Zum Hauptinhalt springen
Thema: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat (3740-mal gelesen)
0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Morgen zusammen,

ich beantrage am Freitag einen neuen Reisepass. Daher gibts neue Fotos.
Jetzt gibts bei mir die Überlegung, auch gleich meinen rosa Führerschein mit der Klasse 3 umzutauschen in diese neumodische Scheckkarte.

Hat das von Euch schon jemand hinter sich? Ist das sinnvoll?
Ich möchte weiterhin alle Fahrzeuge fahren können, also auch 7,5 to + Anhänger mit Gesamtgewicht von bis zu 18 to. Das mit den 18 to muss ich laut Internet-Recherche extra beantragen. Stimmt das?
Gesundheitscheck ab 50 wäre nicht das Problem, halte ich sowieso für sinnvoll.  :wldn:
Der internationale Führerschein ist ja nur jeweils 12 Monate gültig, und macht daher für mich keinen Sinn.

Fragen über Fragen, aber vielleicht ist ja hier ein Zulassungsstellen-Mitarbeiter oder Fahrlehrer im Forum anwesend.

Danke auf jeden Fall für Eure Tips und Hinweise.

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 1
Moin tweety,

bin zwar weder Fahrlehrer noch Zulassungstellen-Mitarbeiter (beiden Gruppen kann man in dieser Sache nicht zwingend kompetenz unterstellen ;) ), habe mich aber ausführlich mit dem Thema Fahrerlaubnisklassen (weil selbst Inhaber aller Klassen mit Ausnahme D und D1) beschäftigt.

Bei der Umschreibung von Kl.3 auf EU-Kartenführerschein bekommst du

1. bei Ausstellung Kl. 3 vor dem 1.4.1980
    A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L

2. bei Ausstellung nach dem 31.03.1980
    wie vor, jedoch ohne A1

3. auf Antrag!!!
    CE79 und T
CE79 bedeutet, dass du weiterhin Zugfahrzeuge der Klasse C1 (zGM <=7,5to) mit Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung fahren darfst, soweit die Anzahl der Achsen des gesamten Zuges nicht > 3 ist.
Tandemachsen zählen dann als eine Achse, wenn ihr Achsabstand < 1m ist.

T gibt es, wenn du die Notwendigkeit des Besitzes durch den Ortslandwirt etc. nachweisen kannst.

Gruß Ulli


Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 2
Danke erstmal Ulli.


...bin zwar weder Fahrlehrer noch Zulassungstellen-Mitarbeiter (beiden Gruppen kann man in dieser Sache nicht zwingend kompetenz unterstellen ;) )...


;D


2. bei Ausstellung nach dem 31.03.1980
    wie vor, jedoch ohne A1



Dann hab ich praktisch den Punkt 2 in Deiner Aufstellung, muss aber CE 79 extra beantragen, damit ich wieder genausoweit bin wie bisher.
Wie kann ich T nachweisen? So, wie ich dass sehe, kann ich das ohne land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund gar nicht mehr bekommen, kann also doch weniger Fahren als vorher. Ich fahr zwar nie Trecker, aber man weiß ja nicht, was noch alles kommt.

Irgendwie bin ich echt unentschlossen.  :-\



Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 3
Moin Tweety,

das, was du bisher mit Kl. 3 an lof-Zügen fahren durftest (lof-Zugmaschine mit Vmax <= 32kmh - zulassungsfreie Anhänger), darfst du mit Kl. L auch weiterhin fahren.

Für Züge, die unter T fallen (lof-Zugmaschinen mit Vmax <= 60km/h inkl. Anhänger, die auch zulassungspflichtig sein können), brauchtest du in der Vergangenheit FS Kl. 2.

Insgesamt bringt dir der Tausch nur Vorteile, alle alten Berechtigungen (wenn CE79 beantragt wird) bleiben voll umfänglich erhalten.
Zusätzlich fällt bei Kombinationen aus C1E Zugfahrzeug und Anhänger mit Gesamtzuggewicht <= 12to die Achsbeschränkung auf max. 3 Achsen weg, d.h. du darfst auch solche züge mit Drehschemelanhänger fahren.

Zur Erlangung der Kl. T: frag einen dir bekannten Bauern, ob er dir bestätigt, dass du bei ihm als Erntehelfer tätig bist und solche Züge fahren must.

Gruß Ulli

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 4

Zur Erlangung der Kl. T: frag einen dir bekannten Bauern, ob er dir bestätigt, dass du bei ihm als Erntehelfer tätig bist und solche Züge fahren must.


Wow, da ist aber einer sehr kompetent! Danke Dir Ulli!

Dann man ich mich mal auf die Suche nach einem mir bekannten Bauern  ;)
So als kleines Schmankerl oben drauf  :wldn:

Formloser Antrag müssten ja reichen.

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 5
Moin Tweety,

ich würde zunächst bei der Führerscheinstelle (nicht Zulassungsstelle) nachfragen, welche Nachweise sie für die Erteilung der Kl. T haben wollen - erspart ggf. unnötige Wege.

Je nach FS-Stelle reicht eine mündliche Beantragung durch den Antragsteller oder es wird eine formlose Bestätigung durch einen Voll-Landwirt oder eine formelle Bestätigung durch den Ortslandwirt gefordert.

Gruß Ulli

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 6
Ich hab grad mal im Inet bei der Führerscheinstelle geguckt. Dort steht folgendes zu lesen:
Ich bin in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Für diese Tätigkeit beantrage ich die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse T,
zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h.
Nachweis/Bestätigung vom Bauernverband
Nachweis/Bestätigung der Gemeindeverwaltung
Nachweis/Bestätigung
ohne Bestätigung. Ich versichere, das meine Angaben der Wahrheit entsprechen

Also, so wie es ausschaut, gehts bei denen unbürokratisch auch ohne Nachweis.

Mal sehen



Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 7
Sodale, alles erledigt  :wldn:

Erstmal biometrische Passbilder für 12,90 € (da schaut man ja drauf, wie ein Verbrecher)
Reisepass beantragt für 59 €  ::)
weiter zur Führerscheinstelle 24 €.
In DM rechne ich die ganzen Gebühren mal lieber nicht um  >:( Obwohl, Montag isses doch wieder so weit  ;D

Aber das wichtigste: Klasse T
Wurde einfach gefragt, ob ich die Klasse T brauchen könnte. Mein Cousin hat nen großen Hof im Allgäu, da könnte es wirklich mal sein. Also hab ich laut JA gesagt (ist ja fast wie heiraten  ;) ), unterschrieben und fertig.  :wldn:

Danke nochmal an Ulli für die Beratung.

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 8
Ja, die Gebühren für solchen Papierkram sind echt heftig.  :-\

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 9
Sodale, hab jetzt den neuen Führerschein abgeholt.  :wldn:

Nur noch eine Frage: In Spalte 12 steht bei C1, C1E und CE 95.09.09.2014

Nach Internetrecherche bedeutet das, dass ich zum 09.09.2014 bereits eine Weiterbildung machen muss.  ???
Ich verstehe es jedoch so, dass dies nur erforderlich ist, wenn ich es gewerblich mache, was bei mir nicht der Fall ist.
Ist das so richtig? Wenn ich nicht gewerblich im Transportgewerbe tätig bin, muss ich diese Weiterbildung nicht machen, bzw. erst ab dem 50. Lebensjahr.

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 10

Sodale, hab jetzt den neuen Führerschein abgeholt.  :wldn:

Nur noch eine Frage: In Spalte 12 steht bei C1, C1E und CE 95.09.09.2014

Nach Internetrecherche bedeutet das, dass ich zum 09.09.2014 bereits eine Weiterbildung machen muss.  ???
Ich verstehe es jedoch so, dass dies nur erforderlich ist, wenn ich es gewerblich mache, was bei mir nicht der Fall ist.
Ist das so richtig? Wenn ich nicht gewerblich im Transportgewerbe tätig bin, muss ich diese Weiterbildung nicht machen, bzw. erst ab dem 50. Lebensjahr.


Diese Klasse hat eine Gültigkeit bis zum 09.09.2014. Danach würdest Du ohne Berechtigung die dort genannten Fahrzeuge fahren. Heißt ab. 10.09.2014 fahren der genannten Fzg.  ohne Führerschein. Alle anderen bleiben unberührt.

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 11

Diese Klasse hat eine Gültigkeit bis zum 09.09.2014. Danach würdest Du ohne Berechtigung die dort genannten Fahrzeuge fahren. Heißt ab. 10.09.2014 fahren der genannten Fzg.  ohne Führerschein. Alle anderen bleiben unberührt.


Danke aubroehr für die Rückmeldung.
Also heißt das jetzt, dass ich auch nicht gewerblich, ab dem 10.09.2014 keine LKW mit 7,5 to + Anhänger ohne der 35stündigen Weiterbildung fahren darf, obwohl dies ich mit dem alten Führerschein durfte? Dann hätte ich nicht getauscht  >:(

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 12
Moin Markus,

zunächst muss es wohl "CE 79" und nicht "CE 95" heissen, richtig?
Wenn jetzt umschreiben lassen hast, wundert mich das Ablaufdatum. Ist das dein 50er Geburtstag?
Zur Verlängerung musst du die üblichen medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen nachweisen.
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gelten nur für C/CE, für dich also irrelevant.

Auch bei Behalt der alten Klasse 3 (also nicht umgetauscht) darfst du ab 50stem Lebensjahr keine Züge über 12to zGM oder mit zGM des Anhängers > Leermasse des Zugfahzeuges mehr fahren.

Wer seinen 3er nicht umschreibt, verliert mit dem 50sten Lebensjahr in jedem Fall die vorgenannten Berechtigungen.

Ist also schon ok so

Gruß Ulli

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 13

zunächst muss es wohl "CE 79" und nicht "CE 95" heissen, richtig?


Hallo Ulli, mein Führerscheinmeister  ;)

Ja, richtig, heißt CE 95 und bei C1E 95 sowie C1 95


Wenn jetzt umschreiben lassen hast, wundert mich das Ablaufdatum. Ist das dein 50er Geburtstag?


Ist eben nicht mein 50. Geburtstag, an dem Tag hab ich gar nicht Geburtstag, und wenn, dann den 40.  ;)
In dieser pdf steht auf Seite 2 auch was zu dem Thema, ist mir aber als dt. Staatsbürger zu kompliziert zu verstehen  ??? ::) Da hab ich auch die Info mit dem gewerbemäßigen Fahren her, dass ohne beruflicher Nutzung KEINE Weiterbildung erforderlich wäre.

Mann, ist das in Deutschland alles kompliziert  ::)

Re: Umtausch rosa Führerschein in Kartenformat

Antwort Nr. 14
Moin Markus,

ja, ich sollte mal öfter in die Änderungen der FEV schauen, die Vorschriften wechseln ja häufiger als ich meine Unterwäsche ;D

OK "95" bedeutet, dass die gewerbliche Nutzbarkeit zu diesem Zeitpunkt endet, falls nicht zwischenzeitlich die 35stündige Fortbildung absolviert wurde. Das Datum resultiert aus der 5 Jahres Übergangsfrist, bezogen auf das Inkrafttreten der Verordnung am 10.09.2009.
Das Datum hat also für die rein private Nutzung der Klassen keine Bedeutung, nur auf gewerblichen Fahrten solltest du dich nach diesem Zeitpunkt nicht erwischen lassen, das wird richtig teuer (teurer als Fahren ohne Fahrerlaubnis, 5000€ für den Fahrer und 20.000€ für den anordnenden Arbeitgeber ??? ).

Gruß Ulli