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Thema: Hir2 in LED-Technik (28845-mal gelesen)
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Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 30
Es ist zwar möglich ein LED-Leuchtmittel  zulassungsfähig zu Prüfen aber die Scheinwerfergehäuse sind Typgeprüft mit den entsprechenden Leuchtmitteln und das sind eben keine LED-Leuchtmittel (sprich Retrofits). :besserwisser:

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 31
Kannst doch den ganzen Scheinwerfer austauschen. Gibt doch schon seit Jahren die gammlig aussehenden LED-Leisten für eckige 90er Scheinwerferdesigns, was meiner Ansicht nach total hässlich aussieht.

Da könnte man doch genauso gut entsprechende Nachrüstkits anbieten. Aber ich sehe ein, dass die entsprechenden Kunden warscheinlich nicht gewillt sind, 1% ihres Wagenwerts in Scheinwerfer zu stecken.^^

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 32
Genau das ist der springende Punkt.
Wie auch schon in dem von mir verlinkten Artikel beschrieben muss der Reflektor und die Streuscheibe zur Art des Leuchtmittels passen.

Es ist halt echt frech das die LED Leuchtmittel als Ersatz für die Halogenleuchtmittel angeboten werden. Dabei wird teilweise dann auch noch auf das E Prüfzeichen verwiesen.

Für nicht technisch ambitionierte Laien ist das IMHO schon Irreführung.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 33
Bewusste Irreführung ist das schon. Allerdings finde ich gleichzeitig auch, dass man von den Nutzern so komplexer technischer Geräte wie eines Automobils durchaus etwas mehr technisches Verständnis erwarten dürfte als derzeit hierzulande üblich. In unseren schulischen Lehrplänen gilt technisches Verständnis selbst für die alltäglichsten Dinge unseres modernen Lebens leider weitestgehend als optional - jedenfalls verglichen zur geforderten Durchdringungstiefe in anderen Fächern, wo bspw. jede/r glücklicherweise Gedichte zu interpretieren lernt, obwohl diese Kompetenz kaum Aussicht auf spätere praktische Anwendung hat. Mit ebenso tiefem technischen Grundverständnis wäre jeder/m aber schnell klar, dass ein unübersehbarer geometrischer Unterschied zwischen einem Glühfaden und einem LED-Array besteht und dieser notwendigerweise erhebliche Unterschiede in Form und Abgrenzung des projezierten Strahls nach sich zieht.


Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 35
Der Bericht ist schon älter, ich hatte schon darüber berichtet. Auch über die Praxiserfahrung dazu, denn ich habe die getesteten Leuchtmittel installiert, die ansatzlos den Lichttest in der Werkstatt bestanden haben.


Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 37
Nee, ich habe H4 Lampen. Aber da funktioniert es großartig.

Zitat
.Ich habe die Philips Ultinon, das sind nachrüstbare LED-Leuchtmittel, in meinem Wagen getestet und denke eine ECE Zulassung rückt in den Bereich des Möglichen. Die fehlende Zulassung hat keinen sicherheitstechnischen Hintergrund mehr.

In anderen Ländern sind diese Leuchtmittel bereits zugelassen worden, der ADAC hat sie in regulären Halogenscheinwerfern auch getestet und sieht sie als großen Sicherheitsgewinn.

Der Umbau gegen die originalen Halogen H4 Lampen dauert ungeübt 15 Minuten, altes Leuchtmittel raus, Neues rein. Vorschaltgeräte verbauen. Durch den separaten Kühlkörper kann die bei mir vorhandene Gummikappe ganz normal wieder hinten am Scheinwerfer aufgesetzt werden, der Scheinwerfer ist genauso vor Feuchtigkeit geschützt wie vorher. Ob er innen irgendwann beschlägt müsste man sehen.

Es musste nichts am Scheinwerfer oder Kabelbaum geändert werden. In ca. 5 Minuten habe ich wieder zurück auf die originalen Halogenlampen gewechselt.

Erst mal hatte ich nur eine Seite getauscht, um das Leuchtbild zu vergleichen. Höhe und Schärfe der Hell-, Dunkelgrenze blieben unverändert.

Ich habe mich dann auch auf eine Testfahrt getraut, es ist schon ein schöner Unterschied zu sehen. Das Licht ist gar nicht mal so unheimlich viel heller (Lumenwerte sind ja auch nicht höher als bei Halogen), aber Lichtfarbe und die gute gleichmäßige Verteilung sorgen doch für mehr Sicherheit und Sicht, ich denke das hellere Gefühl ist somit eher subjektiv.

Niemand hat mich angeblinkt, weil er sich geblendet fühlte. Dies ist für mich der wichtigste Punkt. Denn das darf überhaupt nicht vorkommen, egal mit welcher Lichtquelle.

Aber natürlich bleibt es dabei. Die starren Vorschriften lassen den Einbau solcher LED-Lampen nicht legal zu, dabei ist es momentan völlig unerheblich, ob alle Vorgaben zu Lichtverteilung und Blendung erfüllt werden. Und soweit ist man mittlerweile bereits.

Ich hoffe der ÖAMTC, der ADAC und die Hersteller der LED-Lampen bleiben am Thema dran und brechen endlich die starren Regeln.

Wenn ich nur daran denke wie lange es gedauert hat, bis man die veralteten und unsinnigen Regelungen für die Fahrradbeleuchtung endlich angepasst hat. Leider denke ich, dass eine Anpassung beim Auto noch viele Jahre dauern wird.

Denn es ist ganz klar nicht gewünscht, den Fahrzeugherstellern würde ein lukrativer Markt wegbrechen, wenn jeder nur noch das einfach ausgestattete Modell mit Halogenscheinwerfern kauft und selbst umrüstet. Und dann kann man bei Defekt auch noch günstig selbst tauschen? Also jetzt hört es aber auf. Das kann nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Habe mir die LED-Lampen erst mal auf Halde gelegt, mir ist das schon etwas flau mich außerhalb gesetztlicher Grenzen zu bewegen, so unsinnig diese Grenzen auch sein mögen.

Zur letzten Inspektion habe ich es aber einfach mal gewagt und die LED eingebaut. Die Scheinwerfer wurden auch eingestellt, alles in Ordnung. Habe extra noch einmal nachgefragt und ich konnte die veränderte Einstellung auch erkennen. Sie leuchten jetzt noch gleichmäßiger und etwas weiter aus.

Tja, drin lassen oder wieder ausbauen? Ich hadere mit mir.


Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 39
Coole Dinger, gibt´s auch in HIR2, hab nur noch nicht rausgefunden, wo man sie beziehen kann...

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 40
Wär mir zu riskant. Bei einem Unfall fällt das schnell auf und man ist seinen Versicherungsschutz los bzw. zahlt dann an die Versicherung. Wäre es mir nicht wert.

Ob man damit nicht andere blendet, wäre ich mir auch nicht sicher. Nervig finde ich mittlerweile die Zeitgenossen, die Ihre Kennzeichenbeleuchtung gegen helle LEDs austauschen, was auch nicht zulässig ist. Das blendet, wenn man dahinter fährt und man kann das Kennzeichen nicht mehr lesen. Insofern verstehe ich, dass es verboten ist.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 41
Jain. Der Austausch der Kennzeichenleuchte als birne gegen Led ist verboten. Wenn die komplette Einheit umgerüstet wird, ist es erlaubt.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 42
Wobei wir wieder genau bei dem Punkt sind das Leuchtmittel und Scheinwerfergehäuse Typgeprüft sein müssen und
das Leuchtmittel auch für die Verwendung mit dem entsprechenden Scheinwerfergehäuse zugelassen sein muss.

Antw.: Hir2 in LED-Technik

Antwort Nr. 43
Alter Schwede, ich habe jetzt schon ein paar Stunden das Internet durchforstet, aber es gibt die Dinger überall nur mit einer anderen Artikelnummer. Ich habe aber die Variante gesucht, die ausdrücklich speziell für Projektionsscheinwerfer ist. Ich vermute, die Anderen sind für Reflektorscheinwerfer. Auf der japanischen Philipsseite sind sie gelistet, aber angeblich auch in Japan nicht zu bekommen (kenne einen japanischen Kunden von mir, der sogar Autoteilehandel mit Japan gewerblich betreibt, der das für mich abgefragt hat). Hab jetzt mal einen Autoteileshop in Singapur angeschrieben...Philips Deutschland habe ich auch angeschrieben, aber da kommt sicher nur "sind in Europa nicht zugelassen" zurück.

Viele Grüße
Olli