Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? 22. Januar 2018, 19:23 Zitat von: dirbyh – am 22. Januar 2018, 17:41Meine Firma baut gerade 10 dann kostenlos nutzbare Ladeplätze in der Tiefgarage! Der Laden läuft super und so hat man wohl ein Budget um etwas für die Umwelt zu tun Mal ernsthaft gefragt, wie wird das versteuert? Ist ja ein geldwerter Vorteil.Mein Arbeitgeber hatte schon vor 5 Jahren so etwas vorgehabt, es ist aber an den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen gescheitert. Quote Selected
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 1 – 22. Januar 2018, 20:44 Dann weiter Off-Topic. Bei meiner Firma hatte ich Lademöglichkeiten angeregt. Die Haustechnik/Verwaltung wollte schon loslegen und war dem sehr positiv eingestellt, aber Abrechnungssysteme sind zu anfwändig und Strom zu verschenken, dann würden E-Auto-Besitzer gegenüber den Verbrenner-Fahrern bevorzugt.Zudem war der Betriebsrat dagegen, da dies eine einseitige Bevorzugung der E-Auto-Besitzer wäre (die Firma verschenkt ja auch kein Benzin) und man dafür Parkplätze reservieren müsste, was bei der großen Parkplatznot in unserer Firma wiederum eine einseitige Bevorzugung von E-Auto-Besitzern wäre.Daher wird es in meiner Firma keine Lademöglichkeiten geben.... Quote Selected
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 2 – 22. Januar 2018, 20:53 Lademöglichkeit muss doch nicht mehr versteuert werden.Da hat die Regierung zur Förderung der Emobilität was sinnvolles gemacht und das ausgenommen von der Besteuerung als geldwerten Vorteil.Elektroauto: Steuerfrei aufladen und 10 Jahre keine Kfz-Steuer | Pressemittei...Ich finde nur die Batterieförderung für Dienstwagen mies.Hyundai Ioniq Hybrid: 235 EuroHyundai Ioniq PLugin: 260 EuroHyundai Ioniq Elektro: 240 EuroLobendes Beispiel:VW Golf GTE: 307 EuroVW Golf GTD: 298 EuroVW eGolf: 231 EuroAlle Fahrzeuge Ausstattungsbereinigt.Das würden mich die Fahrzeuge monatlich dank 1% Regelung kosten. Der Ioniq ist ein relativ günstiges Auto und ich habe das mal mit einem Kia Optima Kombi gerechnet als Diesel und als Plugin-Hybrid:Optima Diesel : 245 EuroOptima Plugin-Hybrid: 345 Euro Quote Selected Zuletzt geändert: 22. Januar 2018, 21:45 von nohoff
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 3 – 23. Januar 2018, 08:41 Keine Ahnung, ob Dir das hilft, aber so ist das bei uns geregelt: "How is the monthly tax deduction calculated? What prize is used for taxation? As applicable for every company car, you will have to pay a monthly net deduction and tax on the non-cash benefit. The exact amount is subject to different factors and is calculated depending on - your personal tax position (e.g. tax rate, tax allowance, etc.) - the distance from your place of residence to your office location - the chosen tax model The taxation basis is the gross list price of the company car. The monthly deductible lowers the additional amount on which you pay taxes. For example: - Non-cash benefit: 250 EUR (1%-rule and taxation of “place of residence-office location”) - Monthly deductible: 100 EUR - Taxable: 150 EUR - Using a rate (including church tax) of e.g. 46%, this amounts to 69 EUR For specific questions, please consult a tax office or tax consultant. " Quote Selected
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 4 – 23. Januar 2018, 08:42 Bitte übersetzen. Quote Selected 1 Likes
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 5 – 23. Januar 2018, 18:07 gut, mittlerweile muss die Lademöglichkeit nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden, das ist schonmal was. Vor 5 Jahren, als es die Überlegungen gab, war das noch anders. Werde das für nächstes Jahr als Maßnahme nochmal auf den Tisch bringen.Nach wie vor finde ich die Steuerentlastung für Elektroautos aber obskur: Man zahlt ja nur erstmal nicht. Die Berechnungsgrundlage für Elektrofahrzeuge gilt aber trotzdem und die ist Schwachsinn, weil Hybrid-Verbrenner weniger Steuern zahlen als Elektroautos gleicher Klasse müssten Quote Selected Zuletzt geändert: 23. Januar 2018, 18:10 von Cillian
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 6 – 23. Januar 2018, 19:54 Oder einfach jedes Jahr die Steuer pro Gramm co2 Ausstoß um 5% erhöhen bei benzin/Diesel.Das damit eingenommene Geld zur emobilitätsförderung nutzen und schon reguliert sich das selbst. Quote Selected
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 7 – 23. Januar 2018, 21:02 Nicht die E-Mobilität fördern*, sondern anständigen ÖPNV - sauber, freundlich, pünktlich, flächendeckend. Mit anständigen Löhnen für die Mitarbeiter.*) Wenn Strom kostenlos ist, wird er verplempert. Wenn E-Autos zu sehr subventioniert werden, erhöhen die Hersteller nur die Preise, weil sie den Preis so hoch ansetzen, wie die Kaufbereitschaft hergibt. => E-Auto-Subvention ist eine E-Auto-Hersteller-Subvention. Mir wäre lieber, dass die Preise der E-Autos von sich aus konkurrenzfähiger werden.Bei unserer (kleinen) Firma wäre es egal, ob die Firma für die Firmenwagen den Strom oder den Sprit zahlt. Aber irgendwo hatte ich gelesen, dass zumindest angedacht war, um Rahmen der E-Auto-Förderung KEINE Steuer auf privat genutzten, aber vom AG bekommenen Strom im E-Auto zu zahlen. Quote Selected Zuletzt geändert: 23. Januar 2018, 21:09 von bgl-tom
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 8 – 23. Januar 2018, 21:30 Zitat von: Jorin – am 23. Januar 2018, 08:42Bitte übersetzen. Der Google Übersetzer hat sogar recht gut funktioniert:"Wie wird der monatliche Steuerabzug berechnet? Welcher Preis wird für die Besteuerung verwendet?"Wie für jedes Firmenauto gilt, müssen Sie einen monatlichen Nettoabzug und Steuern auf die Sachleistungen zahlen. Der genaue Betrag unterliegt verschiedenen Faktoren und wird abhängig von berechnet- Ihre persönliche Steuerposition (z. B. Steuersatz, Steuerfreibetrag usw.)- die Entfernung von Ihrem Wohnort zu Ihrem Bürostandort- das gewählte SteuermodellDie Besteuerungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis des Dienstwagens. Der monatliche Selbstbehalt senkt den zusätzlichen Betrag, auf den Sie Steuern zahlen. Beispielsweise:- Sachleistungen: 250 EUR (1% -Regelung und Besteuerung von "Wohnort-Bürostandort")- Monatlicher Selbstbehalt: 100 EUR- Steuerpflichtig: 150 EUR- Verwendung eines Satzes (einschließlich Kirchensteuer) von z.B. 46%, das sind 69 EURFür spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an ein Finanzamt oder Steuerberater. Quote Selected 2 Likes
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 9 – 23. Januar 2018, 21:39 ÖPNV ist super für die Stadt geeignet. Aber auf dem Land sehe ich eher Teslas autonome Taxis im kommen.Also da ich die Berechnung für meinen Firmenwagen mittlerweile gut kenne:Entweder Fahrtenbuch und man nimmt die Gesamtkosten für das Fahrzeug pro Jahr (Abschreibung, Versicherung, Steuer, Wartung und Kraftstoff)Davon den prozentualen Anteil der privat Fahrten rausgerechnet und das wird dann auf die 12 Monate als Geldwerter Vorteil angesetzt.Also etwa so:Bruttolohn+ geldwerter Vorteil = zu versteuerndes EinkommenDann werden von dem zu versteuerndem Einkommen sämtliche Sozialversicherungen und Steuern abgezogen.Am Ende wird von diesem Betrag der geldwerte Vorteil wieder abgezogen und das ist dann der Nettolohn.Andere Variante ist die 1 % Methode: da wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 1 % vom Bruttolistenpreis angesetzt.Dazu noch 0,03 % vom Listenpreis für jeden Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnung wenn das Auto auch noch zur Fahrt auf die Arbeit genutzt wird.Bei meinen 23 km auf Arbeit sind das nochmal 0,69 % des Listenpreises zusätzlich zu versteuern.Einziges Problem finde ich immer noch die Versteuerung nach Listenpreis und nicht nach tatsächlichem Preis. Manche Hersteller geben enorme Rabatte, sind aber als Dienstwagenfahrer uninteressant da ich viel mehr Abzüge habe obwohl das Fahrzeug gleich hohe Kosten verursacht wie ein anderes welches im Listenpreis günstiger ist.Deswegen gibt es bei Kia jetzt die Business Reihe mit niedrigerem Listenpreis und niedrigerem Rabatt. Quote Selected Zuletzt geändert: 23. Januar 2018, 22:00 von nohoff
Antw.: Geldwerter Vorteil bei kostenlosem Strom? Antwort Nr. 10 – 23. Januar 2018, 21:39 Aber bis dahin vergeht noch etwas Zeit..... Quote Selected