Diskussion im Keim.

Dafür ist bei uns immerhin geregelt, wie krumm eine Banane oder Gurke sein darf, oder wieviel Watt mein Staubsauger haben darf! Die Energieersparnis von LED gegenüber Halogen im Automobilbereich ist an denen bisher wohl vorbei gegangen (50 zu 110 Watt)...

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 59
So, eben sind schon meine Tagfahrlicht-/Standlicht-LEDs gekommen, flugs eingebaut, hier mal der Vergleich: Links im Bild LED, rechts Halogen vom TFL in der Garage. Ich kann da keinen Helligkeitsunterschied erkennen. Standlicht müsste man bei Tageslicht fotografieren, da die Blende in der dunklen Garage immer soweit aufzieht, dass es genauso wie das TFL aussieht.



Hab eben mit Philips Deutschland telefoniert, wo man die HIR2 in Europa bekommen kann. Die wollen sich zurück melden, bin gespannt...

Viele Grüße
Olli