Darf man ein Twike mit alter Klasse 3 fahren? Ich habe nur mit Mühe auf deren Homepage Angaben zu A1 gefunden, das sagt mir wenig. :-[
@KSR1 Klasse 3 entspricht heutiger Klasse B und somit gilt für dich: Führerscheininhaber der Klasse B (Pkw), welche vor dem 19.01.2013 diesen Führerschein gemacht haben, dürfen jedes TWIKE fahren (TW3, TW5 < 15 kW und TW5 > 15 kW).
Doch, die alte Klasse 3 beinhaltet den A1. Bei Führerscheinen ist für die Erlaubnis wichtig zu wissen, wann er erworben wurde. So gehöre ich zu denen, die nur noch 3,5 Tonnen fahren dürfen. Ein halbes Jahr früher und ich dürfte noch mit 7,5 Tonnern durch die Gegend cruisen.
Ergänzung: Klasse B enthält bis 2013 den AM und den A1 für dreirädrige Fahrzeuge.
sorry, hab meinen fehlerhaften Beitrag gelöscht, bevor Du die Korrektur geschrieben hast. Hab die Klassen A und A1 verwechselt. Der A1 ist die alte Klasse 1b und nicht, wie ich angenommen hab, der eingeschränkte 1er bis 27/34 PS
sogar mehr: an einen 7,5-Tonner darf man noch nen 10-Tonnen Anhänger mit kurzem Radstand dranhängen ;D
Jetzt bin ich verwirrt. A1 = alt 1b habe ich nicht. Mit 3 darf ich Zweiräder nur bis 50km/h fahren, nicht bis 80. Aber wenn B = alt 3 reicht, dann passt es.
Ich darf 7,5t fahren und Anhänger auch.
ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht so richtig, muss aber sagen, dass ich die EU-Führerscheinbestimmungen und deren Änderungen nicht aktiv mitverfolge. Vielleicht wurde die Klasse B im Hinblick auf Leichtkrafträder (früher 80, heute meines Wissens nach 125ccm) erweitert?
Nein, die Klasse B gilt erstmal nur für PKW. Wer aber bis zu gewissen Stichtagen den PKW-Führerschein gemacht hatte, durfte automatisch auch Leichtkrafträder fahren:
Motorradfahren mit dem Autoführerschein? - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg (http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein.html)
ah, das ist das "Geheimnis":
ansonsten gilt die bekannte Beschränkung auf Mopeds/Mokicks (Kleinkrafträder) bis 45km/h; Fahrzeuge der Klasse A1 (Leichtkrafträder) bleiben weiterhin außen vor, es sei denn, man hat den Lappen vor 01.04.1980 gemacht. (das Datum bzw. Jahr war mir noch bekannt)
Jetzt habt ihr schon alles ausdiskutiert.
Wichtig ist der Stichtag 19.1.2013
Wer vorher schon PKW fahren durfte, darf auch das TWIKE immer noch fahren.
Alle jüngeren müssen den A1 machen, weil das TWIKE in der Fahrzeugklasse L5e geführt wird und die Klasse L die Krafträder (=Motorräder) sind. A1 genügt, weil die Leistung so niedrig ist.
Das Thema gehört aber mehr unter Führerscheinwahnsinn :besserwisser:
Gruß
Martin
nö, so wie ich das weiß, darf der Hänger nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen....und max. 3 Achsen
Führerschein der Klasse 3! Führerscheinklassen 2018 (https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/)
hier steht es ein wenig anders
Alter Führerschein der Klasse 3 - Fahrerlaubnis 2018 (https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/#was_ist_ein_fuehrerschein_der_klasse_3_heute_wert)
Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sei
ok, bei mir steht noch Ausnahme 79 dabei:
ui, stimmt, CE79 hatte ich auch, habs aber damals nicht verlängert....und auch bisher nicht vermisst.
ich müsste es in diesem Jahr verlängern lassen. Da ich son Dingen aber auch noch nie gefahren bin, werd ich's vermutlich auch nicht tun ;)
ich bin vor 20 Jahren mal LKW gefahren, nen 7,5-tonner mit nem kleinen Wohnanhänger. darin wurden dann Messgeräte transportiert. seitdem auch nicht mehr