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Thema: Leasing Rückgabe Probleme (3986-mal gelesen)
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Leasing Rückgabe Probleme

Hallo zusammen,

mein P3 hat sein 5-Jahre Leasing durch, und steht zur Rückgabe an. Normalerweise kein Thema, Restwert steht im Vertrag, und wird laut Schwacke locker übertroffen. Nun hat sich's aber ergeben, dass das Nachfolgeauto nicht mehr beim selben Händler gekauft wurde (durch Umzug ist ein Anderer näher, und war auch preislich günstiger), sodass der Erste leicht angepisst ist, und mich wohl ärgern will.

Ich hatte ihm schon im Dezember mitgeteilt, dass ich den Wagen direkt übernehmen möchte (er würde in der Familie weiter gefahren); also faktisch von der Leasingfima zu dem dokumentierten Restwert abkaufen will.  Ich erwartete also, dass ich einfach ne Rechnung bekomme über den Restwert und damit hat sich's.
Aber nein: Nun besteht er darauf, dass ich zuerst den Wagen bei ihm abgeben muss, er ein Übergabeprotokoll erstellt und mir dann einen Verkaufspreis nennen wird, denn er habe ein Vorkaufsrecht an dem Wagen...  Ich erwarte nun pessimistischerweise, dass der Wagen dann erst mal vom Wert niedriger eingeschätzt wird (ein paar Dellen zum Reparieren finden sich immer), sodaß ich noch was nachzahlen müsste, und er ihn dann teurer als zu dem festgelegten Restwert zum Verkauf anbietet.

Wie sieht denn die Rechtslage aus? Hat der Leasing-Vermittler tatsächlich ein Vorkaufsrecht? Sollte es der Leasingfirma nicht egal sein, wer den Wagen schlussendlich kauft, Hauptsache sie bekommt den Restwert stressfrei bezahlt (Ist die Toyota Leasing) ?

Ich muss den Wagen nicht unbedingt haben, dann bekommt Tochter halt was anderes. Aber dann bleibt dem Händler immer noch das Drücken des Restwertes, um mich zu ärgern...

 

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 1
Tatsächlich hat der Händler die besseren Karten. Alle Toyota-Händler treffen schon bei Auslieferung des Fahrzeugs eine Vereinbarung mit der Leasinggesellschaft (Toyota Bank), dass sie das Fahrzeug bei Beendigung des Leasingvertrags zum Marktwert kaufen müssen - der Leasingnehmer hat keinerlei Anspruch auf direkten Kauf über die Leasinggesellschaft und ist auf den guten Willen des Händlers angewiesen.

Ist der Händler einem wohlgesonnen, läuft die Leasingübernahme so ab:

  • Kunde unterschreibt beim Händler das Rückgabeprotokoll zum Restwert, der im Leasingvertrag steht
  • Die Leasinggesellschaft verkauft den Wagen zu diesem Wert an den Händler
  • Händler verkauft das Fahrzeug an den ehem. Leasingnehmer, evtl. mit kleinen "Unkostenaufschlägen"

Der tatsächliche Wert oder Zustand des Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle.

Bei einer Leasingrückgabe, besonders wenn keine Ersatzanschaffung gewünscht wird, kann es jedoch auch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenn es um den Zustand/Marktwert des Fahrzeugs geht

Sind sich Händler oder Leasingnehmer nicht einig (Rückgabeprotokoll wird nicht unterschrieben), beauftragt die Toyota Bank einen Gutachter (meist DEKRA). Dieser ermittelt den Wert des Fahrzeugs. Die Kosten für das Gutachten teilen sich Händler/Leasingnehmer 50/50.

Sobald das Gutachten bei der Leasinggesellschaft eintrifft, gewährt sie dem Leasingnehmer eine sogenannte Selbstverwertungsfrist (ca. 20-30 Tage):

  • Du kaufst das Fahrzeug selbst zum vereinbarten Restwert (was übrigens auch der Buchwert bei der Leasinggesellschaft ist). Somit musst du keine Differenz ausgleichen, sofern das Gutachten unterm den Restwert liegt
  • Du teilst der Bank einen Käufer mit, der bestenfalls mindestens den Restwert zahlt, der vertraglich vereinbart war
  • Die Frist verstreicht und der Händler muss das Fahrzeug zum Gutachterwert kaufen

Da die Gutachten in vielen Fällen deutlich unter dem vereinb. Restwert liegen, wird die dritte Variante bei Händlern sehr gerne gesehen.
Schließlich hat man so einen günstigen Gebrauchtwagen eingekauft, den man wieder gut vermarkten kann.

Hoffe geholfen zu haben.

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 2
Wie sieht denn die Rechtslage aus? Hat der Leasing-Vermittler tatsächlich ein Vorkaufsrecht? Sollte es der Leasingfirma nicht egal sein, wer den Wagen schlussendlich kauft, Hauptsache sie bekommt den Restwert stressfrei bezahlt (Ist die Toyota Leasing) ?
Das hängt vom Vertrag ab. Ich kann schonmal verraten, dass ein paar Dellen zum Reparieren beim Wiederverkaufspreis nicht wirklich zählen. Denn die werden meist mit dem Argument, man wolle einen Gebrauchtwagen kaufen und keinen neuen, einfach nicht repariert. Der Restwert wird übrigens tatsächlich meist nicht vom Händler bzw. Vertrag garantiert, sondern der arme Leasingnehmer ist es oft, der dem Händler den Restwert garantiert. Wenn der tatsächliche Restwert später höher ist als erwartet, müsste man beim Leasingende umgekehrt Geld zurückbekommen. Siehe auch http://www.leasing-hilfe.de/angriffspunkte-gegen-toyota-restwertklausel-186/

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 3
Tatsächlich hat der Händler die besseren Karten. Alle Toyota-Händler treffen schon bei Auslieferung des Fahrzeugs eine Vereinbarung mit der Leasinggesellschaft (Toyota Bank), dass sie das Fahrzeug bei Beendigung des Leasingvertrags zum Marktwert kaufen müssen - der Leasingnehmer hat keinerlei Anspruch auf direkten Kauf über die Leasinggesellschaft und ist auf den guten Willen des Händlers angewiesen.

Da wurde ich von meinem Händler ein wenig anders informiert (vielleicht ein Unterschied, wenn man Kilometerleasing wählt):

Der Händler MUSS den Wagen nach Ablauf des Leasing zu dem Restwert abkaufen, der im Leasingvertrag steht (abzüglich dessen, was der Leasingnehmer an Überkilometern bezahlt hat)

Mir stellte sich schon die Frage, mein Problem ist: Hab den Auris auf 4 Jahre á 25 tkm geleast...Rückkaufswert im Vertrag rund 8.500€. Nun hab ich den Wagen erst seit Juni, und schon über 30 tkm drauf. Eigentlich wollte ich den Wagen ohnehin nach dem Leasing für Frauchen übernehmen, allerdings, wenn ich weiterhin so viel fahre, dann hat er statt 100 eben 200 tkm auf der Uhr.

Bei nem neugierigen Gespräch wäre es für den Händler OK, solange ich ihm das Auto für die 8.500 abnehme. Dann fragte ich nach, ob er dann nicht Probleme bekommt, weil ich ja Full Service Leasing hab, kriegt die Bank ja die Wartungsrechnungen (entweder ab 100.000 selbst zahlen, oder Leasing weiter nutzen.

Unterm Strich ist es dann billiger für mich, am Ende den Aufpreis  für die überschrittenen km zu zahlen, und das Auto zurückzugeben, dafür aber alle Wartungen über die Bank laufen zu lassen (was unterm Strich dann ein Nullsummenspiel ist), und Frauchen den "alten" Piepsi eh abgöttisch liebt und eigentlich nie wieder hergeben mag.

Gruß Christian

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 4
Ich weiß erlich gesagt auch nicht, warum man bei den niedrigen Zinsen noch leasigverträge abschließen muss. So viele beschränkungen, dann die Angst um jeden kratzer und jede beule, da es ja eigentlich ein "leihwagen" ist.

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 5
Der Händler MUSS den Wagen nach Ablauf des Leasing zu dem Restwert abkaufen, der im Leasingvertrag steht (abzüglich dessen, was der Leasingnehmer an Überkilometern bezahlt hat)
Das würde ich genau nachprüfen lassen, ob diese mündliche Darstellung mit dem schriftlichen Vertragstext übereinstimmt. Meines Wissens ist es einzig und allein Mercedes-Benz, die sich auf derartige Leasing-Verträge einlassen. Möglicherweise steht auch das genaue Gegenteil im Vertragstext, ist aber wiederum rechtsunwirksam.

Siehe auch http://www.leasing-hilfe.de/leasingnehmer-muss-nicht-zahlen-kammergericht-berlin-bestaetigt-urteil-gegen-toyota-191/

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 6
Da wurde ich von meinem Händler ein wenig anders informiert (vielleicht ein Unterschied, wenn man Kilometerleasing wählt):

Der Händler MUSS den Wagen nach Ablauf des Leasing zu dem Restwert abkaufen, der im Leasingvertrag steht (abzüglich dessen, was der Leasingnehmer an Überkilometern bezahlt hat)

Richtig, bei Kilometerleasing sieht die Geschichte wieder ganz anders aus:

Der Kunde bekommt einen Restwert erst garnicht zu Gesicht. Lediglich Zustand und Laufleistung spielen bei Rückgabe eine Rolle. Der Händler muss dabei das Auto von der Bank zum Restwert in Zahlung nehmen, der vorher bei Vertragsabschluss intern festgelegt wird. Natürlich werden Schäden und die Mehrkilometer vom Kaufpreis abgezogen, denn das zahlt bekanntlich der Leasingnehmer an die Bank. Der Händler trägt trotzdem das Restwertrisiko. Genauso gibt es auch Restwertverträge bei denen der Händler, wie bei Kilometerverträgen, den Restwert/Marktwert garantiert. Aber diese Art von Verträge versuchen die Händler möglichst zu vermeiden:

Viele Händler gehen vor die Hunde, weil sie nicht mehr in der Lage sind...

  • ...die ganzen Leasingrückläufer zu bezahlen - pfeifen sowieso schon finanziell aus dem letzten Loch
  • ...die Rückläufer zu vermarkten, denn die im Vertrag festgelegten Restwerte (Einkaufspreise der Händler) liegen nicht selten über den marktüblichen Händlerverkaufspreisen. Rechne jetzt noch Garantie, Aufbereitung, Inspektion, HU, Standschäden, Wertverlust (bei Langstehern), Verhandlungsspielraum, Gewinn (?), Zinskosten und Verkäuferprovision hinzu, sind die Rückläufer von vorne herein ein Verlustgeschäft 

Manchmal sind die Händler also richtig erfreut darüber, wenn ein Leasingnehmer das Auto übernehmen möchte.  ;D

Die Restwertprognosen vor über 8-10 Jahren von DAT oder Schwacke, die bei vielen Leasinggesellschaften als Grundlage für die Kalkulation dienen, wiesen von vorne herein einen viel zu hohen Wert auf. Zuerst schön für den Kunden: Kann ihm doch der Händler, bedingt durch den vermeintlich geringen Wertverlust, eine supergünstige Leasingrate aufs Papier zaubern.
Als jedoch der Gebrauchtwagenmarkt für Fahrzeuge ab der Mittelklasse durch ein Überangebot am Boden lag, musste man die Prognosen bzw. den Schwackewert schnell wieder nach unten korrigieren.

Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs, dann der große Schreck für den Kunden:

Obwohl er sein Auto immer schön hegte und pflegte (kein einziger Kratzer) und auch mit der Kilometerleistung im vereinbarten Rahmen blieb, sollte er plötzlich mehrere Tausende nachzahlen. Denn schließlich ist er kein Experte und unterschrieb einen Restwertvertrag, bei dem nur er das Marktrisiko trägt.

Möglicherweise steht auch das genaue Gegenteil im Vertragstext, ist aber wiederum rechtsunwirksam.

Siehe auch http://www.leasing-hilfe.de/leasingnehmer-muss-nicht-zahlen-kammergericht-berlin-bestaetigt-urteil-gegen-toyota-191/

Der Hauptgrund für die Nichtigkeit der Restwertklausel ist in diesem Fall wohl die Anbahnung des Vertrags:
Der Händler machte Werbung für Kilometerabrechnung, ließ den Kunden aber ein Restwertvertrag unterschreiben.

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 7
Ich weiß erlich gesagt auch nicht, warum man bei den niedrigen Zinsen noch leasigverträge abschließen muss. So viele beschränkungen, dann die Angst um jeden kratzer und jede beule, da es ja eigentlich ein "leihwagen" ist.

Vielleicht, weil Leasingraten zu laufenden Geschäftsausgaben zählen, und sich voll umfänglich auf die Steuer auswirken, während ein Kauf Eigentumserwerb darstellt, und bei "hochwertigen Wirtschaftsgütern" nur über Jahre hinweg abgeschrieben werden kann, und ein Verkaufserlös nach Nutzung als Firmengewinn nochmals versteuert werden müsste?

Für den Privatmensch loht sich Leasing i.d.R. wirklich nicht, aber auch da gibts Ausnahmen.

Ein allseelig machendes Beschaffungskonzept für den fahrbaren Untersatz gibts leider noch nicht

Gruß Christian

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 8
Vielleicht, weil Leasingraten zu laufenden Geschäftsausgaben zählen, und sich voll umfänglich auf die Steuer auswirken, während ein Kauf Eigentumserwerb darstellt, und bei "hochwertigen Wirtschaftsgütern" nur über Jahre hinweg abgeschrieben werden kann, und ein Verkaufserlös nach Nutzung als Firmengewinn nochmals versteuert werden müsste?

Für den Privatmensch loht sich Leasing i.d.R. wirklich nicht, aber auch da gibts Ausnahmen.

Ein allseelig machendes Beschaffungskonzept für den fahrbaren Untersatz gibts leider noch nicht

Gruß Christian


Das ist richtig. Leasing hat sich für Privatpersonen noch nie gelohnt. Mittlerweile ist die Abzocke bei der Übergabe so groß geworden, dass wir beschlossen haben, unsere Fahrzeuge nicht mehr zu leasen. Wir erneuern unsere Fahrzeuge ohne hin alle zwei Jahre. Dann fallen die aus den Bestand und können steuerlich geltend gemacht werden. Dann haben die bein Verkauf 140 000 bis 210 000 Km gelaufen.

Gruß Yaris Gerd

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 9
Das galt schon immer: Die teuerste Variante für eine Privatperson ein Auto zu fahren ist Leasing, direkt gefolgt von der Finanzierung. Die günstigste Variante ist Bar bezahlen und handeln.

Grüße, Sven

Antw.: Leasing Rückgabe Probleme

Antwort Nr. 10
Ich höre leider auch immer wieder aus dem Bekanntenkreis von Problemen beim Leasing, die immer wieder bei der Rückgabe auftreten.

Leasing scheint aber immer dann interessant zu werden, wenn man immer ein neues Fahrzeug fahren will, es sich aber eigentlich nicht leisten kann. Für diesen Luxus zahlt man aber leider unverhältnismäßig drauf.

Für mich wäre es auch nichts, weil ich dann meinen Basteltrieb nicht ausleben kann. Ich verändere mein Fahrzeug ja doch sehr gern.