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Thema: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III (3277-mal gelesen)
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Antw.: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III

Antwort Nr. 15
Das mit der Rückgabe scheint dann eher ausgeschlossen, da die Rahmenbedingungen da wohl doch eher geschädigtenunfreundlich sind. Im Betrugsfall sollte der betrügerische Verkäufer gar keine Entschädigung bekommen - aber man lebt halt nicht wirklich in einem Rechtsstaat.
Das musst Du mir erklären. Du hast das Auto 2 Jahre, 30.000 km genutzt und dabei keine Mängel bis vor kurzem festgestellt.
Es wäre jetzt m.E. Unrecht, wenn keine Nutzungsentschädigung zu zahlen wäre. Wenn das so wäre, könnte man sich absichtlich einen reparierten Unfallwagen, der als unfallfrei bezeichnet ist, bei einem Händler aussuchen und gibt diesen dann nach 10 Jahren zurück....

Plan B wäre dann die angefallenen Kosten wie die Wertminderung durch den Unfall einzufordern. Auf eine Mail hat Prof. Dr. nicht geantwortet. Dann gibt es eben noch Post mit Rückschein, darauf kann er schriftlich - und nur das ist juristisch relevant - entsprechend antworten und/oder die Zahlung leisten.
Das klingt so, als ob: Sag bloss Du hast den Prof. in der Mail bereits vorverurteilt? Auf eine solche Mail würde ich auch nicht antworten. Dann würde ich persönlich auch keine Post per Rückschein beantworten. Und jetzt auch kein Telefonat mehr führen.

Oder was hast Du genau geschrieben?

Du weisst doch überhaupt nicht, ob der Vorbesitzer den Wagen als unfallfrei verkauft hat und ob zu diesem Zeitpunkt der Schaden schon da war. Händlerbetrug ist wahscheinlicher. Es ist auch nicht unmöglich, dass der Wagen nach dem Verkauf des Vorbesitzers durch mehrere Hände gegangen ist, ohne, dass dieser zugelassen wurde.


Antw.: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III

Antwort Nr. 16
Zitat
in der Mail bereits vorverurteilt?
Er kann auch vor Gericht in Abwesenheit verurteilt werden  ;) Ob und wie er antwortet - davon hängt mein weiteres Vorgehen ab. Ein Beschuldigter sollte tunlichst ein Klageverfahren versuchen zu verhindern; diese Gelegenheit gebe ich ihm. Er kann sich auch zu seiner Geschäftsbeziehung seines Vermittlers usw. äußern.
Da der Prof. Dr. den Kaufvertrag unterschrieben hat, ist dieser der primäre Beschuldigte. Er kann wegen mir plausibel seine Unschuld versuchen darzulegen. Für den Schaden fordere ich Geld. Keine Antwort ist auch eine Antwort - dann bliebe der juristische Weg, über diesen ich mir eigentlich mehr Informationen erwartet hätte. Auch im Hinblick auf das Kostenrisiko usw.

Antw.: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III

Antwort Nr. 17
Das ganze ist schon sehr seltsam. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ein Verkäufer drin stand, den Du nie gesehen hast? Hat der Händler Dir eine Vollmacht gezeigt?

Bevor Du weitere Aktionen machst, würde ich mir Ratschlag bei einem Juristen holen. Der kann Dir auch das Kostenrisko darlegen.

Antw.: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III

Antwort Nr. 18
Zitat
Das ganze ist schon sehr seltsam. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ein Verkäufer drin stand, den Du nie gesehen hast?
Ja

Zitat
Hat der Händler Dir eine Vollmacht gezeigt?
Nein. Du meinst ich sollte mal fragen, ob er sein Auto vermißt  ;)

Zitat
Bevor Du weitere Aktionen machst, würde ich mir Ratschlag bei einem Juristen holen. Der kann Dir auch das Kostenrisko darlegen.
Je nachdem was der Prof Dr schreibt - vielleicht.

 

Antw.: Verschwiegener Auffahrunfall Prius III

Antwort Nr. 19
Da Du ja jetzt rechtlich relevante Schritte eingeleitet hast, würde ich mich vorerst hier in diesem quasi öffentlichen Teil des Forums nicht mehr datzu äussern, bis die Sache geklärt oder entschieden ist. ;)
@prius2010