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Thema: Abgasskandal Teil 2: BMW (5079-mal gelesen)
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Abgasskandal Teil 2: BMW

Jetzt wird es auch für BMW-Chef Harald Krüger gefährlich. Immer wieder hatte er versichert, bei seinem Unternehmen gebe es keine Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigungsanlage der Autos, in der Fachsprache Defeat Device genannt. Auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) im September hatte Krüger gesagt: „Es gibt kein Defeat Device bei der BMW Group.“

Messungen und eingehende Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) legen jedoch den Verdacht nahe, dass das nicht stimmt. Mehrfache Tests mit mehreren Wagen von BMW ergaben auffallende Abgaswerte. Die Analyse der Motorsoftware durch einen Fachbetrieb zeigte, dass die Abgasrückführung und -reinigung schon bei mäßiger Beschleunigung unter realen Bedingungen auf der Straße abschaltet.

[...]

Die DUH hat einen BMW Touring 320 Diesel mehrfach gemessen und dabei festgestellt, dass die Emissionen von Stickoxiden (NOx) bei Messungen auf der Straße bis zu sieben Mal so hoch lagen wie im Labortest nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Auch innerhalb der Straßenmessungen gab es große Unterschiede beim NOx-Ausstoß.

Das liegt nach Erkenntnissen der DUH an der Motorsteuerung: Die Software ist offenbar so programmiert, dass die Abgasrückführung bereits ab einer Drehzahl von 2000 Umdrehungen pro Minute reduziert und ab 3500 Umdrehungen komplett abgeschaltet wird. Entsprechend verschlechtern sich die NOx-Werte.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 1
Auch wenn es so für den Verbraucher nicht in Ordnung ist so ist es Normativ u.U. in Ordnung.
Verboten sind nur Software die den Prüfstandszyklus nach NEFZ erkennen und dann in ein anderes Programm schalten.

Ist die Motorsteuerung so Programmiert das bei den Geschwindigkeiten und Beschleunigungen die im NEFZ Fahrzyklus abgeprüft werden die Abgasreinigung immer aktiv ist dann ist das Normativ korrekt.

Wird das KFZ außerhalb der Werte die im NEFZ Prüfzyklus abgeprüft wird betrieben dann darf es nach Norm Emittieren was es will. Hier gibt es (leider) keine Grenzwerte.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 2
das ist ja das Dilemma! der Prüfstand ist nicht die Realität. Man könnte, wenn man wollte, sich das an einer Hand abzählen, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht. Der Realverbrauch vs. Normverbrauch zeigt es ja. Und das sich diese Abweichungen dann nicht nur auf das CO2, sondern auch auf alle anderen Abgasbestandteile beziehen, ist logisch....aber mit Logik kann man die meisten ja nicht begeistern.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 3
.... dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.....
ne, das ist ja das Dilema. Normativ geht alles mit rechten Dingen zu bei der Art von Motorsteuerung.

Durch den WLTP Zyklus soll das alles ja etwas entschärft werden.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 4
Also ehrlich das ist ja mal totaler Schwachsinn vom DUH, also es hängt natürlich schon davon ab wie man sein Auto fährt, ich könnte meinen Auris HSD auch mit 9 LHK Verbrauch fahren oder noch mehr und ich bin mir sicher das ich dann mit den Abgaswerten auch weit weg bin vom Prüfzyklus. Aber das als Betrug zu bezeichnen ist schon sehr weit weg von der Realität!

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 5
Jain. Die Motorsteuerung ist anscheinend so programmiert das nur bei den Betriebszuständen die auch auf dem Prüfzyklus gefahren werden die Abgasreinigung vollständig in Betrieb ist.
Wird das Fahrzeug außerhalb dieser Betriebszustände bewegt dann wird die Abgasreinigung mehr oder weniger deaktiviert.

D.h. die Abgasreinigung wird bewusst bei bestimmten Betriebsbedingungen abgeschaltet und das nicht nur unter vollast. Dieses Abschalten ist Normativ nicht verboten.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 6
Das ist aber eigentlich nichts neues und schon längst bekannt. Mir ist auch kein Autohersteller bekannt der es anders macht, ausgenommen Elektrofahrzeuge!

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 7
Da hast Du 100% recht. Darum verstehe ich die Aufregung in dem Artikel auch nicht.


Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 8
D.h. die Abgasreinigung wird bewusst bei bestimmten Betriebsbedingungen abgeschaltet und das nicht nur unter vollast. Dieses Abschalten ist Normativ nicht verboten.
Doch. Eine Abschaltung ist nur aus Motorschutzgründen erlaubt. Auf die Schnelle hab ich jetzt nur diesen Link gefunden:
Tricksen mit dem "Thermofenster" - Fragwürdige Einstellungen bei Abgasfiltern
Zitat
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: "Nach einer ersten, vorläufigen Analyse der Ergebnisse können wir sehen, dass die Automobilbranche die Abgasreinigungen auch dann ausgesetzt hat, wenn es sich nach allgemeinem Verständnis um normale Betriebssituationen handelt." Dies habe weit verbreitet stattgefunden - entgegen den EU-Abgasvorschriften. Sie betonte: "Hier hat die Automobilbranche klar zu ihrem Vorteil gehandelt, klar zum Nachteil der Autobesitzer und zum Nachteil der Umwelt und damit der Allgemeinheit."

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 9
Wäre z.B. die AGR ständig aktiv, würde der Motor sehr schnell kaputt gehen. Konsequent wäre es sämtliche Abschaltungen verbieten. Aber dann wäre der Verbrenner sofort Geschichte. Oder glaubt jemand, dass ein HSD bei Höchstgeschwindigkeit und Volllast auf der Autobahn im Closed-Loop läuft?

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 10
BMW - Beschleunigte Zweifel - Wirtschaft - Süddeutsche.de
Zitat
Man halte es zudem nicht für aussagekräftig, beliebige Straßentests mit willkürlich gewählten Teilabschnitten eines Rollentests zu vergleichen "und daraus hohe Abweichungsfaktoren zu erheben". Um valide Vergleiche anstellen zu können, seien deutlich längere Streckenabschnitte sowie eindeutig bestimmbare Randbedingungen nötig.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 11
Zitat
Das liegt nach Erkenntnissen der DUH an der Motorsteuerung: Die Software ist offenbar so programmiert, dass die Abgasrückführung bereits ab einer Drehzahl von 2000 Umdrehungen pro Minute reduziert und ab 3500 Umdrehungen komplett abgeschaltet wird. Entsprechend verschlechtern sich die NOx-Werte.

Klingt nach dem üblichen Beschiss, nicht nach dem super dreisten Beschiss.

Zu dieser Jahrezeit fährt wahrscheinlich kaum ein Auto mit AGR rum.

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 12
NEFZ war nie dazu gedacht daraus Strassen-Werte abzuleiten. Leider wird das oft gemacht und dann alles in einen Top geworfen. Wenn man auf der Strasse den NEFZ nachfährt und damit die NEFZ-Ergebnisse reproduzieren kann, ist das Auto legal. Vermutlich nicht toll aber legal ...

Antw.: Abgasskandal Teil 2: BMW

Antwort Nr. 13
Das Temperaturfenster war auch nie dazu gedacht, dass manche Hersteller bei 17° abschalten. Nicht toll, aber legal  ;D